Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, April 27, 2017 18:23 - noch keine Kommentare

Reform des BKA-Gesetzes: Andrea Voßhoff begrüßt Verzicht auf längere Datenspeicherung

Indes Kritik der Bundesdatenschutzbeauftragten am geplanten Informationsverbund der Polizei

[datensicherheit.de, 27.04.2017] Anlässlich der am 27. April 2017 im Bundestag stattfindenden abschließenden Beratungen des neuen BKA-Gesetzes begrüßt die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, nach eigenen Angaben die datenschutzrechtliche Verbesserung im Vergleich zu vorherigen Gesetzesentwürfen.

Wesentlicher Kritikpunkt der BfDI aufgegriffen

„Ein wesentlicher Kritikpunkt der BfDI wurde aufgegriffen. So wird nun auf die geplante Neuregelung der Löschfristen verzichtet. Diese Änderung hätte zu ausufernden und dauerhaften Speicherungen geführt. Betroffen gewesen wären auch Personen, die lediglich wegen eines Verdachts gespeichert wurden, denen eine Straftat aber nicht nachgewiesen werden konnte“, so Voßhoff.

Fehlende Regeln für Datenabgleiche und Nutzung von „Big Data“

Weiterhin kritisch gesehen werden müsse aber der geplante Informationsverbund der Polizeibehörden. Dort gespeicherte Daten könnten künftig umfassender verknüpft werden, weil sie nicht mehr an einen bestimmten Zweck gebunden seien. Gleichzeitig fehlten Regeln für Datenabgleiche und zur Nutzung von „Big Data“-Methoden durch die Sicherheitsbehörden.
Voßhoff: „Und auch in Zukunft werden gespeicherte Daten nach einem Freispruch nicht automatisch gelöscht.“

Zweckbindung personenbezogener Daten in Gefahr

Der Grundsatz der Zweckbindung personenbezogener Daten sei indes gefährdet. Im geplanten Informationsverbund sollten alle polizeilichen Daten zur Gefahrenabwehr und Strafverfolgung gespeichert werden. Anders als bisher werde dann für die gespeicherten Daten kein spezifischer Verwendungszweck mehr festgelegt.
Damit sei die Zweckbindung, ein Grundpfeiler des deutschen Datenschutzrechts, gefährdet. Informationen zu Drogendelikten, bisher zum Beispiel in der „Falldatei Rauschgift“ gespeichert, könnten künftig mit anderen Daten verknüpft und ausgewertet werden, etwa im Zusammenhang mit Steuerstraftaten oder bei Polizeikontrollen im Umfeld von Demonstrationen.

Schwerwiegender Eingriff in Grundrechte Betroffener

„Angesichts der technischen Entwicklung ist das problematisch“, betont Voßhoff. In modernen Datenbanken könnten Daten umfassend verknüpft und weitergehend analysiert werden. Der Eingriff in die Grundrechte der Betroffenen wiege dadurch schwerer.
Auch seien nicht nur verurteilte Straftäter betroffen, sondern alle gespeicherten Verdächtigen, Kontakt- und Begleitpersonen, Zeugen oder gar die Opfer von Straftaten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 27.07.2016
Bundeslagebild Cybercrime 2015 des BKA vorgestellt



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