Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Juli 20, 2016 23:08 - noch keine Kommentare
Forderung der Verbraucherzentrale nach strikter Netzneutralität in Europa
Bundesverband fordert Verbesserung des Entwurfs der BEREC-Leitlinien
[datensicherheit.de, 20.07.2016] Verbesserungsbedarf meldet der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in einer aktuellen Stellungnahme zum Thema Netzneutralität in Europa an. Der vzbv bezieht sich dabei nach eigenen Angaben auf die jüngste Veröffentlichung des Gremiums Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) – dieser Entwurf für Leitlinien zur Netzneutralität konkretisiere die „Telecom Single Market“-Verordnung der EU.
Mehr Rechtssicherheit: Leitlinien ein guter Anfang
Die vorgestellten Leitlinien seien ein wichtiger Schritt, um die Netzneutralität und die Rechte der Internetnutzer in Europa zu schützen. Wenn noch die offenen Problempunkte gelöst würden, brächten diese Leitlinien Rechtssicherheit für alle Marktakteure, so Florian Glatzner, Referent im „Team Digitales und Medien“ beim vzbv.
Verbesserungsbedarf an drei entscheidenden Stellen
Der vzbv sieht nach eigenen Angaben Verbesserungsbedarf an drei entscheidenden Stellen:
- In den Leitlinien müsse klargestellt werden, dass sogenannte „Zero-Rating-Angebote“ gegen die Verordnung verstießen. Es sollte also Telekommunikationsanbietern nicht gestattet sein, eigene Produkte oder einzelne fremde Produkte gegen eine Gebühr nicht auf das Datenübertragungsvolumen ihrer Kunden anzurechnen.
- Die Regelungen für Verkehrsmanagementmaßnahmen sollten eng ausgelegt werden, um zu verhindern, dass die Vorgaben der Verordnung umgangen würden.
- Sogenannte „Spezialdienste“, mit denen einzelne Dienste bevorzugt übertragen werden könnten, müssten klar definiert und eng begrenzt werden.
Telekommunitions-Lobby bedroht Netzneutralität
Gefahr für die Netzneutralität drohe „vor allem von Seiten der Telekommunikationsanbieter“. Die Vorstände der 17 größten Telekommunikationskonzerne hätten Anfang Juli 2016 ein „5G-Manifest“ veröffentlicht und forderten von BEREC eine Aufweichung der Netzneutralität. Ansonsten würden sie die Investitionen in den Ausbau des neuesten Mobilfunkstandards „5G“ stoppen.
Netzneutralität sei indes nicht verhandelbar. BEREC müsse die Freiheit des Internets vor der Lobby der Telekommunikationskonzerne verteidigen, betont Glatzner.
Leitlinien zur Netzneutralität zur Konkretisierung der EU-Verordnung
Der europäische Gesetzgeber hat laut vzbv im Oktober 2015 die „Telecom Single Market“-Verordnung beschlossen, um den Zugang zum offenen Internet zu schützen und um zu gewährleisten, dass das Ökosystem des Internets weiterhin als Innovationsmotor funktionieren kann.
Allerdings biete diese Verordnung, die am 30. April 2016 in Kraft getreten sei, an einigen Stellen keine ausreichende Klarheit darüber, „welche Geschäftspraktiken künftig erlaubt beziehungsweise verboten sein werden“. Sie delegiere sehr viel Verantwortung an die nationalen Regulierungsbehörden.
Das BEREC solle bis Ende August 2016 Leitlinien für die nationalen Regulierungsbehörden zur Anwendung der Verordnung erstellen. Ein Entwurf der Leitlinien sei bis zum 18. Juli 2016 öffentlich zur Konsultation gestellt gewesen.
Weitere Informationen zum Thema:
BEREC, 02.06.2016
Draft BEREC Guidelines on implementation by National Regulators of European net neutrality rules
verbraucherzentrale Bundesverband, 11.03.2016
Netzneutralität auch in Zukunft sichern
verbraucherzentrale Bundesverband, 27.10.2015
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