Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, April 13, 2016 22:33 - noch keine Kommentare

Privacy Shield: Artikel-29-Gruppe fordert Nachbesserung

BfDI Andrea Voßhoff begrüßt und unterstützt Stellungnahme

[datensicherheit.de, 13.04.2016] Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Andrea Voßhoff, unterstützt laut einer aktuellen Mitteilung ausdrücklich die am 13. April 2016 veröffentlichte Stellungnahme der Artikel-29-Gruppe, welche Nachbesserungsbedarf beim „EU-US Privacy Shield” festgestellt hat.

Bedenken und offene Fragen berücksichtigen

Sicherlich sei es erkennbar, dass „Privacy Shield“ Verbesserungen im Vergleich zur Vorgängerübereinkunft „Safe Harbor“ enthalte, gleichwohl sei die Kommission angesichts der in der Stellungnahme der Artikel-29-Gruppe aufgezeigten Bedenken und offenen Fragen in der Pflicht, in Verhandlungen mit den US-amerikanischen Partnern die erforderlichen Anpassungen in der Adäquanzentscheidung vorzunehmen, um ein erneutes Scheitern vor den europäischen Gerichten zu vermeiden, betont Voßhoff.

Ombudsperson mit hinreichenden Befugnissen gefordert

In ihrer Stellungnahme vom 13. April 2016 hat die Artikel-29-Gruppe herausgearbeitet, dass das vorgelegte „Privacy Shield“ derzeit noch kein Datenschutzniveau bereitstellt, welches – entsprechend den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs im Schrems-Urteil vom 6. Oktober 2015 – dem in Europa der Sache nach gleichwertig ist.
So habe die Gruppe unter anderem Zweifel, ob die Ombudsperson, deren Einrichtung als erheblicher Fortschritt gewertet werde, mit hinreichenden Befugnissen ausgestattet und in genügendem Maße unabhängig sei. Auch würden erhebliche Bedenken wegen des weitgehenden Fehlens von Begrenzungen der Datenspeicherungsdauer durch im „Privacy Shield“ zertifizierte Unternehmen erhoben, erläutert Voßhoff.



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