Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Juni 4, 2009 16:45 - noch keine Kommentare

Schaar sieht beim Datenschutz alle Verfassungsorgane in der Pflicht

Keine halben Sachen beim Datenschutz!

[datensicherheit.de, 04.06.2009] Anlässlich der Verabschiedung eines Gesetzentwurfs zur Verschärfung der Regelungen in der Kreditwirtschaft und beim Scoring durch den Deutschen Bundestag mahnt der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, die auf den Weg gebrachten Reformen im Adresshandel und Arbeitnehmerdatenschutz nicht unter den Tisch fallen zu lassen.
Ein mehr an Transparenz in der Kreditwirtschaft, bei Auskunfteien und vor allem dem Scoring seien wichtige Verbesserungen für jeden Einzelnen so Schaar, doch gehe der Missbrauch privater Daten in der Wirtschaft leider noch sehr viel weiter. Jetzt dürfe es nicht nur bei bloßen Ankündigungen bleiben! Es wäre ein massiver Rückschlag für den Datenschutz, wenn der Deutsche Bundestag die nach den Datenskandalen im letzten Jahr von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes nicht beschließen würde. Alle Verfassungsorgane seien in der Pflicht, die Bürgerinnen und Bürger wirksam zu schützen. Angesichts der zu Ende gehenden Legislaturperiode werde die Zeit für die überfälligen Entscheidungen sehr knapp.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 02.06.2009
Pressemitteilung Nummer: 16/2009: Keine halben Sachen beim Datenschutz!



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