Aktuelles, Experten - geschrieben von am Freitag, April 8, 2016 22:16 - noch keine Kommentare

Rechtmäßigkeit der Videoüberwachung in Hannovers ÖPNV umstritten

Niedersachsens Datenschutzbeauftragte legt Berufung gegen die Nichtentscheidung zur Sache des Verwaltungsgerichts Hannover ein

[datensicherheit.de, 08.04.2016] Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen, Barbara Thiel, will nach eigenen Angaben die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Hannover zur flächendeckenden Videoüberwachung in Bussen und Bahnen der Üstra AG durch das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht überprüfen lassen, nachdem das Verwaltungsgericht in seinem Urteil vom 10. Februar 2016 davon abgesehen hatte, über die Rechtmäßigkeit der Kameraüberwachung zu entscheiden.

Einstellung der flächendeckenden Videoüberwachung gefordert

Anlass des Verfahrens war eine Klage der Üstra AG gegen eine bereits von Thiels Amtsvorgänger erlassene Verfügung, mit der die Einstellung der flächendeckenden Videoüberwachung in den Fahrzeugen der Hannoverschen Verkehrsbetriebe angeordnet worden war. Zuvor hätte sich die Üstra AG nicht dazu in der Lage gesehen, die Notwendigkeit einer flächendeckenden Kameraüberwachung nachvollziehbar zu belegen.
Sie sei keineswegs generell gegen Kameras in Bussen und Bahnen, betont Thiel, für die Strafverfolgung könnten solche Aufnahmen im Einzelfall durchaus sinnvoll sein. Das von der Üstra praktizierte Ausmaß der Videoüberwachung sei dafür allerdings nicht erforderlich. „Dass sich potenzielle Straftäter von Kameras abhalten lassen, ist äußerst zweifelhaft und bislang nicht belegt“, so Thiel.

Bisher keine Entscheidung zur Sache

Das Verwaltungsgericht Hannover habe der Klage zwar stattgegeben, aber nicht in der Sache entschieden. Die Verbotsverfügung sei auf das Bundesdatenschutzgesetz gestützt worden; die Richter hätten demgegenüber das Niedersächsische Datenschutzgesetz als „einschlägig“ angesehen, welches Verbotsverfügungen zur Ahndung von Rechtsverstößen nicht kenne.
Sie seien nach wie vor der Auffassung, dass sie „die richtige Rechtsgrundlage angewendet“ hätten, sagt Thiel. Sie hoffe außerdem, dass die Berufung auch dazu führen werde, „die wichtige Frage nach dem Umfang der Videoüberwachung gerichtlich klären zu lassen“.



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