Branche, Aktuelles - geschrieben von am Mittwoch, September 11, 2024 21:08 - noch keine Kommentare

NIS-2 wirft Schatten voraus: Stephan Heimel rät zur E-Mail-Verschlüsselung

NIS-2-Richtlinie von EU-Mitgliedsstaaten bis 17. Oktober 2024 in nationales Recht umzusetzen

[datensicherheit.de, 11.09.2024] In einer zunehmend digitalisierten und vernetzten Welt ist der Schutz sensibler Informationen offensichtlich von höchster Bedeutung. In diesem Zusammenhang sollte an die NIS-2-Richtlinie (EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit) erinnert werden, welche am 27. Dezember 2022 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht wurde und nun von den EU-Mitgliedsstaaten bis zum 17. Oktober 2024 in nationales Recht umgesetzt werden muss. Stephan Heimel, Prokurist und „Sales Director“ SEPPmail Deutschland GmbH, geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf den Aspekt der E-Mail-Verschlüsselung im NIS-2-Kontext ein:

NIS-2-Einführung soll Maßnahmen gegen Cyber-Bedrohungen verstärken

Heimel führt aus: „Durch ihre Einführung sollen Maßnahmen gegen Cyber-Bedrohungen verstärkt und ein einheitlicher europäischer Rechtsrahmen für den EU-weiten Aufbau nationaler Kapazitäten für die IT-Sicherheit sowie Mindestsicherheitsanforderungen an und Meldepflichten für bestimmte Dienste geschaffen werden.“

Ziel sei es, einheitliche Maßnahmen festzulegen, mit denen ein hohes Sicherheitsniveau von Netz- und Informationssystemen in der EU erreicht werden solle (Art.1 NIS-2). Heimel kommentiert: „Im Vergleich zur alten NIS-1-Richtlinie würden höhere Sicherheitsstandards gefordert, der Adressatenkreis wurde erweitert und die Strafen für eine Nichteinhaltung signifikant auf das Niveau der EU-DSGVO erhöht (bis zur Haftung der Geschäftsführung mit ihrem Privatvermögen).“

NIS-2: Chef-Sache oder Chef-Haftung

Er warnt: „Auch wenn sich Unternehmen auf den ersten Blick nicht zum Adressatenkreis dazugehörig fühlen, sollten sie sich dennoch nicht in Sicherheit wiegen. Art. 21 II d NIS-2 regelt, dass auch alle Risikomaßnahmen im Bereich der Cyber-Sicherheit die ,Sicherheit der Lieferkette …‘ umfassen müssen.“

Lieferanten, egal wie groß, werden demnach als mögliche Schwachstellen angesehen und tun gut daran, sich an die Sicherheitsstandards zu halten. „Unternehmen werden zunehmend eine Risikobewertung bei der Auswahl ihrer Dienstleister vornehmen und das Risikomanagement vertraglich regeln.“ Eine der Kernmaßnahmen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sei die Verschlüsselung von E-Mails.

NIS-2-Richtlinie betont Notwendigkeit von IT-Sicherheitsmaßnahmen, um Integrität und Vertraulichkeit zu wahren

E-Mails seien nach wie vor eines der am häufigsten genutzte Kommunikationsmittel im geschäftlichen Umfeld und somit Angriffsvektor Nr. 1. Sie enthielten oft vertrauliche Informationen wie Geschäftsstrategien, personenbezogene Daten oder finanzielle Details. „Unverschlüsselte E-Mails sind anfällig für Angriffe, da sie während der Übertragung abgefangen und von Unbefugten gelesen werden können.“ Hier komme nun die Verschlüsselung ins Spiel.

„Durch die Verschlüsselung von E-Mails wird der Inhalt in einen unleserlichen Code umgewandelt, der nur von autorisierten Empfängern entschlüsselt werden kann. Dies stellt sicher, dass selbst im Falle eines Angriffs oder Datenlecks keine sensiblen Informationen preisgegeben werden.“ Die NIS-2-Richtlinie betone die Notwendigkeit solcher Sicherheitsmaßnahmen, um die Integrität und Vertraulichkeit der digitalen Kommunikation zu gewährleisten.

NIS-2 ante portas: Unabhängig von der Umsetzung in deutsches Recht sollten Unternehmen umgehend handeln

Auch wenn davon auszugehen sei, dass die Umsetzung der Richtlinie in deutsches Recht bis zum 17. Oktober 2024 nicht erfolgen werde, sollten Unternehmen, welche den Anforderungen der NIS-2-Richtlinie gerecht werden wollen, dringend die Implementierung von E-Mail-Verschlüsselung in ihre Sicherheitsstrategien integrieren.

„Dies schützt nicht nur sensible Daten, sondern stärkt auch das Vertrauen von Kunden und Partnern in die Sicherheit ihrer Kommunikation“, unterstreicht Heimel abschließend – angesichts der steigenden Bedrohungen im sogenannten Cyberspace sei die Verschlüsselung von E-Mails ein unverzichtbares Element moderner IT-Sicherheit.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 23.08.2024
Der Countdown läuft: ESET-Whitepaper zur NIS-2-Richtlinie / Unterstützung für CISOs, um das Problembewusstsein und die NIS-2-Umsetzung bei Führungskräften zu fördern

datensicherheit.de, 22.08.2024
NIS-2-Richtlinie: Drängende Herausforderung für mehr Cyber-Sicherheit in der EU / Die NIS-2-Richtlinie der EU zielt darauf ab, die Cyber-Resilienz Kritischer Infrastrukturen zu stärken

datensicherheit.de, 25.07.2024
NIS-2-Umsetzungsfrist bis 18. Oktober 2024: eco warnt vor unzureichender Vorbereitung deutscher Unternehmen / Der Verband der Internetwirtschaft fordert Verlängerung der NIS-2-Umsetzungsfristen



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung