Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, November 2, 2023 23:06 - noch keine Kommentare
facebook und Instagram: Geplantes Meta-Abomodell unter der Lupe
Meta-Geschäftsmodell dieser Sozialen Netzwerke muss sich auf Druck der Datenschutzbehörden ändern
[datensicherheit.de, 02.11.2023] Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf das geplante Abonnement-Modell bei „facebook“ und „Instagram“ ein: Das Geschäftsmodell dieser Sozialen Netzwerke wird sich demnach „auf Druck der Datenschutzbehörden ändern müssen“. Dies sei die Konsequenz eines Beschlusses des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA) vom 27. Oktober 2023. Die europäischen Aufsichtsbehörden hätten damit zum ersten Mal von dem Instrument Gebrauch gemacht, „in einem Dringlichkeitsverfahren endgültige Maßnahmen zu erlassen, die für den gesamten Geltungsbereich der DSGVO wirken“.
Meta hat bereits angekündigt, Bezahl-Modell einführen zu wollen
Laut HmbBfDI wurde dem Unternehmen Meta als Betreiber dieser Dienste die personalisierte Werbung ohne Vorliegen einer entsprechenden Einwilligung untersagt. „Aufgrund der Dringlichkeit wurde für die Umsetzung nur ein kurzer Zeitraum eingeräumt.“ Ein jahrelanger Verstoß gegen das Datenschutzrecht müsse damit in Kürze beendet werden. Dies sei „ein gutes und wichtiges Ergebnis“, welches die Wirksamkeit der europäischen Datenschutzaufsicht aufzeige.
Meta habe bereits angekündigt, ein Bezahl-Modell einzuführen, um entsprechende Anforderungen des EDSA (EDPB) bzw. der für Meta federführend zuständigen Aufsichtsbehörde in Irland umzusetzen. Zahlenden Nutzern solle dann keine Werbung mehr ausgespielt werden. „Wer kein entsprechendes Abonnement abschließt, muss in die personalisierte Werbung einwilligen, um das Netzwerk weiter nutzen zu können.“
Ob geplante Umsetzung durch Meta rechtskonform ist, derzeit noch offen
Der HmbBfDI verweist in diesem Zusammenhang auf den Beschluss der Datenschutzkonferenz (DSK) zu Abonnement-Modellen auf Websites, auf den sich auch Meta in seinem Modell beziehe. Die darin aufgestellten Anforderungen würden durch die deutschen Aufsichtsbehörden bei nationalen Anbietern geltend gemacht und von diesen umgesetzt. „Sie sind aus unserer Sicht auch durch ein Bezahl-Modell bei den Diensten von Meta oder in anderen Sozialen Netzwerken zu erfüllen.“ Hierzu gehörten „Granularität bei der Einwilligung, Transparenz und Verzicht auf irreführende Gestaltungsmittel“.
Ob die geplante Umsetzung durch Meta dies leistet und damit in Zukunft ein insoweit rechtskonformes Angebot vorliegt, sei noch offen. „Wir befinden uns dazu insbesondere mit der irischen Aufsichtsbehörde und den anderen betroffenen nationalen Aufsichtsbehörden in einem laufenden Dialog.“ Die deutschen Aufsichtsbehörden hätten auf Grundlage des genannten Beschlusses auf verschiedene Problemfelder hingewiesen und erwarteten nun eine überprüfbare rechtliche Bewertung durch die federführende Behörde in Irland.
Weitere Informationen zum Thema:
edpb EUROPEAN DATA PROTECTION BOARD, 01.11.2023
EDPB Urgent Binding Decision on processing of personal data for behavioural advertising by Meta
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ
Beschluss der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 22. März 2023 / Bewertung von Pur-Abo-Modellen auf Websites
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