Aktuelles, Experten - geschrieben von am Montag, November 4, 2019 22:42 - ein Kommentar

Auch Freie Ärzteschaft kritisiert Digitales-Versorgungs-Gesetz

„Mit Vollgas gegen Datenschutz und Bürgerrechte“

[datensicherheit.de, 04.11.2019] Der Freie Ärzteschaft e.V. (FÄ) übt heftige Kritik an dem Plan, das sogenannte Digitale-Versorgungs-Gesetz (DVG) am 7. November 2019 im Bundestag verabschieden zu lassen – denn damit „attackiert Bundesgesundheitsminister Jens Spahn massiv den Datenschutz und die Privatsphäre der Bürger“.

Patientendaten bedürfen eines besonderen Schutzes!

„Was Spahn gerade im Schweinsgalopp und von der Öffentlichkeit nahezu unbemerkt durch den Bundestag bringen will, ist ein Frontalangriff auf bundesdeutsches Grundrecht“, warnt Dr. Silke Lüder, FÄ-Vizevorsitzende.
Die FÄ fordert demnach die Bundestagsabgeordneten daher auf, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und im Sinne der Bürger dem Gesetz nicht zuzustimmen. Dr. Lüder: „Patientendaten bedürfen eines besonderen Schutzes.“

Digitales-Versorgungs-Gesetz verletzt informationelles Selbstbestimmungsrecht

Am kommenden Donnerstag stehe das DVG zur Abstimmung im Bundestag. Mit diesem Gesetz wolle Spahn den Weg frei machen für die größte Sammlung von Patientendaten in Deutschland. Das Einverständnis der Bürger habe er dafür nicht vorgesehen. „Das Gesetz bricht damit das informationelle Selbstbestimmungsrecht, also ein Grundrecht. Das heißt: Jeder Bürger darf laut unserer Verfassung selbst entscheiden, was mit seinen Daten passiert“, betont Dr. Lüder.
Dem DVG zufolge sollten aber die Daten – etwa Diagnosen, Behandlungen, Krankschreibungen, Alter, Geschlecht und Wohnort – von 73 Millionen gesetzlich Versicherten ungefragt, ohne Widerspruchsmöglichkeit und Löschfristen für die Forschung verwendet werden können. Das verstoße auch gegen die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Überwachung und Missbrauch können „Tür und Tor geöffnet“ werden

Zwar würden die Patientendaten mit einem Pseudonym versehen, was aber prinzipiell eine Rückverfolgung zu der Person ermögliche. „Hier entsteht erstmals eine zentrale Sammelstelle für Gesundheitsdaten in staatlicher Hand und mit einer langen Liste von Nutzungsberechtigten“, erläutert die FÄ-Vizevorsitzende.
Der Überwachung und dem Missbrauch würden damit „Tür und Tor geöffnet“ – und weder Patienten noch Ärzte sollten sich dagegen wehren können. „Das darf in unserer Demokratie nicht sein“, stellt Lüder klar. Bereits jetzt würden Ärzte gezwungen, sich an die sogenannte Telematik-Infrastruktur anzuschließen und Patientendaten dort einzuspeisen. Mit dem DVG wolle Spahn Strafen gegen Ärzte verschärfen, die sich nicht anschließen.

Medizinische Qualität und Grundrechte der Bürger gefährdet

Spahn wolle mit diesem Gesetz noch mehr erzwingen: Ärzte sollen laut FÄ den Patienten Gesundheits-Apps verschreiben, wenn diese das wünschen. „Dafür werden der ohnehin unterfinanzierten realen Behandlung von Patienten Millionen Euro Versichertengelder entzogen – für etwas, dessen Nutzen noch nicht einmal nachgewiesen sein muss“, kritisiert Lüder.
Ein Jahr lang hätten die Hersteller Zeit, positive Effekte ihrer App nachträglich nachzuweisen. So lange werde eine App im Zweifelsfall ungeprüft auf die Bevölkerung losgelassen. „Aus ärztlicher Sicht ist das grob fahrlässig. Spahns Digitalpolitik zerstört die medizinische Qualität in Deutschland und die Grundrechte der Bürger.“

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 03.11.2019
Patientendaten: Bundesregierung plant Weiterleitung / Anja Hirschel warnt vor „gläsernem Patienten“ und Ausverkauf an zentrales Forschungszentrum

Freie Ärzteschaft
Verein / Das sind wir



ein Kommentar

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Karola Trunk
Nov 7, 2019 21:35

Es ist nicht zu fassen, was Herr Spahn sich hier mit diesem Gesetz erlaubt! Ein Gesetz, welches die automatische Weitergabe meiner höchstpersönlichen Daten vorsieht – ohne, dass mir das Recht zugestanden wird, mich dafür oder dagegen auszusprechen, ist einer Demokratie nicht würdig. Selbst wenn Herr Spahn mit diesem Gesetz nur gute Absichten verfolgt (ein Schelm, wer Böses dabei denkt!), der Inhalt des Gesetzes und die Art und Weise seiner Durchsetzung sprechen eindeutig dagegen. Sollte das Gesetz in dieser Fassung verabschiedet werden, ist die CDU ein für alle Mal von meiner Wahlliste gestrichen.

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