Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von am Dienstag, Juli 30, 2024 16:25 - noch keine Kommentare

Jahrestagung 2024 der Plattform Privatheit: Zum Freiheitsbegriff und digitalen Infrastrukturen

Freiheit in digitalen Infrastrukturen im Fokus am 17. und 18. Oktober 2024 in Berlin

[datensicherheit.de, 30.07.2024] Freiheit im Sinne der Abwehr ungerechtfertigter Machtausübung und Schutz vor -missbrauch ist offenkundig Voraussetzung für individuelle Selbstentfaltung und kollektive Selbstbestimmung. Sie soll durch verbriefte Grundrechte und die Demokratie gewährleistet werden – die Ausübung von Meinungsfreiheit, Informationsfreiheit, Gewissensfreiheit, Wissenschaftsfreiheit und Wahlfreiheit gilt es darüber zu ermöglichen und vor Diskriminierung zu schützen. Auch das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung als Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, die Achtung des Privat- und Familienlebens und der Schutz personenbezogener Daten sind Voraussetzungen für Freiheit. Wie indes individuelle und kollektive Freiheit gelebt werden kann, ist abhängig von den gesellschaftlichen, technischen, ökonomischen und kulturellen Bedingungen, unter denen sie ausgeübt werden soll – in der modernen Welt sind für die Freiheitsausübung die gesellschaftlichen Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung. Die nach eigenen Angaben vom Bundesministerium für Bildung und Forschung geförderten Plattform Privatheit sollen Experten interdisziplinär, kritisch und unabhängig Fragestellungen zu Privatheit und Datenschutz in der digitalen Welt untersuchen. Koordiniert wird die Plattform Privatheit vom Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung und dem Wissenschaftlichen Zentrum für Informationstechnik-Gestaltung an der Universität Kassel. Als Vormerktermin für die Jahrestagung 2024 wurden nun der 17. und 18. Oktober 2024 benannt – an der Teilnahme Interessierte können sich bereits jetzt Plätze reservieren.

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Abbildung: Plattform Privatheit

„Freiheit in digitalen Infrastrukturen“: Einladung zur Jahrestagung 2024 der Plattform Privatheit

Jahreskonferenz 2024 nimmt Freiheit in den Fokus

9. Jahrestagung der Plattform Privatheit: „Freiheit in digitalen Infrastrukturen“
Donnerstag, 17. Oktober und Freitag, 18. Oktober 2024
Villa Elisabeth, Invalidenstraße 3 in 10115 Berlin
Anmeldung erforderlich (s.u.).

Als Keynote-Speaker z.B. habe der Jurist Max Schrems (noyb) zugesagt, welcher unter dem Motto „Pay or Okay“ u.a. über die Finanzierung von Inhalten im Spannungsfeld zwischen gewünschtem Zugang zu Informationen, legitimem Interesse an einer fairen Vergütung für „Content Creation“ und ebenso legitimem Interesse an Privatheit und Anonymität sprechen werde. Auch die Informatikerin und Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig-Holstein Dr. h.c. Marit Hansen sowie die Politikwissenschaftlerin Prof. Dr. phil. Ingrid Schneider, Universität Hamburg, werden demnach Keynotes halten. Hendrik Kafsack, EU-Korrespondent der Frankfurter Allgemeine Zeitung, stehe zur Moderation bereit.

Was ist Freiheit? Was schützt sie, was schränkt sie ein? Und welche Rolle spielen digitale Infrastrukturen für unsere Freiheit? …

Diese und weiterführende Fragen sollen auf der diesjährigen interdisziplinären Konferenz der Plattform Privatheit mit Experten aus Wissenschaft und Praxis diskutier werden. In der modernen Welt seien digitale Infrastrukturen von entscheidender Bedeutung für die Ausübung von Freiheit: Diese könnten Freiheit gewähren, aber auch gefährden. Vor allem die Infrastrukturnetze und -plattformen von Google, Apple, Meta, Amazon und Microsoft böten Leistungen, welche derzeit Grundlagen für digitale Freiheitsausübung seien. Generative große Sprachmodelle wie „ChatGPT“ entwickelten sich gerade zu einer weiteren digitalen Infrastruktur.

