Aktuelles - geschrieben von am Freitag, September 24, 2010 21:48 - noch keine Kommentare

Körperscanner-Test: Bundesdatenschutzbeauftragter fordert uneingeschränkten Schutz der Privatsphäre

Peter Schaar für ergebnisoffenen Feldversuch am Hamburger Flughafen mit anschließender Evaluierung

[datensicherheit.de, 24.09.2010] Am 27. September 2010 soll der Probebetriebs eines Körperscanners auf dem Hamburger Flughafen aufgenommen werden. Die geplante Einführung einer neuen Scannertechnologie bei Sicherheitskontrollen auf Flughäfen habe in den vergangenen Jahren „berechtigte datenschutzrechtliche Bedenken“ hervorgerufen, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar. Für „völlig untragbar“ hielte er insbesondere die Darstellung der kontrollierten Menschen in Form einer Art Nacktaufnahme. Es sehe es positiv, dass die von ihm aufgestellten Forderungen nun berücksichtigt werden sollten:
Die Körperscanner am Hamburger Flughafen gewährleisteten einen besseren Schutz der Persönlichkeitsrechte der Passagiere als viele der bislang bekannten Geräte. Verbesserungen sehe er insbesondere in der Darstellung der gescannten Person in der Form eines Piktogramms oder „Legomännchens“.
Zu bedenken sei allerdings, dass sich beim Einsatz der Körperscanner mehr Menschen als bisher einer Nachkontrolle unterziehen müssten – und dies häufig in sehr sensiblen Bereichen. Davon betroffen seien insbesondere Personen mit medizinischen Hilfsmitteln, wie etwa Windeln oder künstlichen Darmausgängen – diese würden zwar nicht als solche sichtbar gemacht, aber als ein potenziell gefährlicher Gegenstand in der entsprechenden Körpergegend ausgewiesen und farblich markiert. Daher halte er es für unerlässlich, dass die Geräte so aufgestellt würden, dass nur das jeweilige Kontrollpersonal und nicht etwa andere Passagiere den Bildschirm zu sehen bekämen. Sowohl bei der Anzeige am Bildschirm als auch bei einer Nachkontrolle müsse die Privatsphäre uneingeschränkt geschützt sein. Auch müsse technisch sichergestellt sein, dass die Aufnahmen und die ihnen zu Grunde liegenden Rohdaten weder gespeichert noch übertragen würden.
Ferner erwart Schaar, dass der Feldversuch ergebnisoffen betrieben und die in der Praxis gewonnenen Erfahrungen evaluiert würden.



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