Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Donnerstag, März 8, 2018 20:07 - noch keine Kommentare

forum <privatheit>: Datenschutz als Basis der Innovationsförderung

Expertengremium analysierte neuen Koalitionsvertrag und listet Maßnahmen zur Ausgestaltung der Ziele in eigenem „Policy Paper“ auf

[datensicherheit.de, 08.03.2018] Das forum <privatheit>, ein wissenschaftliches Expertengremium, hat nach eigenen Angaben die Aussagen des Koalitionsvertrags zur geplanten Gestaltung der Digitalisierung untersucht und seine Analyse unter dem Titel „Datenschutz stärken, Innovationen ermöglichen – Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte“ zusammengefasst. Erläutert wird demnach, welche Maßnahmen nun folgen müssten, um die Ziele der Innovationsförderung und des Datenschutzes zu verbinden.

Der neue Koalitionsvertrag – ein Kompromiss…

Der Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verspreche einen „neuen Aufbruch für Europa“, eine „neue Dynamik für Deutschland“ und einen „neuen Zusammenhalt für unser Land“…

Dazu wollten die Koalitionäre umfangreiche Modernisierungen anstoßen. Als politische Grundlage der „Großen Koalition“ sei der Koalitionsvertrag jedoch ein Kompromiss, der nur das konkret benenne, worauf sich die Koalitionäre inhaltlich einigen konnten. Vieles werde nur angedeutet, bleibe im Ungefähren und Abstrakten, kritisiert das forum <privatheit>.

Zweifel an Zukunftsfähigkeit und Effektivität der DSGVO

Die Koalition wolle laut Vertrag Innovationen und neue Dienste „ermöglichen und gleichzeitig den hohen und weltweit angesehenen Datenschutzstandard Europas und Deutschlands halten“. Hierzu möchte sie die 2020 anstehende Evaluierung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)durch die EU-Kommission intensiv begleiten und dabei alle Regelungen auf ihre „Zukunftsfähigkeit und Effektivität“ hin überprüfen.

„Dies ist auch dringend notwendig, weil es der Datenschutz-Grundverordnung gerade an Zukunftsfähigkeit und Effektivität mangelt“, erläutert Prof. Dr. Alexander Roßnagel, Sprecher des forum <privatheit> und Rechtswissenschaftler der Universität Kassel.

„Zukunftsfähigkeit fehlt ihr insofern, als sie keine der absehbaren Herausforderungen – wie etwa ,Big Data‘, Künstliche Intelligenz, selbstlernende Systeme, Suchmaschinen, Netzwerkplattformen, Kontexterfassung, Internet der Dinge – risikoadäquat regelt. Will sie zukunftsfähig sein, muss sie gerade die enormen Risiken, die von der Digitalisierung aller Lebensbereiche ausgehen, spezifisch regeln“, so Roßnagel.

Nur wenn sie gegenüber diesen Risiken Rechtssicherheit bietet, könne sie auch effektiv sein. Daher sollte die Bundesregierung auf risikogerechte Regelungen im europäischen Datenschutzrecht drängen und selbst im Rahmen der deutschen Regelungskompetenzen solche erlassen. Für den Schutz von Kommunikationsdaten im Rahmen der laufenden Verhandlungen zur Reform der „ePrivacy“-Gesetzgebung sollte die Bundesregierung die risikospezifischen und nutzerfreundlichen Vorschläge der EU-Kommission und des EU-Parlaments im Rat unterstützen.

Nutzervertrauen in Innovationen basiert auf Datenschutz

Das notwendige Nutzervertrauen in Innovationen setzt laut Roßnagel Datenschutz voraus:
Durch Systemgestaltung und Voreinstellungen, bessere Möglichkeiten, den Datenfluss zu kontrollieren, die Möglichkeit, eigene Daten auf andere Anbieter zu übertragen und den Schutz der Vertraulichkeit durch Verschlüsselung.

Diese Rechte seien auch gegenüber wirtschaftlich mächtigen Anbietern durchzusetzen, betont der Sprecher des Forums. „Datenportabilität und Interoperabilität von digitalen Plattformen sowie die Modernisierung des Wettbewerbsrechts können auch helfen, die Wettbewerbsfähigkeit deutscher und europäischer Plattformunternehmen zu stärken. Auch in diesem Zusammenhang sind Datenschutz und Nutzerrechte wettbewerbs- und innovationsfördernde Mittel.“

Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherstellen!

Die Koalition erkenne, „dass die Digitalisierung zahlreiche Vorteile für Unternehmen und Beschäftigte bietet, zugleich aber auch Überwachungsgefahren birgt“.

