Experten – datensicherheit.de Informationen zu Datensicherheit und Datenschutz https://www.datensicherheit.de Datensicherheit und Datenschutz im Überblick Sun, 30 Mar 2025 13:15:20 +0000 de hourly 1 https://wordpress.org/?v=5.6.14 Dringender Branchenappell zum Glasfaser- und Mobilfunkausbau an Digitalministerkonferenz https://www.datensicherheit.de/glasfaser-mobilfunk-digitalministerkonferen-appell https://www.datensicherheit.de/glasfaser-mobilfunk-digitalministerkonferen-appell#respond Fri, 28 Mar 2025 23:44:43 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46974 Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM fordern investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Politik zur Umsetzung der Digitalen Transformation

[datensicherheit.de, 29.03.2025] In einer Stellungnahme vom 28. März 2025 fordert der Branchenverband Bitkom e.V. „schnellere Verwaltungsverfahren, weniger Bürokratie sowie investitionsfreundliche und wettbewerbsorientierte Rahmenbedingungen“ – diese seien die entscheidenden Voraussetzungen für einen zügigen Ausbau zukunftssicherer, digitaler Infrastrukturen in Deutschland. „Mit einem dringenden Appell wenden sich die TK-Branchenverbände ANGA, Bitkom, BREKO und VATM an die am heutigen Freitag tagende Digitalministerkonferenz.“ Sie mahnen demnach länderübergreifend einheitliche Beschleunigungsmaßnahmen und eine langfristig ausgerichtete und zielgenaue Förderpolitik an.

Statt langwieriger Genehmigungsverfahren ein digitales Anzeigeverfahren empfohlen

„Allem voran muss ein echtes Ausbaubeschleunigungsgesetz zeitnah verabschiedet werden, das das überragende öffentliche Interesse von Glasfaser- und Mobilfunk vollumfänglich anerkennt.“ Die Branche setzt dabei auf die Länder, dass sie dieses Anliegen in einem künftigen Gesetzgebungsverfahren unterstützen.

Statt langwieriger Genehmigungsverfahren sollte zudem ein digitales Anzeigeverfahren eingeführt werden, welches sowohl Kommunen als auch Unternehmen entlastet. Zudem sollte auf allen politischen Ebenen ein konsequenter Bürokratie-Rückbau erfolgen, indem Vorgaben und Berichts- und Dokumentationspflichten drastisch reduziert werden. „Einige gute Punkte, die für mehr Tempo beim Ausbau sorgen könnten, sind bereits im ,Bund-Länder-Pakt’ aufgelistet und müssen ebenso dringend umgesetzt werden!“

Mehr staatliches Geld allein löst strukturelle Probleme der Digitalisierung und Vernetzung nicht

Durch das kürzlich beschlossene sogenannte Sondervermögen sollen den Bundesländern von den 500 Milliarden Euro potenziell 100 Milliarden Euro für Investitionen zur Verfügung stehen. Gleichzeitig gebe es aktuell offenbar Pläne der wahrscheinlichen Koalitionspartner im Bund, für die „Gigabitförderung“ 3,5 Milliarden Euro jährlich zur Verfügung zu stellen. Es wird indes kritisch angemerkt: „Mehr staatliches Geld in kürzerer Zeit löst die strukturellen Probleme nicht, die den Glasfaserausbau hemmen.“

Aus Sicht der ausbauenden Unternehmen sei es von elementarer Bedeutung, stattdessen die „Gigabitförderung“ langfristig, verlässlich und zielgenau ausgerichtet über die gesamte Legislaturperiode der neuen Bundesregierung hinweg in einem finanziellen Rahmen von einer Milliarde Euro Bundesmittel pro Jahr fortzuführen. „Anderenfalls drohen eine deutliche Kostensteigerung und eine weitere Verzögerung der Ausbaudynamik – zumal knapp 70 Prozent der bereits bewilligten Fördermittel noch nicht verbaut sind.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesförderung Breitband
Gigabit für Deutschland / Projektträger für Baden-Württemberg, Bayern, Berlin, Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen

Die Bundesregierung, 05.03.2025
Beschleunigungspakt zwischen Bund und Ländern Mehr Tempo, Wohlstand und Stabilität / Ein schnellerer Ausbau vom Stromnetz, weniger Bürokratie für die Industrie und zügigere Verfahren bei Verkehrsprojekten: Deutschland macht Tempo. 90 Prozent der Vorhaben des Bundes im Rahmen des Beschleunigungspaktes sind bereits umgesetzt oder in Arbeit.

