Branche - geschrieben von cp am Freitag, Mai 15, 2020 22:07 - noch keine Kommentare
PIRATEN: Kritik an Meldepflicht für alle auf COVID-19 getesteten Personen
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber bezweifelt Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Regelung
[datensicherheit.de, 15.05.2020] Der Bundestag hat am Donnerstag, den 14. Mai 2020, über den Entwurf von CDU/CSU und SPD für ein zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite beraten, und die Beschlussempfehlung des Gesundheitsausschusses [1] angenommen.
Meldepflicht soll dauerhaft verankert werden
Für das Infektionsschutzgesetz sieht der Entwurf vor, eine gesetzliche Meldepflicht in Bezug auf COVID-19 und Sars-CoV-2 dauerhaft zu verankern. Das betrifft auch die neuen Meldepflichten zur Genesung und bei negativem Labortest. Es sollen also persönliche Daten aller getesteten Personen erfasst werden [2].
BfDI Kelber bezweifelt Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit der Regelung
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz Ulrich Kelber beklagte, dass im Dunklen bleibt, welche Vorteile sich aus der Erfassung der Daten von allen getesteten Personen gegenüber einer rein statistischen Erfassung ergebe. Damit sei die verfassungsrechtlich erforderliche Abwägung mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht möglich. Er bezweifelt die Erforderlichkeit und Verhältnismäßigkeit dieser Regelung [3].
„Die Bundesregierung möchte – so macht die Beschlussempfehlung deutlich – das zweite Pandemieschutzgesetz nutzen, um umfangreich Daten zu sammeln. Es sollen nun von allen Getesteten persönliche Daten gesammelt werden, ungeachtet des Ergebnisses. Sie verletzt dabei auf unverhältnismäßige Weise das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Motto der Regierung scheint also zu sein: Nimm dir was du kriegen kannst.“, erklärt Sebastian Alscher, Bundesvorsitzender der Piratenpartei Deutschland.
„Was neben den datenschutzrechtlichen Aspekten bisher komplett übersehen wird, ist der soziale Effekt, den eine solche Meldepflicht auslösen kann. Wenn eine Diagnose, etwa im Zusammenhang mit der Abklärung von Atemwegsbeschwerden, immer direkt zu einer offiziellen Meldung führt, könnte ein Vermeidungsverhalten auftreten. Dies gefährdet dann nicht nur die Person und ihr Umfeld, sondern führt das gesamte System der Tests und Nachverfolgung ad absurdum. Das darf unter keinen Umständen passieren“, betont Anja Hirschel, Themenbeauftragte für Digitalisierung der Piratenpartei.
Weitere Informationen zum Thema:
Piratenpartei Deutschland
Datenerfassung auch bei Gesunden
Quellen/Fußnoten:
[1] Beschlussempfelung: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/192/1919216.pdf
[2] Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite, Drucksache 19/18967: dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/189/1918967.pdf
[3] Stellungnahme des BfDI an den Deutschen Bundestag zum zweiten Pandemieschutzgesetz www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Transparenz/Stellungnahmen/2020/StgN_zweites-Gesetz-Schutz-bei-epidemischer-Lage.html
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