Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, Oktober 4, 2022 14:20 - noch keine Kommentare
KI: Bitkom kommentiert EU-Haftungsrichtlinie
EU-Kommission hat Entwurf zur Haftungsrichtlinie zu Künstlicher Intelligenz (AI Liability Directive) veröffentlicht
[datensicherheit.de, 04.10.2022] Die EU-Kommission hat nach Angaben des Branchenverbands Bitkom am 28. September 2022 einen Entwurf zur Haftungsrichtlinie zu Künstlicher Intelligenz (AI Liability Directive) veröffentlicht, welche demnach den Haftungsfall im Umgang mit Künstlicher Intelligenz (KI) regeln soll. Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung, kommentiert den vorliegenden Entwurf:
KI für deutsche Wirtschaft herausragend wichtige Zukunftstechnologie
„Wir begrüßen, dass mit dem Entwurf zur KI-Haftungsrichtlinie erste grundsätzliche Fragen zur Haftung im Schadensfall beim Einsatz von KI geregelt werden sollen“, betont Dehmel. KI sei für die deutsche Wirtschaft eine herausragend wichtige Zukunftstechnologie.
Die große Mehrheit der Unternehmen (65%) sehe den Einsatz von KI als Chance für das eigene Geschäft – aber nur neun Prozent nutzten KI bisher. Um deren Einsatz in Deutschland voranzubringen, müsse möglichst schnell „Rechtsklarheit beim Praxiseinsatz“ geschaffen werden.
Richtlinie soll KI-Systeme generell als Gefahrenquelle mit besonders hohen Risiken einstufen
Indem sich diese KI-Haftungsrichtlinie auf die relevanten Definitionen aus der KI-Verordnung (AI Act) beziehe, werde Konsistenz sichergestellt und rechtliche Unsicherheiten würden vermieden. Des Weiteren sei für den KI-Standort Europa wichtig, „dass die Richtlinie KI-Systeme nicht generell als Gefahrenquelle mit besonders hohen Risiken für Leben und Gesundheit einstuft und entsprechend auch keine verschuldensunabhängige Haftung für Hersteller oder Betreiber eines KI-Systems vorsieht“.
Dies gebe Herstellern oder Betreibern von KI-Systemen die Möglichkeit, durch verantwortliches Handeln ihr Haftungsrisiko zu begrenzen. Dehmel unterstreicht: „Wir begrüßen, dass im Fall einer gerichtlich angeordneten Offenlegung von Daten oder Prozessen auch die berechtigten Interessen der Hersteller wie etwa der Schutz von Geschäftsgeheimnissen berücksichtigt werden.“
Beweislastumkehr: Bitkom fordert Konkretisierung
Dehmel moniert indes: „Kritischer beurteilen wir die nach dem Entwurf vorgesehene Beweislastumkehr: Kann nicht eindeutig festgestellt werden, ob der entstandene Schaden kausal mit einer Pflichtverletzung des Herstellers oder Betreibers zusammenhängt, wird zunächst bei diesem das Verschulden vermutet.“
Diese Vermutung müsse der Hersteller oder Betreiber dann selbst widerlegen, „indem er ‚andere plausible Erklärungen‘ nachweist“. Dehmel kritisiert und fordert abschließend: „Was darunter konkret zu verstehen ist, lässt der Entwurf bisher offen. An dieser Stelle brauchen wir Klarheit.“
Weitere Informationen zum Thema:
European Commission, 28.09.2022
New liability rules on products and AI to protect consumers and foster innovation
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