Bundesministerium für Digitales und Verkehr, 20.02.2025
Digitalministerkonferenz (DMK)

datensicherheit.de, 21.04.2024
Digitalministerkonferenz: Digitalverband Bitkom benennt Herausforderungen an die neue Institution / Im digitalen Deutschland herrscht bislang zu oft Kleinstaaterei und Kirchturmpolitik

datensicherheit.de, 21.04.2024
Digitalministerkonferenz sollte Schnellboot der Digitalisierung in Deutschland sein / Die Digitalminister der Länder haben digitalpolitische Zusammenarbeit neu institutionalisiert

datensicherheit.de, 20.04.2024
TÜV-Verband: Digitalministerkonferenz wichtiger, aber überfälliger Schritt zur Koordinierung der Digitalisierungsbestrebungen / Digitalisierung der Verwaltung in der Vergangenheit eher stiefmütterlich behandelt

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Wahrung der Grundrechte im Fokus: 109. DSK beschließt Forderungen an künftige Bundesregierung https://www.datensicherheit.de/grundrechte-dsk-forderungen-bundesregierung https://www.datensicherheit.de/grundrechte-dsk-forderungen-bundesregierung#respond Thu, 27 Mar 2025 23:39:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46958 Neues DSK-Papier ruft dazu auf, die Digitalisierung in Europa voranzubringen und eine menschenzentrierte Datennutzung sicherstellen

[datensicherheit.de, 28.03.2025] Die Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025, die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Meike Kamp, geht in ihrer Stellungnahme vom 27. März 2025 auf die jüngste Sitzung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (Datenschutzkonferenz / DSK) ein: Demnach wurden unter dem Leitmotiv „Grundrechte wahren“ Forderungen an die künftige Bundesregierung beschlossen.

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Abbildung: DSK

DSK: Forderungskatalog der 109. Sitzung

DSK-Engagement für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft

Die DSK hat laut Kamp auf ihrer 109. Sitzung am 26. und 27. März 2025 in Berlin zentrale Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft beschlossen:

Die künftige Bundesregierung müsse die Digitalisierung in Europa voranbringen und eine „menschenzentrierte Datennutzung sicherstellen“, heißt es in dem neuen DSK-Papier.

Forderungen und Empfehlungen der DSK an die neue Bundesregierung:

  1. Gesetzgebungsprojekte zur Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes und zum Beschäftigtendatenschutz finalisieren
    Für das Bundesdatenschutzgesetz fordert die Datenschutzkonferenz unter anderem eine zentrale Zuständigkeitsregelung bei bundesweiten Sachverhalten und die Institutionalisierung der DSK mit einer Geschäftsstelle. Wichtige Aspekte eines Beschäftigtendatenschutzgesetz seien Regelungen zum Einsatz von algorithmischen Systemen am Arbeitsplatz und zu den Grenzen der Verhaltens- und Leistungskontrolle.
  2. Systematische Grundrechtechecks bei der Fortentwicklung der modernen Sicherheitsarchitektur durchführen
    Die zunehmende Nutzung von Gesichtserkennung, automatischen Datenanalysen und Künstlicher Intelligenz (KI) durch Sicherheitsbehörden erfordere eine grundrechtssensible und verfassungskonforme Gesetzgebung. Die nächste Bundesregierung müsse daher systematisch die Vereinbarkeit neuer Sicherheitsgesetze mit den Grundrechten prüfen und dabei die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sowie die europäische Gesetzgebung beachten.
  3. Bessere Abstimmung von EU-Digitalrechtsakten und DSGVO
    Die DSK sieht erheblichen Verbesserungsbedarf bei der Harmonisierung europäischer Digitalrechtsakte wie KI-Verordnung und Data Act mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO). Ein kohärenter Rechtsrahmen sei essenziell für die Rechtssicherheit und den effektiven Grundrechtsschutz.
  4. Produktive Rahmenbedingungen für KI, Forschung und Innovation im Einklang mit dem Datenschutz gesetzgeberisch gestalten
    Viele innovative Vorhaben in Wirtschaft, Verwaltung und Politik könnten mithilfe von Daten und KI vorangebracht werden. Dabei müssten die Rechte derjenigen gewahrt bleiben, um deren Daten es geht. Die DSK fordert die Schaffung gesetzlicher Regelungen für Forschung und KI-Entwicklung sowie unabhängige Aufsichtsstrukturen und behördlich kontrollierte Reallabore.
  5. DSK-Kriterien für Souveräne Clouds berücksichtigen und Datenschutzcockpit ausbauen
    Die DSK appelliert an die Bundesregierung, die von ihr aufgestellten Kriterien für sogenannte Souveräne Clouds zu berücksichtigen und das „Datenschutzcockpit“ zur Kontrolle und Transparenz der Datenverarbeitung weiter auszubauen. Eine moderne Verwaltung müsse Digitale Souveränität und Datenschutz gleichermaßen gewährleisten.

