Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von dp am Samstag, August 15, 2020 12:01 - noch keine Kommentare
KI-Training: Künstliche Intelligenz benötigt Daten
Unternehmen erwarten steigenden Bedarf an Trainingsdaten für KI – zwei Drittel benötigen dafür auch personenbezogene Daten
[datensicherheit.de, 15.08.2020] Ob für die Routenplanung, die Qualitätskontrolle in der Produktion oder die Analyse von Röntgenbildern: Künstliche Intelligenz (KI) hält offensichtlich in immer mehr Bereichen Einzug. Zwar geben laut einer Umfrage des Digitalverbands bitkom unter 503 Unternehmen ab 50 Mitarbeitern 34 Prozent an, aktuell KI einzusetzen, den Einsatz zu planen oder zumindest darüber zu diskutieren – für fast zwei Drittel aber ist das demnach noch immer kein Thema. Grundlage dieser Angaben sei eine für die Gesamtwirtschaft repräsentative Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands bitkom unter 503 Unternehmen aller Branchen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch durchgeführt habe.

Foto: bitkom
Achim Berg: Datensouveränität und -sorgfalt müssten Datensparsamkeit als Leitmotiv ablösen!
Maschinelles Lernen: KI-Systeme werden mit geeigneten Daten trainiert
Eine zunehmende Bedeutung gewinne vor allem das sogenannte Maschinelle Lernen (ML): Dabei würden KI-Systeme nicht lediglich programmiert, sondern auch mit geeigneten Daten trainiert. Die in den Trainingsdaten erkannten Muster und Informationen könnten die Systeme nach Abschluss des Trainingsprozesses auf bisher unbekannte Datenbestände übertragen.
Der Bedarf an solchen Trainingsdaten werde in den kommenden Jahren stark zunehmen. Fast alle Unternehmen (94 Prozent), die sich mit KI auseinandersetzen, gingen davon aus, dass der Bedarf an Trainingsdaten steigen werde. Zwei Drittel (66 Prozent) sagten zudem, dass personenbezogene Daten genutzt werden müssten, damit die KI verwertbare Analyseergebnisse liefert. „Daten sind der Treibstoff für Künstliche Intelligenz“, betont bitkom-Präsident Achim Berg und erläutert: „Unternehmen, die KI entwickeln oder einsetzen, kommen daher schnell an den Punkt, dass sie auch auf Datensätze zurückgreifen müssen, die personenbezogene Daten enthalten.“
Großer Bereich von Rechtsunsicherheit und rechtliche Risiken bei der Nutzung von Daten für KI-Entwicklung
Die Unternehmen betrieben einen hohen Aufwand, um die rechtlichen Vorgaben beim Training von Systemen des Maschinellen Lernens mit personenbezogenen Daten einzuhalten.
Die meisten von ihnen (69 Prozent) erfüllten die datenschutzrechtlichen Vorgaben, indem sie die Einwilligung der Betroffenen einholten. Für 63 Prozent der Unternehmen führe kein Weg an der Anonymisierung der Daten vorbei, obwohl der für viele KI-Analysen besonders wertvolle Personenbezug dadurch entfernt werde. Jedes Fünfte (20 Prozent) nutze die Pseudonymisierung, bei der Personenbezüge ersetzt würden. 42 Prozent verarbeiteten die Daten auf Grundlage einer datenschutzrechtlichen Interessenabwägung und 16 Prozent griffen auf einen Dienstleister zurück, der den Datenschutz sicherstellen solle. Zugleich gebe jedes zehnte Unternehmen (10 Prozent) an, von vornherein auf die Nutzung personenbezogener Daten zu verzichten.
„Es gibt einen großen Bereich von Rechtsunsicherheit und rechtliche Risiken bei der Nutzung von Daten. Viele Unternehmen entscheiden sich im Zweifel gegen die Nutzung von Daten und gegen die Entwicklung von KI-Modellen“, berichtet Berg. Datensouveränität und Datensorgfalt müssten Datensparsamkeit als Leitmotiv ablösen, „wenn wir die großen Zukunftsherausforderungen erfolgreich angehen wollen“.
Repräsentative Umfrage zu KI-Anwendungen in der Gesamtwirtschaft
Grundlage obiger Angaben sei eine Umfrage, die Bitkom Research im Auftrag des Digitalverbands bitkom durchgeführt habe. Dabei seien 503 Unternehmen aller Branchen ab 50 Mitarbeitern in Deutschland telefonisch befragt worden. Diese Umfrage sei repräsentativ für die Gesamtwirtschaft.
Die Fragestellungen lauteten laut bitkom:
- „Inwieweit setzt Ihr Unternehmen bereits Künstliche Intelligenz ein bzw. plant oder diskutiert Künstliche Intelligenz zukünftig zu nutzen?“
- „Ist nach Ihrer Ansicht bzw. Erfahrung die Analyse von personenbezogenen Daten erforderlich, damit KI-Anwendungen verwertbare Analyseergebnisse liefern können?“
- „Welche Maßnahmen haben Sie vorgesehen, um beim Training von KI-Systemen mit personenbezogenen Daten den Datenschutz zu gewährleisten?“
- „Wie wird sich der Bedarf an Trainingsdaten für Künstliche Intelligenz in den kommenden fünf Jahren in Ihrem Unternehmen entwickeln?“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 05.04.2019
Hambacher Erklärung: Beschluss der Datenschützer zur Künstlichen Intelligenz / Schwerpunkt der „97. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder“
datensicherheit.de, 26.09.2018
eco: Künstliche Intelligenz „Made in Germany“ braucht Leitlinien / KI muss zur Kernkompetenz der deutschen Wirtschaft werden
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