Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Oktober 31, 2011 22:14 - noch keine Kommentare

Novellierung des Telekommunikationsgesetzes: Peter Schaar kritisiert Unterlassungen

Der Gesetzgeber habe wichtige Datenschutz-Aspekte unberücksichtigt gelassen

[datensicherheit.de, 31.10.2011] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) Peter Schaar hat die vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Telekommunikationsgesetzes als unzureichend kritisiert:
Leider sei es versäumt worden, notwendige Änderungen im Gesetzgebungsverfahren aufzugreifen. Insbesondere die sogenannte „Cookie-Regelung“ sei – obwohl es sich hierbei um eine zwingend umzusetzende europäische Vorgabe handele – vom Gesetzgeber ignoriert worden. Dabei werde in Kauf genommen, dass weiterhin ohne Einwilligung der Betroffenen umfangreiche Persönlichkeitsprofile erstellt würden, so Schaar.
Diese „Cookie-Regelung“ sieht vor, dass Nutzer künftig ihre explizite Einwilligung erklären müssen, bevor langfristige Cookies oder andere technische Mittel, mit denen das Surfverhalten von Internetnutzern verfolgt werden kann, auf deren Endgeräten gespeichert werden.
Des Weiteren bemängelt Schaar, dass die Befristung der Speicherdauer von Telekommunikationsverkehrsdaten zur Abrechnung zwischen verschiedenen Telekommunikationsdiensteunternehmen ohne Begründung in letzter Sekunde wieder aus dem Entwurf gestrichen wurde. Dort hätte laut Schaar ein „Schlupfloch“ geschlossen werden müssen, das es Unternehmen ermögliche, Daten sogar länger zu speichern, als es bei der Vorratsdatenspeicherung erlaubt gewesen sei. Eine Frist bei der Abrechnung zwischen unterschiedlichen Netzbetreibern sei auch deshalb dringend erforderlich, um eine Angleichung an die sonstigen gesetzlich vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten für Verkehrsdaten herzustellen, für die konsequent Höchstspeicherfristen vorgesehen seien.
Schließlich äußert der Bundesdatenschutzbeauftragte sein Unverständnis über das Versäumnis des Gesetzgebers, gesetzlich festzulegen, welche Behörde Bußgelder gegen Telekommunikationsunternehmen verhängen kann, die gegen Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes verstoßen. Seit Jahren stritten Ministerien darüber, wer für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten zuständig sei – es sei ein „unhaltbarer Zustand“, wenn derartige Verstöße deshalb weiterhin ungeahndet blieben, so Schaar. Im Hinblick auf die europarechtlichen Vorgaben zur Unabhängigkeit der Datenschutzaufsichtsbehörden hatte der BfDI angeregt, die gegenwärtig herrschende Rechtsunsicherheit endlich zu beenden und ihm die Zuständigkeit zu übertragen.



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