Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 8, 2017 22:48 - noch keine Kommentare
Mehr Sicherheit erhofft: Bundesregierung setzt auf Überwachung mit elektronischer Fußfessel
Vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das sogenannte Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern erweitern
[datensicherheit.de, 08.02.2017] Die Bundesregierung möchte durchsetzen, dass künftig die „elektronische Fußfessel“ häufiger zum Einsatz kommt. Damit sollen extremistische Straftäter besser überwacht werden.
Gesetzentwurf beschlossen
Das vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf soll das sogenannte Maßregelrecht bei extremistischen Straftätern erweitern, d.h. die Aufenthaltsüberwachung durch die sogenannte elektronische Fußfessel soll verstärkt angeordnet werden können.
Aufenthalt elektronisch überwacht
Das Gerät wird an einem der beiden Fußgelenke angebracht und enthält einen Sender, der ständigen Funkkontakt mit einer Basisstation halten soll. Empfängt die Station kein Signal, weil der Sender sich außerhalb ihrer Reichweite befindet oder zerstört wurde, soll die überwachende Behörde alarmiert werden.
Überwachung im Anschluss an die Haft
Die Voraussetzungen zur Anordnung einer elektronischen Aufenthaltsüberwachung sollen erweitert werden – für Straftäter, die wegen schwerer Staatsschutzdelikte verurteilt waren, kann demnach im Anschluss an die Haft die elektronische Fußfessel angeordnet werden. Zu diesen Delikten gehören laut Bundesregierung die „Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ und „Terrorismusfinanzierung“ sowie die „Unterstützung in- und ausländischer terroristischer Vereinigungen“.
Bei Staatsschutzdelikten soll künftig zudem bereits eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren genügen, um eine elektronische Aufenthaltsüberwachung anzuordnen – derzeit kann diese erst nach der Verbüßung einer dreijährigen Freiheitsstrafe angeordnet werden.
Rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen
Mit diesem Gesetzentwurf soll ein Punkt aus der Vereinbarung zwischen Bundesjustizminister Heiko Maas und Bundesinnenminister Thomas de Maizière vom 10. Januar 2017 umgesetzt werden. Die Minister hatten nach dem terroristischen Anschlag auf den Weihnachtsmarkt in Berlin vom 19. Dezember 2016 rechts- und sicherheitspolitische Konsequenzen vereinbart.
Die elektronische Aufenthaltsüberwachung allein könne terroristische Anschläge nicht verhindern – sie leiste jedoch als Teil eines Maßnahmenbündels einen Beitrag für mehr Sicherheit.
In der vergangenen Woche hatte das Kabinett nach eigenen Angaben bereits die Grundlage dafür geschaffen, dass das BKA Aufenthaltsverbote für sogenannte Gefährder erlassen und mit Hilfe elektronischer Fußfesseln kontrollieren kann.
datensicherheit.de, 25.01.2017
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