Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Juni 3, 2019 10:27 - noch keine Kommentare

Rechtsklarheit gefordert: Videoüberwachung im Öffentlichen Raum

Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und resultierender § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz nichtig

[datensicherheit.de, 03.06.2019] Das Bundesverwaltungsgericht hat sein am 27. März 2019 ergangenes Urteil zur Videoüberwachung durch private Stellen erst jetzt veröffentlicht: Demnach wird diese ausschließlich durch die europäische Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geregelt. Hierzu kommentiert Frank Herrmann, einer der damaligen Beschwerdeführer und Landesvorsitzender der PIRATEN NRW, dass es „unhaltbar“ sei, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären, so wie es der Gesetzgeber mit dem „Videoüberwachungsverbesserungsgesetz“ versucht hatte und nun „endlich gescheitert“ sei. Dringend müsse jetzt für für Rechtsklarheit gesorgt werden.

Nichtige Rechtsgrundlage für Videoüberwachung in Einkaufszentren

Herrmann: „Das frühere Videoüberwachungsverbesserungsgesetz und der davon abgeleitete § 4 Abs. 1 Satz 1 im aktuellen Bundesdatenschutzgesetz sind damit nichtig.“ Auf dieser Rechtsgrundlage würden jedoch noch heute eine Vielzahl von Videoüberwachungsanlagen im Öffentlichen Raum von privaten Stellen betrieben – etwa in Einkaufszentren.
Eine im Jahr 2017 von der Piratenpartei unterstützte Verfassungsbeschwerde gegen dieses Gesetz sei damals vom Bundesverfassungsgericht indes nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Späte Genugtuung für Beschwerdeführer

Für Herrmann ist es „eine späte Genugtuung“, dass diese Verfassungsbeschwerde „nunmehr inhaltlich doch noch erfolgreich ist“.
Es sei und bleibe unhaltbar, Videoüberwachung kraft Gesetz für wirksam zu erklären – genau aber das habe der Gesetzgeber mit dem sogenannten Videoüberwachungsverbesserungsgesetz versucht und sei jetzt endlich gescheitert.

Auf Datenschutzaufsichtsbehörden kommt viel Arbeit zu

Die Gesetzgeber müssten nun „dringend für Rechtsklarheit sorgen und die Paragraphen zur Videoüberwachung aus den Datenschutzgesetzen in Bund und Ländern streichen.
Anja Hirschel, Stadträtin aus Ulm und Bundesthemenbeauftragte für Digitalisierung, ergänzt: „Ich würde mir wünschen, dass der Gesetzgeber den Inhalt der Entscheidung übernimmt und nicht wieder versucht, seine eindeutig unzulässigen Pläne in einer neuen Form durchzusetzen.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 31.05.2019
Bundesverwaltungsgericht: Videoüberwachungsverbesserungsgesetz gestoppt / Nationale Regelungen zur Privilegierung privater Videoüberwachung verstoßen gegen Europarecht und sind daher nicht anwendbar

PIRATEN, 28.06.2017
PIRATEN gehen gegen Videoüberwachungverbesserungsgesetz vor / VERFASSUNGSBESCHWERDE ZU VIDEOÜBERWACHUNGSVERBESSERUNGSGESETZ EINGEREICHT

Kanzlei Starostik Berlin, 27.06.2017
Verfassungsbeschwerde



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