Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von am Mittwoch, Februar 12, 2020 17:12 - ein Kommentar

Münchner Sicherheitskonferenz: Cyber-Sicherheit wichtiger denn je

eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. unterstreicht grundlegende Bedeutung der Digitalen Souveränität

[datensicherheit.de, 12.02.2020] Zu der am 13. Februar 2020 beginnenden „Münchner Sicherheitskonferenz“ betont der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. die wachsende Bedeutung der Cyber-Sicherheit. Professor Norbert Pohlmann, eco-Vorstand „IT Sicherheit“, unterstreicht in diesem Zusammenhang auch die Bedeutung Digitaler Souveränität für die Cyber-Sicherheit. Der Aufbau einer europäischen Dateninfrastruktur, wie sie derzeit von der Bundesregierung im Rahmen des Projekts „GAIA-X“ vorangetrieben wird, sei daher ein „richtiges Signal für die europäische Cyber-Sicherheitspolitik“.

Staatstrojaner und Backdoors erhöhen Risiko für Sicherheitslücken

„Sichere digitale Infrastrukturen und Digitale Souveränität sind entscheidende Voraussetzungen für die allgemeine Sicherheit im Netz und eine gelingende Ddigitale Transformation“, sagt Professor Pohlmann.
Gleichzeitig appelliert er außerdem an alle Staaten, die IT-Sicherheitsbemühungen der Wirtschaft nicht durch unverhältnismäßige Sicherheitspolitik zu konterkarieren: „Maßnahmen wie ,Staatstrojaner‘ und ,Backdoors‘ erhöhen das Risiko für Sicherheitslücken und verschlechtern dadurch die Cyber-Sicherheit für alle Bürger.“

5G – Plädoyer für mehr Pragmatismus

Im Zusammenhang mit der laufenden Diskussion um Ausschlusskriterien für einzelne Hersteller im Zuge des 5G-Ausbaus plädiert der eco nach eigenen Angaben „für mehr Pragmatismus und eine an Unternehmensrealitäten ausgerichtete Regelung“:
Die Sicherheit in 5G-Netzen sei elementar, da künftig immer mehr für Wirtschaft und Gesellschaft wichtige Dienste über 5G laufen würden, erläutert der eco-Vorstand „Infrastruktur & Netze“, Klaus Landefeld.

Sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland ein valides Kriterium

Der Einsatz „vertrauenswürdiger, anhand eines klar formulierten Sicherheitskatalogs geprüfter Technik“ spiele hierbei selbstverständlich eine wichtige Rolle. Dennoch müssten Ausschlusskriterien für einzelne Hersteller nachvollziehbar sein und einen belastbaren Planungshorizont für Netzbetreiber und Diensteanbieter garantieren.
Landefeld: „Sicherheitspolitische Belange der Bundesrepublik Deutschland sind ein valides Kriterium, das auch aus unserer Sicht Teil dieses Sicherheitskatalogs sein und bei eindeutigen Belegen gegebenenfalls auch zum Ausschluss eines Herstellers führen kann.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 16.02.2019
Münchner Sicherheitskonferenz: Internet der Dinge als Schwerpunktthema



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