Aktuelles, Branche - geschrieben von am Montag, Juli 9, 2018 13:10 - noch keine Kommentare

Mangel an Datenschutzexperten in 61 Prozent der Unternehmen

DSGVO und E-Privacy-Verordnung befeuern Nachfrage nach qualifiziertem Personal

[datensicherheit.de, 09.07.2018] Der Branchenverband Bitkom meldet „gute Jobaussichten für Datenschutzexperten“ – auf dem Arbeitsmarkt seien sie derzeit gefragt wie selten. Das sei das Ergebnis einer repräsentativen Befragung unter mehr als 500 Unternehmen. So gäben sechs von zehn Unternehmen (61 Prozent) in Deutschland an, dass die Rekrutierung von Datenschutzexperten sehr schwierig sei. Ähnlich viele Unternehmen (57 Prozent) sagten, dass der Markt für Personal im Bereich Datenschutz „nahezu leergefegt“ sei.

E-Privacy-Verordnung als nächste Herausforderung

„Die Umsetzung der Datenschutz-Grundverordnung hat den Bedarf an qualifiziertem Personal rapide ansteigen lassen“, berichtet Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung. Die neuen Vorschriften würden die Unternehmen noch monatelang beschäftigen und sorgten für langfristigen Mehraufwand.
„Mit der kommenden E-Privacy-Verordnung steht den Unternehmen die nächste regulatorische Datenschutzherausforderung noch bevor“, so Dehmel.

Investitionen in Aus- und Weiterbildung

Laut Bitkom bekämpfen viele Unternehmen den Fachkräftemangel, indem sie hohe Summen in die Aus- und Weiterbildung ihres Datenschutzpersonals investieren: Nahezu die Hälfte (44 Prozent) habe dies angegeben.
Mit den eigenen Mitarbeitern im Bereich Datenschutz seien hingegen fast alle Unternehmen zufrieden – neun von zehn (88 Prozent) stimmten der Aussage zu, dass ihre Mitarbeiter über die notwendigen Fähigkeiten und Kenntnisse verfügten, um stets konform mit geltendem Recht zu sein.
„Unternehmen stehen vor einer großen Herausforderung. Sie müssen die neuen Datenschutzregeln bestmöglich umsetzen, finden aber derzeit kaum geeignetes Personal oder qualifizierte Berater.“ Dies sei bedenklich, so Dehmel, denn bei Verstößen gegen geltendes Datenschutzrecht drohten hohe Bußgelder.

DSGVO seit dem 25. Mai 2018 vollumfänglich gültig

Seit dem 25. Mai 2018 ist die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) vollumfänglich gültig. Sie sieht erweiterte Informationspflichten und strengere Vorgaben für die Einwilligung bei der Verarbeitung personenbezogener Daten vor. Entsprechend müssen Unternehmen ihre Datenschutzerklärungen und die Einwilligungserklärungen anpassen.
Darüber hinaus gibt es neue Meldepflichten bei Datenpannen und neue Portabilitätsvorschriften. Unter dem Stichwort „Privacy by Design“ muss der Datenschutz bei der Entwicklung neuer Produkte und Dienste berücksichtigt werden.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 27.05.2018
Datenschutzregeln: Zwei Drittel der Unternehmen sehen sich behindert



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung