Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Donnerstag, August 30, 2018 13:36 - noch keine Kommentare
Personaldaten: Richtig agieren mit Daten- und Berufsgeheimnis
Bereits zehn Mal mehr Beschwerdefälle von Mitarbeitern seit DSGVO-Inkrafttreten / Private Nutzung von Mail-Accounts und Rechnern birgt deutliche Risiken
[datensicherheit.de, 30.08.2018] Aktenschredder, Klauseln zur Mailnutzung, Verschlüsselung von sensiblen Dokumenten oder Weiterbildung von Mitarbeitern: Die vor gut 100 Tagen in Kraft getretene Europäische Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) zwingt Unternehmen und Mitarbeiter gleichermaßen zu einem sensibleren Umgang mit Personal- und Unternehmensdaten. Der Datenschutzexperte René Rautenberg von ER Secure klärt auf: „Es gilt nach der Änderung einiges im Umgang mit Personaldaten zu beachten. Das Datengeheimnis nach Paragraph 5 des BDSG ist zwar mit dem 25. Mai entfallen, das unbefugte Erheben, Verarbeiten und Weiterleiten von Daten bleibt jedoch verboten.“
Mitarbeiter richtig informieren
„Mitarbeiter müssen mit geeigneten Maßnahmen mit der neuen Verordnung vertraut gemacht werden. Es gibt allerdings keinen Grund für regelmäßige Schulungen wie viele Unternehmen annehmen. Um das Gesetz zu erfüllen, sollten die Mitarbeiter das Datengeheimnis nach Paragraph 5 samt dazugehörigem Merkblatt ansehen“, erklärt Rautenberg. Nach europäischem Recht und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sind personenbezogene Daten alle Informationen die natürliche Personen betreffen. Die Maßnahmen sind essentiell, werden aber noch nicht von allen Unternehmen richtig umgesetzt. „Seit dem Inkrafttreten der DSGVO hat es bis zu zehn Mal mehr Beschwerdefälle von Mitarbeitern gegeben, in denen sie auf mögliche Datenschutzverstöße von Unternehmen hinweisen“, betont Rautenberg.
Sorgfalt bei Dokumenten
„Wenn Papierdokumente personengezogene Daten enthalten und diese im Hausmüll entsorgt werden, sieht sich ein Unternehmen schnell den Behörden gegenüber. Ein Aktenvernichter ist ein Muss“, erklärt Rautenberg. Er empfiehlt einen Cross-Kart-Schredder, der auf zwei Zentimeter eingestellt ist. „Sollten Unternehmen auf einen externen Aktenvernichter zurückgreifen, ist der Abschluss eines Datenschutzvertrages anzuraten“, sagt der Experte. Auch bei digitalen Dokumenten ist Vorsicht geboten. „Unternehmen dürfen beim Ausscheiden eines Mitarbeiters nur auf den Email-Account zugreifen, wenn die Privatnutzung zuvor entsprechend geregelt worden ist. Wird der Account auch für private Zwecke genutzt, muss der Mitarbeiter vor dem Ausscheiden sämtliche private Unterhaltungen löschen. Ist die Privatnutzung verboten, darf das Unternehmen auf das Postfach zugreifen“, betont Rautenberg.
Geheimnisse sind zu wahren
Das Konzept „Bring your own device“ ist bei Unternehmen beliebt: Rautenberg warnt jedoch vor der Nutzung privater Geräte für den dienstlichen Gebrauch: „Wenn Mitarbeiter ihre eigenen Geräte ins Büro mitbringen und darauf ihre Arbeit verrichten, birgt das Risiken für den Datenschutz. Besonders, wenn personenbezogene Daten vom Unternehmen auf diesen Geräten gespeichert werden. In dem Moment, wo Dateien vom Server auf den Desktop gezogen werden, lässt sich das kaum vermeiden.“ Auch bei der Online-Kommunikation mit externen Dienstleistern muss der Datenschutz gewährleistet sein. „Wenn Sie sensible Daten an Anwälte oder Steuerberater per Email senden, ist dies kritisch. Ob PDF, Word-Dokument oder Excel-Tabelle: Die Daten müssen mit einem Passwort verschlüsselt sein“, erklärt Rautenberg.
