Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, November 17, 2023 13:25 - noch keine Kommentare
Nachrichtendienstgesetze: BfDI äußert Kritik
Weitergabe von BND-Informationen laut BfDI nur im Fall unmittelbarer Gefahr für überragendes Rechtsgut zulässig
[datensicherheit.de, 17.11.2023] Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), sieht nach eigenen Angaben bei den Neuerungen der Gesetze der Nachrichtendienste noch datenschutzrechtliche Mängel: Der Bundesnachrichtendienst (BND) soll demnach Informationen zur politischen Unterrichtung der Bundesregierung auch nachgeordneten Behörden des Bundes und Behörden der Länder übermitteln dürfen. „Nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts ist dies jedoch nur im Fall einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein überragendes Rechtsgut erlaubt“, betont Professor Kelber.

Foto: Bundesregierung/Kugler
Professor Ulrich Kelber: Fristen zur BfDI-Beteiligung erschweren den demokratischen Prozess und sind nicht akzeptabel!
BfDI: Bei Novellierung der BfV- und des MAD-Gesetze ebenfalls Nachbesserungsbedarf
Auch bei der Novellierung des Bundesverfassungsschutzgesetzes und des Gesetzes für den Militärischen Abschirmdienst (MAD) sieht Professor Kelber Nachbesserungsbedarf: „Durch die Änderungen des Innenausschusses gab es einige Verbesserungen des ursprünglichen Gesetzesentwurfes. Trotzdem bleiben Unsicherheiten und Lücken.“
Positiv sieht der BfDI, „dass eine konkretisierte Gefahr für besonders wichtige Rechtsgüter vorliegen muss, wenn Nachrichtendienste Informationen an Gefahrenabwehrbehörden weitergeben wollen“. Dies fordere auch das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung vom April 2022.
Der BfDI kritisiert aber auch schon die Erhebung bestimmter Daten: „Es gibt keine spezifische Rechtsgrundlage für das systematische Erfassen und Zusammenführen von öffentlich zugänglichen Daten. Durch solche Analysen gebildete Profile stellen einen erheblichen Eingriff in die Informationelle Selbstbestimmung der Bürgerinnen und Bürger dar.“
BfDI kritisiert minimale Fristen zur Stellungnahme
Kritikpunkte verblieben auch bei den neuen Vorschriften über die Datenverarbeitung der Nachrichtendienste zum Zweck der Eigensicherung. Es fehlten insbesondere Angaben zu Speicherfristen, Bestimmungen zur Zweckbindung und Kennzeichnungspflichten und damit grundsätzliche datenschutzrechtliche Anforderungen.
Außerdem unterschieden sich die Vorgaben zur Eigensicherung der jeweiligen Nachrichtendienste, ohne dass es dafür einen zwingenden Grund gebe.
Abschließend zeigt sich Professor Kelber außerdem unzufrieden mit der Beteiligung durch die Bundesregierung: „Wir hatten einmal sieben Arbeitstage und einmal sogar nur 48 Stunden, um zu diesen umfangreichen Gesetzentwürfen Stellung zu nehmen. Solche Fristen erschweren den demokratischen Prozess und sind nicht akzeptabel!“
Weitere Informationen zum Thema:
golem.de
Countdown für den Datenschutzbeauftragten
BfDI Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 27.10.2023
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