Aktuelles, Experten - geschrieben von am Mittwoch, Juni 24, 2020 21:01 - noch keine Kommentare

facebook: BfDI begrüßt Urteil des BGH

Wichtiger „Etappensieg für den Datenschutz“

[datensicherheit.de, 24.06.2020] Professor Ulrich Kelber, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), hat Stellung zum Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 23. Juni 2020 genommen – dieses sei ein wichtiger „Etappensieg für den Datenschutz“. Der BGH hatte vorläufig den Vorwurf des Bundeskartellamts bestätigt, dass facebook seine marktbeherrschende Stellung missbraucht.

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Foto: Bundesregierung/Kugler

Prof. Ulrich Kelber dankt dem Bundeskartellamt für seine Initiative.

Uneingeschränkte Profilbildung von facebook als Missbrauch bewertet

„Ich danke dem Bundeskartellamt für seine Initiative. Wettbewerbsrecht und Datenschutz gehen Hand in Hand. Die Richter halten in ihrer Entscheidung zwar nicht die Verstöße von facebook gegen die Datenschutz-Grundverordnung für ausschlaggebend. Dennoch betont der BGH, dass die uneingeschränkte Profilbildung aufgrund der Nutzungsbedingungen einen Missbrauch darstellt“, so Professor Kelber.
Auch wenn es bis zur endgültigen Entscheidung noch dauern könne, schaffe dieses Urteil vorläufig Klarheit. Professor Kelber erwartet demnach, dass facebook „die Entscheidung akzeptiert und die Datenverarbeitung beendet“.

Verbotenes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens bei facebook festgestellt

Die Wettbewerbshüter hätten bei facebook „verbotenes Verhalten eines marktbeherrschenden Unternehmens“ festgestellt. Private Nutzer müssten in die weitreichenden Nutzungsbedingungen einwilligen. Danach nutze facebook auch Daten von Diensten wie „WhatsApp“, „Instagram“ oder Webseiten außerhalb des Sozialen Netzwerks.
Der Nutzer habe keine Wahl, ob er diese Datenverknüpfung zulassen möchte. Das Bundeskartellamt hatte laut BfDI darin einen Verstoß von facebook gegen die Wettbewerbsbeschränkungen gesehen. Unter anderem habe sich die Behörde dabei auf die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) berufen. Der BfDI hatte nach eigenen Angaben bereits im Februar 2019 auf die engen Verbindungen zwischen Wettbewerbsrecht und Datenschutz hingewiesen.

Weitere Informationen zum Thema:

BfDI, 07.02.2019
Wegweisende Entscheidung des Bundeskartellamtes zu Facebook

datensicherheit.de, 17.06.2020
BfDI: DSGVO-Bilanz positiv, aber Verbesserungspotenzial



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