Datenschutz-Tools können Unternehmen helfen
Laut Rautenberg nutzen viele Firmen Datenschutz-Management-Tools. Mit Hilfe von Fragebögen, Aufgaben, Checklisten und Videoanleitungen können sie so auf ihr Unternehmen zugeschnitten schrittweise alle Anforderungen prüfen, anpassen und dokumentieren. Nach seinen Erfahrungen haben besonders kleine Unternehmen Ressourcenprobleme, das Thema anzugehen. Ihnen rät er, jetzt ihre Hausaufgaben zu machen. „Viele Prozesse sind Fleißarbeit. Gleichzeitig sollten gerade kleine Unternehmen nicht den Fehler begehen und das Thema auf jemand abwälzen, der gerade verfügbar ist. Die EU-DSGVO betrifft alle Unternehmensbereiche und sollte von jemanden angegangen werden, der komplex und vernetzt denken kann.“
Weitere Informationen zum Thema:
ER Secure GmbH
Externer Datenschutzbeauftragter Bundesweit
datensicherheit.de, 25.07.2018
DSGVO-Audits: Hohe Durchfallquote erwartet
datensicherheit.de, 19.07.2018
DSGVO: Hohe Bekanntheit bei geringer Wertschätzung
datensicherheit.de, 02.07.2018
Unterschätztes Risiko Insider-Angriff
datensicherheit.de, 17.03.2018
EU-DSGVO: Perspektiven des Datenschutzes nach dem 25. Mai 2018
datensicherheit.de, 31.03.2016
Imperva Hacker Intelligence Initiative Report: Insiderbedrohungen in 100 Prozent der untersuchten Umgebungen
Aktuelles, Experten, Studien - Apr. 1, 2025 13:23 - noch keine Kommentare
14. Deutscher Seniorentag 2025: DsiN-Forderung nach Stärkung Digitaler Teilhabe
weitere Beiträge in Experten
- Nur 1 von 10 Unternehmen wähnt sich in KI-Fragen als Vorreiter
- Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz
- Wahrung der Grundrechte im Fokus: 109. DSK beschließt Forderungen an künftige Bundesregierung
- BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren
- World Backup Day 2025: Regelmäßige Datensicherung laut BSI unverzichtbar
Aktuelles, Branche, Studien - Apr. 1, 2025 13:39 - noch keine Kommentare
Nur 4 Länder verbesserten sich 2024: Europas Datenschutz weiter im Krisenmodus
weitere Beiträge in Branche
- Cyberresilienz: Empfehlungen für die Entscheiderebene
- PCI DSS 4.0: Datensicherheit stärken mit Phishing-resistenter MFA
- World Backup Day 2025 als Anlass für Überlegungen zu einer resilienten Datenschutzstrategie
- ICS/OT Cybersecurity Budget Report 2025: Über 50 Prozent der Befragten fühlen sich bedroht
- Threat to water supply from cyber attacks still underestimated
Branche, Umfragen - Dez. 21, 2020 21:46 - noch keine Kommentare
Threat Hunting: Bedeutung und Wertschätzung steigt
weitere Beiträge in Service
- Umfrage: 71 Prozent der IT-Entscheidungsträger besorgt über Mehrfachnutzung von Passwörtern
- Fast die Hälfte der Unternehmen ohne geeignete Sicherheitsrichtlinien für Remote-Arbeit
- Umfrage: Bedeutung der Konsolidierung von IT-Sicherheitslösungen
- TeleTrusT-Umfrage: „IT-Sicherheit im Home Office“
- Cybersicherheit: SANS-Studie zu Frauen in Führungspositionen
Kommentieren