Aktuelles - geschrieben von am Mittwoch, Dezember 29, 2010 15:53 - noch keine Kommentare

Lebensmittel: Testurteile der Stiftung Warentest nur bedingt zu Werbezwecken einsetzbar

Gleichbleibende Produktqualität über unterschiedliche Fangzeiträume oder Erntejahrgänge nicht gewährleistet

[datensicherheit.de, 29.12.2010]Testurteile der Stiftung Warentest werden gerne zu Werbezwecken verwendet – bei Lebensmitteln sei dies aber nur sehr eingeschränkt zulässig, so ein aktuelles Urteil des Landgerichts Hamburg auf Initiative der verbraucherzentrale Baden-Württemberg:
So sei im konkreten Fall ein mit dem Testurteil der Stiftung Warentest beworbenes Wildlachsfilet im Juni 2010 verkauft worden. Das Landgericht Hamburg untersagte nun diese Werbung, weil die vertriebene und beworbene Ware eben nicht aus dem tatsächlich getesteten Fangzeitraum stammte – das verwendete Testurteil sei nämlich schon im Januar 2005 an tiefgefrorenes Wildlachsfilet aus dem Fangzeitraum 2004 vergeben worden.
Bei Lebensmitteln sei eine gleichbleibende Produktqualität über unterschiedliche Fangzeiträume oder verschiedene Erntejahrgänge eben nicht gewährleistet, so die verbraucherzentrale Baden-Württemberg.

Weitere Informationen zum Thema:

verbraucherzentrale Baden-Württemberg, 29.12.2010
Erfolgreich gegen irreführende Werbung mit Stiftung Warentest-Urteil / Wildlachs irreführend mit Testurteil beworben



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