Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, November 4, 2010 22:53 - noch keine Kommentare

Regelungen der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 sollen an technologische Entwicklungen angepasst werden

Bundesdatenschutzbeauftragter Schaar begrüßt den „ehrgeizigen Ansatz“

[datensicherheit.de, 04.11.2010] Peter Schaar, Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sieht in der von der Europäischen Kommission für den 4. November 2010 angekündigten Mitteilung zur Weiterentwicklung des europäischen Datenschutzrechts eine „gute Grundlage für die notwendige Datenschutzmodernisierung“:
Dabei gehe es vor allem um die Verbesserung des Datenschutzes im Internet sowie bei den Sicherheitsbehörden. Schaar begrüßt den „ehrgeizigen Ansatz“, die Regelungen der EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 an die technologischen Entwicklungen anzupassen. Der Kommission sei darin zuzustimmen, dass das durch die Grundrechte-Charta gewährleistete Recht der EU-Bürger auf Schutz ihrer persönlichen Daten uneingeschränkt auch im Verhältnis zu Nicht-EU-Staaten gelten müsse. Dies gelte auch für die Verarbeitung persönlicher Daten durch globale Internetunternehmen wie Google und facebook, so Schaar; das Grundrecht der Bürger auf Schutz ihrer Daten müsse aber auch gegenüber staatlichen Behörden gestärkt werden.
So müsse die Skepsis der Bürger gegenüber der Übermittlung etwa ihrer Flug- oder Kontodaten durch Sicherheitsbehörden anderer Staaten ernst genommen werden. Er unterstütze daher die Absicht der Kommission, die Grundprinzipien des EU-Datenschutzes auch auf die europäische und internationale Zusammenarbeit von Polizei- und Justizbehörden auszudehnen. Bedeutsam seien auch die Vorstellungen der Kommission zur Einführung eines Grundsatzes in das europäische Datenschutzrecht, wonach die Entwickler und Hersteller von IT-Systemen und -Anwendungen von vornherein datenschutzfreundliche Technologien in ihre Produkte integrieren sollen – die generelle Anwendung dieser „Privacy by Design“ genannten Methode sei auch jüngst von der 32. Internationalen Datenschutzkonferenz in Israel gefordert worden.
Auch die Vorstellungen der Kommission im Hinblick auf die künftige Rolle der Datenschutzbehörden aller Mitgliedstaaten sei zu unterstützen – diese müssten ihre Aufgaben in völliger Unabhängigkeit wahrnehmen und über wirksame Instrumente zur Durchsetzung der Datenschutzanforderungen verfügen. In diesem Zusammenhang sieht Schaar auf Bundes- wie auf Länderebene „erheblichen Nachholbedarf“. Daher fordert er die Bundesregierung auf, sich in den anstehenden Beratungen auf EU-Ebene für höhere Rechtsstandards sowohl im privaten als auch im öffentlichen Bereich gerade im internationalen Verhältnis einzusetzen.



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