Aktuelles, Experten - geschrieben von am Dienstag, September 24, 2019 20:08 - noch keine Kommentare

Recht auf Vergessen werden: eco begrüßt EuGH-Urteil

Laut Entscheidung vom 24. September 2019 gilt es innerhalb der EU

[datensicherheit.de, 24.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) am 24. September 2019 ein Urteil zu den Rechten von EU-Bürgern auf Löschung von Informationen aus den Ergebnislisten von Suchmaschinenbetreibern verkündet hat. Der EuGH entschied demnach, dass Verweise auf Daten, die nach dem „Recht auf Vergessen werden“ entfernt werden müssen, nur innerhalb geographischer Grenzen zu entfernen sind – außerhalb des mit der EU definierten Gebiets gelten die Regelungen demnach nicht.

„race to the bottom“: Warnung vor weltweiter Durchsetzung eines Löschanspruchs

„Der Schutz personenbezogener Daten ist ein wichtiges Gut, allerdings muss dabei Augenmaß bewahrt werden. Eine weltweite Durchsetzung eines Löschanspruchs von Daten kann schnell zu einem ‚race to the bottom‘ führen“, kommentiert eco-Geschäftsführer Alexander Rabe.

Recht auf Vergessen auf alle in der EU lebenden Personen anzuwenden

Der EuGH habe bestätigt, dass das sogenannte Recht auf Vergessen werden auf alle in der EU lebenden Personen angewendet werden müsse. Mit dieser Entscheidung sei das Recht nochmals konkretisiert worden.

Ggf. nur Inhalte auf EU-Plattformen zu entfernen

In seinem von eco begrüßten Urteil habe der EuGH entschieden, dass Suchmaschinenbetreiber nur Inhalte auf ihren EU-Plattformen entfernen bzw. Recherchen innerhalb der EU verhindern oder erschweren müssten.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 13.09.2019
eco: Löscherfolge bei kinderpornographischen Web-Inhalten

datensicherheit.de, 09.09.2019
eco kritisiert: Urheberrecht-Richtlinie wird Internet für immer verändern



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung