Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 10, 2019 20:53 - noch keine Kommentare
Personaldaten: Vorstände beim Datenschutz in der Pflicht
TÜV SÜD-Tochter Uniscon empfiehlt Betreibersichere Infrastrukturen
[datensicherheit.de, 10.07.2019] In deutschen Unternehmen gibt es mit den „Human Resources“ einen Bereich, in dem Datenverarbeitung immer gleichbedeutend mit der Verarbeitung personenbezogener Daten ist – denn Personaldaten haben definitionsgemäß stets einen Personenbezug und weisen damit in den meisten Fällen einen erhöhten Schutzbedarf auf.
DSGVO diktiert Regeln auch für Personaldaten
Selbstverständlich sind personenbezogene Daten nicht erst seit Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) angemessen zu schützen. Bereits das Bundesdatenschutz-gesetz (alt) formulierte konkrete Regeln für den Umgang mit personenbezogenen Daten, die auch unter der DSGVO weiter Bestand haben:
- Rechtsgrundlage zur Datenverarbeitung ist erforderlich.
- Daten dürfen nicht unbegrenzt gespeichert werden.
- Verarbeitung der Daten darf nur für den beabsichtigten Zweck erfolgen.
- Datenschutzverletzungen sind meldepflichtig.
- Daten sind angemessen zu schützen.
Doch darüber hinaus fordert die DSGVO bei Zuwiderhandlungen empfindliche Geldbußen von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des weltweit erzielten Jahresumsatzes. Besonders heikel ist, dass Pflichtverletzungen im Datenschutzbereich Geschäftsführer und Vorstände persönlich ersatzpflichtig machen können – diese haften dann gegebenenfalls auch mit ihrem Privatvermögen. In Extremfällen können sogar Gefängnisstrafen verhängt werden. Viele Unternehmen setzen daher laut Uniscon „auf vermeintlich sichere Storage-Angebote wie beispielsweise digitale Datenräume“.
Privilegierter Zugriff als Risiko
Doch selbst, wenn die üblichen „technischen und organisatorischen Maßnahmen“ zum Schutz der Daten getroffen werden, bleibt ein nicht zu unterschätzendes Restrisiko: Dieses besteht selbst dann, wenn die personenbezogenen Daten in einem virtuellen Datenraum oder einer „Business Cloud“ abgelegt sind. Denn gerade organisatorische Maßnahmen wie etwa sorgfältig durchdachte Rechte- und Rollenkonzepte lassen sich laut Uniscon „mit verhältnismäßig überschaubarem Aufwand umgehen“.
Darüber hinaus können sich Administratoren in der Regel privilegierten Zugriff zu den Servern verschaffen und vertrauliche Daten einsehen, manipulieren oder entwenden. Das aber bringt die Verantwortlichen in Bedrängnis, denn diese haben die Integrität der Daten sicherzustellen.
Um personenbezogene Daten wie Personaldaten vor Einsicht, Manipulation oder Verlust zu schützen, „braucht es eine technische Lösung, die jeglichen – auch privilegierten – Zugriff zuverlässig unterbindet“. Herkömmliche Public-Cloud-Angebote könnten diese Anforderung in der Regel nicht erfüllen. Sogar viele „Business Clouds“ täten sich schwer, unerwünschte Datenzugriffe wirkungsvoll zu unterbinden – „die meisten klassischen Server-Infrastrukturen sehen privilegierte Admin-Zugänge vor, beispielsweise zu Wartungs- oder Monitoring-Zwecken“.
Abhilfe: Privilegierten Admin-Zugriff gar nicht erst vorsehen
Einen besseren Ansatz verfolgten betreibersichere Infrastrukturen: Dort würden die organisatorischen Schutzmaßnahmen ausnahmslos durch technische Maßnahmen ersetzt, die sich auch mit hohem Aufwand nicht umgehen ließen.
Die Server seien hermetisch abgeriegelt, ein privilegierter Admin-Zugriff sei nicht vorgesehen – „eine Kenntnisnahme vertraulicher Daten ist ebenso ausgeschlossen wie Diebstahl und Manipulation. Das gilt nicht nur für Administratoren, sondern für alle externen und internen Angreifer“.
Betreibersichere Infrastrukturen mit hohem Datenschutzniveau
„Unternehmen, die zur Speicherung und Verarbeitung vertraulicher und personenbezogener Daten auf betreibersichere Cloud- und Datenraum-Angebote setzen, sind damit rechtlich auf der sicheren Seite“, so Uniscon. Stehen die Server noch dazu in einem EU-Land mit besonders hohem Datenschutzniveau wie etwa Deutschland, schaffe dies zusätzlich Vertrauen. Die passenden Zertifikate erleichterten den Verantwortlichen überdies die Erfüllung ihrer Rechenschaftspflichten.
Betreibersichere Infrastrukturen seien eine noch recht junge Alternative zu herkömmlichen Cloud-Infrastrukturen und würden wegen ihres hohen Datenschutzniveaus seit einigen Jahren zunehmend im geschäftlichen Umfeld eingesetzt. Dazu zählten unter anderem die versiegelte Cloud der Deutschen Telekom und die „Sealed Platform“ der TÜV SÜD-Tochter Uniscon GmbH.
Weitere Informationen zum Thema:
Wikipedia
Sealed Cloud
datensicherheit.de, 07.07.2019
Nutzerstudie 2019: Datenschutz und Datensicherheit in KMU
datensicherheit.de, 21.04.2019
Studie: DSGVO mangelhaft umgesetzt
datensicherheit.de, 30.08.2018
Personaldaten: Richtig agieren mit Daten- und Berufsgeheimnis
datensicherheit.de, 20.09.2009
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