DSK fordert verpflichtenden Grundrechte-Check für Sicherheitsgesetze

Kamp betont: „Datenschutz ist ein zentrales Fundament der Demokratie und Basis für freie Meinungsäußerungen und politische Teilhabe. Datennutzung und Datenschutz müssen Hand in Hand gehen!“ Angesichts der Debatte in den Koalitionsverhandlungen um neue Befugnisse für die Sicherheitsbehörden zum Einsatz von Gesichtserkennung, anlassloser Vorratsdatenspeicherung und automatisierter Datenanalyse fordert die Datenschutzkonferenz eine klare Grenze:

  • Mehr Befugnisse dürften nicht auf Kosten der Grundrechte gehen. Die künftige Bundesregierung sei daher dringend aufgefordert, bei der Erweiterung polizeilicher und nachrichtendienstlicher Befugnisse „grundrechtssensibel und verfassungskonform zu handeln“. Nur so ließen sich Sicherheit und Freiheit in einer digitalen Gesellschaft in Einklang bringen.

„Unser Appell an die künftige Bundesregierung: Wir brauchen klare gesetzliche Vorgaben für den Datenschutz in der Arbeitswelt, eine bessere Abstimmung europäischer Digitalgesetze und einen verpflichtenden Grundrechte-Check für Sicherheitsgesetze!“ Die Förderung innovativer Technologien wie Künstlicher Intelligenz (KI) müsse im Einklang mit unseren Werten gestaltet werden. „Für die Modernisierung der Verwaltung braucht es Digitale Souveränität und Datenschutz gleichermaßen“, stellt Kamp klar.

Sonstige Ergebnisse der 109. DSK-Sitzung

  • Die Landesdatenschutzaufsichtsbehörden, die formelle Verfahren gegen das hinter „ChatGPT“ stehende Unternehmen OpenAI eingeleitet hatten, hätten sich auf die Einstellung und Abgabe der Verfahren an die irische Datenschutzaufsicht festgelegt.
  • Die umfangreichen Erkenntnisse aus dem Prüfverfahren, welche den Entwicklungsstand von „ChatGPT“ im Jahr 2023 adressierten, würden der irischen Data Protection Commission (DPC) für deren weitere Arbeit zur Verfügung gestellt.
  • Die DSK habe sich außerdem verständigt, die Zusammenarbeit mit der Bundesnetzagentur im Rahmen der Durchsetzung des „Digital Services Act“ durch eine schlanke Kommunikationsstruktur zu unterstützen.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 26.03.2025
Entschließung der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 26. März 2025 / Eckpunkte für eine freiheitliche und grundrechtsorientierte digitale Zukunft

DSK DATENSCHUTZKONFERENZ, 11.05.2023
Stellungnahme der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023 / Kriterien für Souveräne Clouds / Positionspapier der Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder vom 11. Mai 2023

Bundesministerium des Innern und für Heimat
Registermodernisierung / Datenschutzcockpit

datensicherheit.de, 08.01.2025
Meike Kamp ist Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 / Berliner Datenschutzbeauftragte sieht u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung als Schwerpunkte

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BGH-Urteil zu Meta-Datenschutzverstoß: Verbraucherzentrale Bundesverband gewinnt Verfahren https://www.datensicherheit.de/bgh-urteil-meta-datenschutzverstoss-verbraucherzentrale https://www.datensicherheit.de/bgh-urteil-meta-datenschutzverstoss-verbraucherzentrale#respond Thu, 27 Mar 2025 12:17:42 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46946 Dieses BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag

[datensicherheit.de, 27.03.2025] Der Bundesgerichtshof (BGH) hat am 27. März 2025 abschließend festgestellt, dass Meta in seinem App-Center für kostenlose Spiele gegen Datenschutzrecht verstoßen hat. Hintergrund dieses Urteils ist eine Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv), „bei der es aus auch um die Klagebefugnis von Verbraucherverbänden bei Datenschutzverstößen ging“. Jutta Gurkmann, Geschäftsbereichsleiterin „Verbraucherpolitik“ des vzbv, kommentiert das Urteil in ihrer aktuellen Stellungnahme.

Im „facebook“-App-Center laut BGH Verbraucher-Datenschutzrechte missachtet

Nun stehe fest, dass Meta in seinem „facebook“-App-Center Datenschutzrechte von Verbrauchern missachtet habe. „Das BGH-Urteil stärkt den Verbraucherschutz im digitalen Verbraucheralltag“, betont Gurkmann. Viel zu oft stünden Verbraucher „datenhungrigen Anbietern im Internet“ hilflos gegenüber.

Immer wieder ignorierten Anbieter Datenschutzpflichten und damit -rechte der Verbraucher. Hier würden neben den Datenschutzbehörden „starke klagebefugte Verbraucherschutzverbände“ an der Seite der Verbraucher benötigt.

Vom BGH eingebundener EuGH bestätigte vzbv-Klagebefugnis

Der hatte Facebook Ireland (jetzt Meta Platforms Ireland) bereits im Jahr 2012 verklagt – dabei ging es um Datenschutzverstöße im Spiele-Center dieses Sozialen Netzwerks. Meta (Facebook) habe sich beispielsweise das Recht herausgenommen, Nutzerdaten wie die E-Mail-Adresse und weitere private Account-Informationen an Spieleanbieter weiterzugeben.

„Die Vorinstanzen bejahten den Verstoß. Jedoch wurde vom BGH hinterfragt, ob der vzbv in solchen Fällen klagebefugt ist.“ Dies habe der vom BGH eingebundene EuGH dann im Juli 2024 auch für Fälle bestätigt, in denen es um die Verletzung von Informationspflichten aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) geht. „Bereits 2022 bestätigte der EuGH die Klagebefugnis bei Verstößen gegen die DSGVO.“ Mit dem aktuellen Urteil habe der BGH nun die vorangegangenen Urteile des EuGH auf den konkreten Fall angewendet.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesgerichtshof, 27.03.2025
Verbraucherschutzverbände und Mitbewerber sind befugt, Verstöße gegen das Datenschutzrecht im Wege einer wettbewerbsrechtlichen Klage vor den Zivilgerichten zu verfolgen / Nr. 059/2025 / Urteil vom 27. März 2025 – I ZR 186/17

datensicherheit.de, 09.12.2024
Verbraucherzentrale reicht nach BGH-Urteil zu facebook-Datenleck Sammelklage ein / Mit der vzbv-Sammelklage gegen „facebook-“Betreiber können Ansprüche teilnehmender Betroffener vor Verjährung bewahrt werden

datensicherheit.de, 10.12.2018
Datenschutz: Verbraucherverbände brauchen laut vzbv starkes Verbandsklagerecht / verbraucherzentrale Bundesverband publiziert Stellungnahme „ZU EINEM FAIREN WETTBEWERB GEHÖRT AUCH DER DATENSCHUTZ“

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World Backup Day 2025: Regelmäßige Datensicherung laut BSI unverzichtbar https://www.datensicherheit.de/world-backup-day-2025-datensicherung-bsi https://www.datensicherheit.de/world-backup-day-2025-datensicherung-bsi#respond Wed, 26 Mar 2025 23:30:47 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46923 Datenverluste können unerwartet und in den unterschiedlichsten Formen auftreten – etwa durch technische Defekte, Cyber-Angriffe oder Unfälle

[datensicherheit.de, 27.03.2025] Datenverluste können unerwartet und in den unterschiedlichsten Formen auftreten – sei es durch einen technischen Defekt, einen Cyber-Angriff oder einen Unfall. „Wer vorab eine Datensicherung angelegt hat, kann die gespeicherten Daten, etwa Dokumente, Kontakte und Fotos, aber ganz einfach auf ein neues Gerät übertragen.“ Zum diesjährigen „World Backup Day“ am 31. März 2025 erinnert das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Verbraucher daran, wie wichtig eine regelmäßige Datensicherung ist. In der Anleitung „Schritt für Schritt zur Datensicherung“ erklärt das BSI Verbrauchern im Detail, wie sie eine Datensicherung anlegen können. Mehr Informationen sind außerdem in einem BSI-Erklärvideo zu finden.

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Abbildung: BSI

BSI-Anleitung „Schritt für Schritt zur Datensicherung“

Medien für Datensicherungen

Für ein sogenanntes Backup stehen Verbrauchern unterschiedliche Möglichkeiten zur Verfügung. Dazu zählen laut BSI:

  • Externe, physische Speichermedien
    Das könne etwa eine externe Festplatte oder ein USB-Stick sein. Diese böten den Vorteil, dass die Daten auch ohne Internetverbindung übertragen werden könnten. „Ein Risiko stellen allerdings Verlust, Diebstahl oder ein Defekt des Speichermediums dar!“ Es lohne sich daher auch, die externe Festplatte oder den USB-Stick getrennt von dem Gerät aufzubewahren, dessen Daten darauf gesichert sind.
  • „Cloud“-Speicher
    Viele Anbieter von „Cloud“-Speichern ermöglichten den Komfort einer regelmäßigen und automatischen Synchronisation sogar über mehrere Geräte. Nutzer sollten sich über die Sicherheitsfunktionen und die Datenschutzrichtlinien des Anbieters informieren.

Nicht einmal ein Viertel der Verbraucher betreibt eine regelmäßige Datensicherung

Marie Menke, Expertin für Verbraucherschutz beim BSI, kommentiert: „Die zunehmende Bedrohung durch Cyber-Kriminalität macht Backups heute wichtiger denn je. Wer auf ein aktuelles Backup zurückgreifen kann, bleibt im Ernstfall nicht auf fremde Hilfe angewiesen und kann das System schnell wiederherstellen.“

Eine Datensicherung sei daher auch ein wirksamer Schutz gegen Digitale Erpressung und andere Formen der Cyber-Kriminalität. „Im ,Cybersicherheitsmonitor’ sehen wir jedoch: Nicht einmal ein Viertel der Verbraucherinnen und Verbraucher legt regelmäßig eine Sicherheitskopie an“, merkt Menke kritisch an.

Weitere Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Schritt für Schritt zur Datensicherung / Für Computer und Mobilgeräte

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
Datensicherung und Datenverlust

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
CyMon – der Cybersicherheitsmonitor / Befragung zur Cybersicherheit

datensicherheit.de, 25.03.2025
World Backup Day: Datensicherung zum Schutz vor Cyber-Angriffen unzureichend / Backups sind zweifellos ein essenzieller Bestandteil jeder IT-Sicherheitsstrategie – gleichzeitig vermitteln sie oft eine trügerische Sicherheit

datensicherheit.de, 28.03.2024
Status Quo zusätzlicher Datensicherung: ExpressVPN-Umfrage zum World Backup Day 2024 / Jährlicher World Backup Day gemahnt daran, sensible Daten entsprechend sorgfältig zu sichern

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Koalitionspläne zum Datenschutz: Nachteile für regionale Wirtschaft und Menschen vor Ort befürchtet https://www.datensicherheit.de/koalitionsplaene-datenschutz-region-wirtschaft https://www.datensicherheit.de/koalitionsplaene-datenschutz-region-wirtschaft#respond Wed, 26 Mar 2025 23:20:13 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46919 Datenschutzbehörden der Länder legen alternativ ihre eigenen Reformvorschläge vor

[datensicherheit.de, 27.03.2025] Die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit (BlnBDI) hat in einer Meldung vom 26. März 2025 bekanntgegeben, dass sich die Datenschutzbehörden der Länder gegen die Vorschläge zur Zentralisierung der Datenschutzaufsicht wenden. Weitreichende Folgen für die regionale Wirtschaft, Bürger und freie Berufe würden ignoriert.

Landesdatenschutzbehörden sind bewährte Ansprechpartnerinnen vor Ort

Meike Kamp, die BlnBDI, kommentiert für die Datenschutzbehörden der Länder: „Wir sind nah dran an Wirtschaft, Vereinen und den Menschen in unseren Ländern. Wir kennen die örtlichen Gegebenheiten und sind unmittelbar ansprechbar. Wir sind eng vernetzt mit Unternehmen, Vereinen und Verbänden vor Ort. Auf regionale Themen und Beratungsbedarf reagieren wir zielgerichtet mit individueller Beratung, Veranstaltungen, Schulungen und Veröffentlichungen.“

Datenschutz betreffe alle. Mit den Landesdatenschutzbehörden gebe es bewährte Ansprechpartnerinnen vor Ort, die durch Veranstaltungen im Land und regionale Veröffentlichungen bekannt seien. Dadurch profitierten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) sowie Freiberufler„immerhin 99,2 Prozent der Unternehmen in Deutschland“ – in besonderer Weise von den heutigen Strukturen im Datenschutz.

Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) begrüßt und weitere Vorschläge

Zentralisierung führe somit nicht zu Entbürokratisierung. Das eigentliche inhaltliche Ziel sei ein gemeinsames: Rechtssicherheit durch einheitliche Auslegung und weniger Bürokratie durch einfachere Verfahren mit klaren Zuständigkeiten.“ Die Datenschutzbehörden der Länder greifen daher die Pläne aus den Koalitionsverhandlungen zur Reform der Datenschutzkonferenz (DSK) auf und schlagen nach eigenen Angaben konkret vor:

  • Eine Datenschutzbehörde als Ansprechpartnerin für Unternehmen und Forscher
    Zentrale Zuständigkeit einer Aufsichtsbehörde bei länderübergreifenden Sachverhalten, z.B. bei Forschungsprojekten oder bei Konzernen mit mehreren Standorten.
  • Effiziente Arbeitsteilung durch Ausweitung des Eine-für-Alle-Prinzips (EfA) auf die Datenschutzbehörden
    Das Ergebnis der Prüfung von länderübergreifend oder bundesweit eingesetzten Verfahren durch eine Landesbehörde bindet die anderen Behörden.
  • Eine starke Stimme, die einheitlich entscheidet
    Die DATENSCHUTZKONFERENZ (DSK) institutionalisieren und mit einer Geschäftsstelle zum gemeinsamen Entscheidungsgremium von Bund und Ländern formen. Rechtssicherheit durch verbindliche Mehrheitsentscheidungen in der DSK schaffen.

Weitere Informationen zum Thema:

DSK
DATENSCHUTZKONFERENZ

DI Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
DSK DATENSCHUTZKONFERENZ BERLIN ‘25

datensicherheit.de, 08.01.2025
Meike Kamp ist Vorsitzende der Datenschutzkonferenz 2025 / Berliner Datenschutzbeauftragte sieht u.a. Anonymisierung und Pseudonymisierung als Schwerpunkte

datensicherheit.de, 23.03.2025
DsiN-Forderung: Digitale Kompetenzen und Verbraucherschutz in den Koalitionsvertrag / DsiN setzt sich seit der Gründung 2006 für die Vermittlung digitaler Kompetenzen und den Schutz der Verbraucher sowie KMU im Netz ein

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Identify Me: BKA reports further search success https://www.datensicherheit.de/identify-me-campaign-bka-report-further-search-success https://www.datensicherheit.de/identify-me-campaign-bka-report-further-search-success#respond Wed, 26 Mar 2025 11:34:54 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46910 According to the German Federal Criminal Police Office, a previously unknown dead person in Spain has now been identified as a result of „Identify Me“

[datensicherheit.de, 03/26/2025] According to a recent report from the German Federal Criminal Police Office (BKA), the international „Identify Me“ search campaign has led to the identification of a previously unknown dead woman by the police: „The 33-year-old woman from Paraguay was found hanged in a chicken coop in the province of Girona in Spain in 2018. She had no identification documents with her and no one in the area knew who she was or how she got there.“ Despite extensive investigations by the local police, the identity of this person – known as „the woman in the hen house“ because of where she was found – had not been determined until now.

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Abbildung: INTERPOL

„Identify Me“: The international cases of this campaign are described on the respective INTERPOL web page

International reach of „Identify Me“ campaign

„In mid-2019, her brother reported her missing to the Paraguayan authorities after several months without contact. However, a connection to the unknown deceased could not initially be established.“ The breakthrough in this case has now been achieved because the authorities in Paraguay were able to compare fingerprints uploaded by Spain during the „Identify Me“ campaign and shared via Interpol („Interpol Black Notice“) with their own national databases.

According to the BKA, the international reach of „Identify Me“ helped to identify a British victim in Belgium shortly after the campaign was launched in May 2023. This case involved the then 31-year-old woman from Cardiff, who was „found dead in a river in Antwerp in 1992“.

„Identify Me“ in cooperation with six European countries

In cooperation with the police forces of the German federal states, the BKA is still looking for witnesses to the nine outstanding German cases: „Several videos have already been published for the campaign and the individual appeals for information, which have reached more than one million people. Around 1,200 hints have been received from the public so far.“ Many of these are still being investigated.

In October 2024, the international search campaign „Identify Me“ continued with six European countries (Belgium, Germany, France, Italy, the Netherlands and Spain). Together with Interpol, the declared aim is to clarify the identity of 45 women. „Most of these women were either murdered or died under dubious or unexplained circumstances.“ Some cases date back decades and are believed to have international connections. With the renewed appeal for information, the police are hoping for „decisive clues from the public that will help to identify the unknown women“. So far, around 1,900 hints have been received about these cases.

„Identify Me“ campaign appeal: Every hint counts

Anyone with information or clues about the unknown deaths is asked to get in touch:

  • The nine German cases are available on the BKA web page „Identify Me – Campaign to identify female victims of homicide“. „You can submit your information via the BKA’s contact form or contact any local police station.“
  • All international cases of the campaign are available on the INTERPOL web page „Identify Me“. „If you have information about a case, you can use the contact form there to get in touch directly with the relevant national police team. However, you can also inform the BKA via the contact form or contact your local police station.“
  • According to the BKA, there is no evidence to date that the case from Spain has any links to Germany. Possible suspects and witnesses can contact the Spanish police via the contact form on the INTERPOL web page mentioned above.