Um die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten sicherzustellen, sollte die Bundesregierung risikoadäquate Datenschutzregelungen für das Beschäftigungsverhältnis treffen. Hierzu gehörten u.a. Regelungen, die heimliche Kontrollen ebenso explizit ausschließen wie eine Dauerüberwachung und die Erstellung umfassender Bewegungsprofile. Bei der Nutzung mobiler Geräte sollten so viele Daten wie möglich unter Kontrolle der Beschäftigten bleiben.

Entscheidungsfreiheit der Betroffenen wahren!

Der Koalitionsvertrag sehe einen Rechtsrahmen für Autonomes Fahren („Smart Cars“) vor, der Datenschutz und Datensicherheit ebenso gewährleistet soll wie ein Höchstmaß an Verkehrs- und Datensicherheit. Dieser Rechtsrahmen müsse auch gewährleisten, dass die Betroffenen immer situationsadäquat darüber informiert sind, welche Daten überhaupt von wem verarbeitet werden. Ihnen sollten einfache Möglichkeiten zur Verfügung stehen, solchen Datenverarbeitungen zuzustimmen oder nicht. Dabei dürfe eine Nicht-Zustimmung nicht zu gravierenden Nachteilen führen.
„Wie bei ,Smart Cars‘ müssen im Rahmen von ,Smart Health‘ und ,Smart Cities‘ spezifische, risikoadäquate Regelungen für den Technikeinsatz vorgesehen werden“, unterstreicht Dr. Michael Friedewald, Wissenschaftler am Fraunhofer-Institut für System- und Innovationsforschung ISI und Koordinator des forum <privatheit>. Die Entscheidungsfreiheit der Betroffenen zu wahren sei der richtige Ansatz.

Einer risikospezifischen Regelung, die vor Missbrauch schützt, bedürften aber ebenso die vielen Gesundheitsdaten, die im Rahmen von freiwilligen Messverfahren für Körperfunktionen erhoben, (oft ins außereuropäische Ausland) übertragen und verarbeitet werden. Auch die Regelungen zur Energie- und Verkehrssteuerung in „Smart Cities“ müssten sicherstellen, dass dadurch keine neuen und vertieften Risiken für die Privatheit und Selbstbestimmung der Betroffenen, insbesondere durch Verhaltens- und Bewegungsprofile, entstehen.
„Besondere Aufmerksamkeit sollte auf die datenschutzgerechte Systemgestaltung durch angemessene Datenverarbeitungsarchitekturen und durch Maßnahmen zur Datensparsamkeit gelegt werden“, so Friedewalds Forderung.

Regelungsbedarf für Vermessung und Katalogisierung des Menschen

Zu begrüßen sei, dass der Koalitionsvertrag den Diskriminierungsverboten der „analogen Welt“ auch in der digitalen Welt zu Gültigkeit verhelfen wolle. Dies dürfe aber nicht auf den Verbraucherschutz allein beschränkt bleiben.
Vielmehr werde für die Verwendung von Algorithmen, Künstlicher Intelligenz und „Big Data“ sowie für die Vermessung und Katalogisierung des Menschen in allen Gesellschafts- und Wirtschaftsbereichen zu regeln sein, welche Bemessungskriterien und -verfahren zulässig und welche, wegen der Gefahr von Diskriminierung, unzulässig sind.

Fragen zur Machtkonzentration von Daten-Ethikkommission zu klären

Mögliche Abhilfe sehe der Koalitionsvertrag in einer Daten-Ethikkommission. Diese solle „innerhalb eines Jahres einen Entwicklungsrahmen für Datenpolitik, den Umgang mit Algorithmen, künstlicher Intelligenz und digitalen Innovationen“ vorschlagen.

Eine interdisziplinär besetzte, sachverständige und nicht nur Umsetzungsinteressen verpflichtete Kommission könnte einen Anstoß bieten für eine breite gesellschaftliche Debatte über eine verfassungs- und wertekonforme Gestaltung der Digitalisierung.

Allerdings sei zu berücksichtigen, dass die Frage nach dem adäquaten Umgang mit Algorithmen und Künstlicher Intelligenz untrennbar mit Fragen nach der Konzentration technologischer und wirtschaftlicher Macht durch wenige Digitalkonzerne verbunden sei – auch das sollte gesellschaftlich diskutiert werden.

Weitere Informationen zum Thema:

forum <privatheit>, März 2018
Policy Paper: DATENSCHUTZ STÄRKEN, INNOVATIONEN ERMÖGLICHEN / Wie man den Koalitionsvertrag ausgestalten sollte

datensicherheit.de, 12.02.2018
Themenkomplex IT-Sicherheit im Koalitionsvertragsentwurf

datensicherheit.de, 31.01.2018
Koalitionsvertrag: Digitalisierung und Informationssicherheit müssen politische Zielsetzungen sein



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