Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Mai 2, 2016 17:04 - noch keine Kommentare

Scoring: Verbraucherzentrale warnt vor Rückschritt beim Datenschutz

Appell an die Bundesregierung, bewährte Regelungen zu schützen

[datensicherheit.de, 02.05.2016] Laut einer aktuellen Warnung des verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) droht der EU mit der jüngst verabschiedeten Datenschutz-Grundverordnung beim Scoring ein Verlust von Datenschutzstandards – Verbraucher hätten durch neue Vorgaben das Nachsehen. Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, bewährte Regelungen zu schützen.

Deutlich unbestimmter gefasste Regelungen rund um das Scoring

Der vzbv befürchtet einen abnehmenden Datenschutz beim Scoring, der automatisierten Bewertung der Kreditwürdigkeit. Grund sei die ab Frühsommer 2018 geltende Datenschutz-Grundverordnung der EU. Diese sehe deutlich unbestimmter gefasste Regelungen rund um das Scoring vor als das aktuell gültige Bundesdatenschutzgesetz.
Der vzbv fordert die Bundesregierung auf, alle rechtlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um das Datenschutzniveau zu erhalten.

Massiver rechtlicher Rückschritt droht

vzbv-Vorstand Klaus Müller: „Für das Scoring gelten in Deutschland sehr detaillierte Vorgaben, die für Rechtssicherheit sorgen. Davon profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher wie auch Unternehmen. Das Schutzniveau dürfen wir keinesfalls aufs Spiel setzen.“
Die EU-Datenschutz-Grundverordnung verhindere zum Beispiel nicht, dass künftig auch vom Verbraucher bestrittene finanzielle Forderungen an Auskunfteien gemeldet und in den Scorewert einfließen könnten. Laut Datenschutz-Novelle sei das in Deutschland seit dem Jahr 2010 explizit verboten. Auch das Scoring allein auf Basis von Anschriften sei im Moment nicht erlaubt, wäre künftig aber möglich.
Die Datenschutz-Grundverordnung drehe beim Thema Scoring die Zeit zurück, sagt Müller. Uns drohe ein massiver rechtlicher Rückschritt. Die Bundesregierung müsse ihr Versprechen, dass unser Datenschutzniveau erhalten bleibe, ernstnehmen und aktiv werden. Die Zeit dränge angesichts der Bundestagswahl 2017.

Bewährte Regelungen sollten in andere Gesetze übertragen werden

Der vzbv fordert Bundesinnenminister Thomas de Maizière und Bundesverbraucherminister Heiko Maas auf, das Schutzniveau zu sichern – unter anderem mit Hilfe von Öffnungsklauseln in der Datenschutz-Grundverordnung, die die Mitgliedsstaaten für eigene Regelungen nutzen könnten.
Auch könnten Regelungen aus dem Bundesdatenschutzgesetz in andere Gesetze übertragen werden – denkbar wären Regelungen im Zivil-, Vertrags- und Versicherungsrecht sowie im Kreditwesengesetz, die festlegten, unter welchen Umständen Scorewerte verwendet werden dürften, oder die Vorgaben zur Sicherung der Datenqualität machten.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Bundesverband, 14.04.2016
KURZBEWERTUNG DER EUROPÄISCHEN DATENSCHUTZVERORDNUNG



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