Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, Oktober 9, 2017 13:57 - noch keine Kommentare

Kinderpornographie im Darknet: Dringende Öffentlichkeitsfahndung des BKA

Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs eines kleinen Mädchens

[datensicherheit.de, 09.10.2017] Das Bundeskriminalamt (BKA) meldet, dass die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main – Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität (ZIT) – und das BKA gemeinsam in einer dringenden Öffentlichkeitsfahndung einen unbekannten Tatverdächtigen und dessen minderjähriges Tatopfer suchen. Der noch unbekannte Beschuldigte steht demnach im Verdacht, von Oktober 2016 bis Juli 2017 ein etwa vier bis fünf Jahre altes Kind mehrfach schwer sexuell missbraucht, Aufnahmen des sexuellen Missbrauchs hergestellt und diese anschließend auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet verbreitet zu haben.

Öffentlichkeitsfahndung angeordnet

Generalstaatsanwaltschaft und BKA gehen nach eigenen Angaben davon aus, dass die Tathandlungen in Deutschland stattgefunden haben.
Die bisher erfolgten, aufwändigen Fahndungsmaßnahmen hätten noch nicht zur Identifizierung des „äußerst vorsichtig agierenden Tatverdächtigen“ geführt: Von diesem lägen derzeit keine Bild- und Videoaufnahmen vor. Die Bild- und Videoaufnahmen des sexuellen Missbrauchs des betroffenen Kindes seien erstmalig im Juli 2017 auf einer kinderpornographischen Plattform im sogenannten Darknet entdeckt worden.
Da keine weiteren Ermittlungsmöglichkeiten bestünden, hat das Amtsgericht Gießen eine Öffentlichkeitsfahndung mit Bildaufnahmen des Opfers angeordnet.

Tatverdächtigen identifizieren sowie möglichen andauernden Missbrauch beenden!

Zu dem mutmaßlichen Opfer liegt laut BKA folgende Beschreibung vor:

  • ein Mädchen im alter zwischen vier und fünf Jahren
  • blonde bis dunkelblonde Haare, glatt, lang, gerader Pony
  • rundes Kinn, „Stupsnase“, Augenfarbe vermutlich braun
  • schlanker, gerader Körperbau
  • deutschsprachig

Die Generalstaatsanwaltschaft und das Bundeskriminalamt fragen:

  • Wer kann Angaben zu dem Opfer machen?
  • Wer kann sonstige sachdienliche Hinweise geben?

Hinweise könnten in begründeten Fällen vertraulich behandelt werden – Hinweise werden erbeten an das Bundeskriminalamt Wiesbaden oder jede andere Polizeidienststelle.
Es lägen Anhaltspunkte dafür vor, dass das Opfer auch weiterhin dem Zugriff des nicht identifizierten Tatverdächtigen ausgesetzt ist, sodass ein fortgesetzter sexueller Missbrauch des Kindes nicht auszuschließen sei.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskriminalamt, 09.10.2017
Unbekannte Person / Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung



Kommentieren

Kommentar

Kooperation

TeleTrusT

Mitgliedschaft

German Mittelstand e.V.

Mitgliedschaft

BISG e.V.

Multiplikator

Allianz für Cybersicherheit

Datenschutzerklärung