Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, Dezember 30, 2010 12:22 - noch keine Kommentare

Lob und Kritik zum 5. Jubiläum: Informationsfreiheitsgesetz des Bundes

Peter Schaar unterstreicht Bedeutung des Gesetzes und moniert behördliche Praktiken der Verweigerung

[datensicherheit.de, 30.12.2010] Das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) trat am 1. Januar 2006 in Kraft. Dieses markiere einen wichtigen Schritt auf dem Weg zu mehr Transparenz, zu mehr bürgerschaftlicher Beteiligung und zu einem dadurch auch in seiner Legitimität gestärkten Gemeinwesen, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar:
Das Gesetz setze auf mündige Bürger, denen grundsätzlich der volle Zugang zu staatlichen Informationen eröffnet werden solle, damit sie mitreden und ihre bürgerschaftlichen Mitwirkungsrechte effektiv wahrnehmen können. Das Prinzip „Auskunft auf Antrag“ allein reiche in Zeiten von WikiLeaks und „Stuttgart 21“ aber nicht aus – die Informationsgesellschaft habe ein Recht auf proaktive Veröffentlichung von Informationen durch die Behörden. Es gebezu viele Abweisungen von Anträgen unter Hinweis auf Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse oder andere Ausnahmetatbestände, so Schaars Kritik. Auch drohe der Zugang zur Information oftmals zu einer „unendlichen Geschichte“ zu werden, da die gesetzliche Frist von einem Monat häufig nicht eingehalten werde.
Das Informationsfreiheitsgesetz gewährt im Prinzip jedermann einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden, unabhängig von der Beteiligung an einem Verwaltungsverfahren – Bürger müssten laut Schaar auch kein berechtigtes Interesse für den Informationszugang darlegen.

Weitere Informationen zum Thema:

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, 30.12.2010
Fünf Jahre Informationsfreiheitsgesetz des Bundes



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