Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, Januar 27, 2013 20:49 - noch keine Kommentare
facebook-Fanseiten: Höhere Datenschutzanforderungen für staatliche Stellen
Schutzauftrag muss vom Staat bei der Nutzung von facebook im Allgemeinen und bei der Einrichtung von facebook-Fanseiten im Besonderen beachtet werden
[datensicherheit.de, 27.01.2013] Der rheinland-pfälzische Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (LfD RLP) hat am 24. Januar 2013 zur Frage der Nutzung von facebook durch staatliche Stellen noch einmal deutlich gemacht, dass der Staat, seine Organe und seine Amtsträger facebook nicht in gleicher Weise nutzen könnten wie die Bürgerinnen und Bürger:
Privatpersonen seien in ihrer Handlungsweise frei – ihr informationelles Selbstbestimmungsrecht erlaube es ihnen, facebook zu nutzen oder davon Abstand zu nehmen. Der Staat hingegen habe kein entsprechendes Grundrecht; er sei im Gegenteil an die Grundrechte gebunden und habe die Gesetze zu beachten – auch und gerade dann, wenn er facebook nutzen möchte. Diese Gesetze schränkten ihn ein, auch wenn dies nicht jedermann wahr haben möchte, und dies eigentlich viel stärker als es der Kompromiss vorsehe, der gegenwärtig mit der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz für die Betreibung der facebook-Fanseite vereinbart worden sei.
Dieser Kompromiss umfasst nach Angaben des LfD RLP u.a.
- die Information der Nutzer,
- die Verringerung von Nutzungsdaten,
- Hinweise für die Nutzerinnen und Nutzer auf Möglichkeiten des Selbstdatenschutzes,
- die Förderung datenschutzfreundlicher Plattformen im Internet.
Aus seiner Sicht sei dieser Kompromiss jedenfalls so lange akzeptabel, bis die Gerichte in einer unübersichtlichen Rechtslage für die nötige Klarheit sorgen, betont der LfD RLP, Edgar Wagner. facebook habe zweiSeiten – die eine sei Ausdruck der Informationsgesellschaft und bringe diese auch voran, die andere bedrohe die Privatsphäre und damit letztlich auch die Würde der Menschen. Daraus ergebe sich ein Schutzauftrag für den Staat – diesen Auftrag, so Wagner, müsse der Staat auch bei der Nutzung von facebook im Allgemeinen und bei der Einrichtung von facebook-Fanseiten im Besonderen beachten.
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