Further information on this topic:

BKA
Identify Me / Kampagne zur Identifizierung weiblicher Opfer von Tötungsdelikten

INTERPOL
Identify Me / Help us identify these unknown women whose bodies were found in Europe in recent decades

Bundeskriminalamt, 11/14/2023
Unbekannte Tote nach über 30 Jahren identifiziert / Erster Erfolg für die Kampagne „Identify Me“

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Identify Me: BKA meldet weiteren Fahndungserfolg der Kampagne https://www.datensicherheit.de/identify-me-bka-fahndung-erfolg-kampagne https://www.datensicherheit.de/identify-me-bka-fahndung-erfolg-kampagne#respond Wed, 26 Mar 2025 11:17:14 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46904 Nach Angaben des Bundeskriminalamts konnte nun im Kontext von „Identify Me“ eine bisher unbekannte Tote in Spanien identifiziert werden

[datensicherheit.de, 26.03.2025] Laut einer aktuellen Meldung des Bundeskriminalamts (BKA) hat die internationale Fahndungskampagne „Identify Me“ zu einer weiteren Identifizierung einer bislang unbekannten Toten durch die Polizei führen können: „Die 33-jährige Frau aus Paraguay wurde 2018 in der Provinz Girona in Spanien in einem Hühnerstall erhängt aufgefunden. Sie hatte keine Ausweisdokumente bei sich und niemand in der Gegend wusste, wer sie war oder wie sie dort hinkam.“ Trotz umfangreicher Ermittlungen der örtlichen Polizei konnte die Identität dieser Person – aufgrund ihres Auffindeortes als „die Frau im Hühnerstall“ benannt – bisher nicht aufgeklärt werden.

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Abbildung: INTERPOL

„Identify Me“: Die internationalen Fälle dieser Kampagne sind auf der INTERPOL-Webseite beschrieben

Internationale Reichweite der Kampage „Identify Me“

„Mitte 2019 meldete ihr Bruder sie nach mehreren Monaten ohne Kontakt bei den paraguayischen Behörden als vermisst. Eine Verbindung zu der unbekannten Toten konnte jedoch zunächst nicht hergestellt werden.“ Der Durchbruch in diesem Fall ist laut BKA nun gelungen, weil die Behörden in Paraguay Fingerabdrücke, die Spanien anlässlich der „Identify Me“-Kampagne hochgeladen und über Interpol („Interpol Black Notice“) geteilt wurden, mit ihren eigenen nationalen Datenbanken abgleichen konnten.

Die internationale Reichweite von „Identify Me“ trug demnach bereits kurz nach dem Kampagnenstart im Mai 2023 dazu bei, ein britisches Opfer in Belgien zu identifizieren. Bei diesem Fall habe es sich um die damals 31-jährige Frau aus Cardiff gehandelt, welche „1992 in Antwerpen tot in einem Fluss aufgefunden worden“ sei.

„Identify Me“ in Kooperation sechs europäischer Länder

Das BKA sucht im Verbund mit den Polizeien der Bundesländer weiterhin nach Zeugen für die neun offenen deutschen Fälle: „Für die Kampagne und die einzelnen Fahndungsaufrufe wurden bereits mehrere Videos veröffentlicht, die mehr als eine Millionen Menschen erreicht haben. Hierzu sind bislang rund 1.200 Hinweise aus der Bevölkerung eingegangen.“ Eine Vielzahl dieser Hinweise werde derzeit noch geprüft.

Im Oktober 2024 ist die internationale Fahndungskampagne „Identify Me“ mit sechs europäischen Ländern (Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Niederlande und Spanien) in die Fortsetzung gegangen. Gemeinsam mit Interpol wird das erklärte Ziel verfolgt, die Identität von nunmehr 45 Frauen zu klären. „Die meisten dieser Frauen wurden entweder ermordet oder sind unter zweifelhaften oder ungeklärten Umständen gestorben.“ Einige Fälle lägen bereits Jahrzehnte zurück und hätten mutmaßlich internationale Bezüge. Mit dem erneuten Fahndungsaufruf erhofft sich die Polizei „entscheidende Hinweise aus der Bevölkerung, die zur Identifizierung der unbekannten Frauen beitragen“. Bislang seien zu diesen Fällen bisher rund 1.900 Hinweise eingegangen.