Aber auch die Anbieter „alter“ Infrastrukturen wie Automobilhersteller, Energieversorger, Telekommunikationsanbieter oder Bahnbetreiber bauten digitale Infrastrukturen auf, ohne die ihre Leistungen nicht mehr genutzt werden könnten. Der Staat errichte ebenfalls neue digitale Infrastrukturen wie Bürgerkonten und elektronische Zugänge zur Verwaltung. Alle diese beispielhaft genannten digitalen Infrastrukturen veränderten Machtgefüge und Freiheitsspielräume.

Dieselben Infrastrukturen, welche Freiheit und Demokratie zu unterstützen vermögen, sind potenziell auch ihre Gefährder

„Die großen digitalen Infrastrukturen sind global und durchdringen überall auf der Welt in intensiver Weise das (digitale) Leben. Ihre Marktanteile sind monopolartig und ihre Anbieter haben den mit Abstand höchsten Marktwert aller Unternehmen weltweit.“ Für diese ungeheure ökonomische Macht gebe es vor allem zwei Gründe: Zum einen seien ihre Angebote für das digitale Leben hilfreich und verführerisch und zum anderen seien sie vermeintlich „kostenlos“ – die Abhängigkeit von ihnen sei somit hoch und werde immer höher.

Diese ökonomischen Erfolge erzielten sie vor allem durch die Verarbeitung der Daten ihrer Nutzer. Mit deren Hilfe erstellten sie Personenprofile, verkauften ihre Aufmerksamkeit, steuerten ihre Informationen und beeinflussten ihr Denken – bisher noch insbesondere für Konsumwahl und Kundenbindung, potenziell aber auch für andere Verhaltensformen wie z.B. Wahlentscheidungen. Zahlreiche weitere Techniken der Verhaltensmanipulation wie z.B. „Dark Patterns“ stünden zur Verfügung. Dieselben Infrastrukturen, welche Freiheit und Demokratie unterstützen könnten, entwickelten sich gleichsam zu ihren Gefährdern.

Freiheit in Gefahr: Anbieter globaler digitaler Infrastrukturen wollen eigene Rechtsordnung weltweit durchsetzen

Die Anbieter globaler digitaler Infrastrukturen ignorierten vielfach die demokratischen Entscheidungen in Europa oder Deutschland. Sie legten ihrem Handeln eigene Regeln zugrunde, welche den europäischen oder nationalen Regelungen widersprächen. „Sie wollen ihre eigene Rechtsordnung – verkleidet als Vertragsbedingungen – weltweit durchsetzen.“

Die Europäische Union (EU) habe neue Regelungen geschaffen, um Gefahren durch die globalen digitalen Infrastrukturen einzuschränken und deren Macht zu begrenzen. Vor allem die Digitale-Dienste-Verordnung, die Digitale-Markt-Verordnung und die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hätten Regelungen geschaffen, um die Freiheit des Individuums zu schützen, die Voraussetzungen eines funktionierenden Marktes zu erhalten und demokratisch festgelegte Regeln des Zusammenlebens durchzusetzen. „Ob diese Regelungen ausreichen, um die verfolgten Ziele zu erreichen, muss sich erst noch erweisen.“ Sie seien jedenfalls sinnvolle erste Schritte zur Freiheitssicherung und Machtbegrenzung.

Weitere Informationen zum Thema und Anmeldung:

Plattform Privatheit
Jahreskonferenz 2024 / 9. Jahrestagung der Plattform Privatheit: Freiheit in digitalen Infrastrukturen

Plattform Privatheit
Anmeldung zur Jahrestagung am 17.-18. Oktober 2024



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