„Identify Me“-Kampagnen-Aufruf: Jeder Hinweis zählt

Wer über Informationen oder Hinweise zu den unbekannten Toten verfügt, wird gebeten sich zu melden:

  • Die neun deutschen Fälle sind auf der BKA-Webseite „Identify Me – Kampagne zur Identifizierung weiblicher Opfer von Tötungsdelikten“ abrufbar. „Dort können Sie Ihre Hinweise über das Kontaktformular des BKA abgeben oder sich bei jeder örtlichen Polizeidienststelle melden.“
  • Alle internationalen Fälle der Kampagne sind auf der INTERPOL-Webseite „Identify Me“ abrufbar. „Wenn Sie Informationen zu einem Fall haben, können Sie sich über das dortige Kontaktformular direkt mit dem zuständigen nationalen Polizeiteam in Verbindung setzen. Gleichwohl können Sie auch hier das BKA über das Kontaktformular informieren oder sich bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle melden.“
  • Zu dem Fall aus Spanien besteht nach BKA-Erkenntnissen bislang kein Anhaltspunkt, dass Verbindungen nach Deutschland bestehen. Mögliche und Zeugen können sich über das Kontaktformular zum Fall auf der o.g. INTERPOL-Webseite bei der spanischen Polizei melden.

Weitere Informationen zum Thema:

BKA
Identify Me / Kampagne zur Identifizierung weiblicher Opfer von Tötungsdelikten

INTERPOL
Identify Me / Help us identify these unknown women whose bodies were found in Europe in recent decades

Bundeskriminalamt, 14.11.2023
Unbekannte Tote nach über 30 Jahren identifiziert / Erster Erfolg für die Kampagne „Identify Me“

datensicherheit.de, 11.12.2024
„Power Off“: BKA meldet internationale Anti-DDoS-Operation gegen Stresser-Dienste

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https://www.datensicherheit.de/identify-me-bka-fahndung-erfolg-kampagne/feed 0
AUDITOR: Erste DSGVO-Zertifizierung speziell für Cloud-Dienste https://www.datensicherheit.de/auditor-dsgvo-zertifizierung-cloud-dienste https://www.datensicherheit.de/auditor-dsgvo-zertifizierung-cloud-dienste#respond Mon, 24 Mar 2025 19:47:06 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46811 Der EDSA und der LDI NRW hatten bereits im Juni 2024 „AUDITOR“ als Datenschutzzertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO anerkannt

[datensicherheit.de, 24.03.2025] Laut einer aktuellen Meldung des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. wurde – nachdem der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) und die Datenschutz-Aufsichtsbehörde LDI NRW bereits im Juni 2024 „AUDITOR“ als Datenschutzzertifizierung gemäß Artikel 42 DSGVO anerkannt haben – jetzt der letzte Schritt zum Einsatz am Markt vollzogen: Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) hat demnach die datenschutz cert GmbH als erste Zertifizierungsstelle akkreditiert. Diese Akkreditierung soll bestätigen, dass die datenschutz cert GmbH die Anforderungen für die Konformitätsbewertung von „Cloud“-Diensten erfüllt und somit berechtigt ist, die Datenschutz-Zertifizierung „AUDITOR“ zu vergeben.

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Andreas Weiss, eco, Foto: eco – Verband der Internetwirtschaft e.V.

Andreas Weiss sieht in „AUDITOR“ Stärkung der europäischen Datenhoheit und mehr Rechtssicherheit

„AUDITOR“-Zertifizierung im Rahmen eines BMWK-Projektes gefördert

Diese „AUDITOR“-Zertifizierung wurde laut eco im Rahmen eines vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) geförderten Projektes von einem Expertenkonsortium unter der Führung des Karlsruher Instituts für Technologie (KIT) und der Universität Kassel entwickelt und stellt die erste speziell auf „Cloud“-Dienste zugeschnittene Zertifizierung gemäß Art. 42 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) dar.

Das Verfahren sei bereits in der Praxis anhand mehrerer „Use-Cases“ erprobt und validiert und von der DAkkS, der Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen (LDI NRW) und dem Europäischen Datenschutzausschuss (EDSA) geprüft worden. „Cloud“-Dienst-Anbieter können jetzt das „AUDITOR“-Zertifikat nutzen, um die Einhaltung der Vorgaben der DSGVO am Markt nachzuweisen.

Zertifizierung „AUDITOR“ nach DSGVO-Maßgabe im Interesse aller Beteiligten

  • „Cloud“-Anbieter können mit einer Zertifizierung Sicherheit und Transparenz bieten.
  • „Cloud“-Kunden dürfen nur mit solchen „Cloud“-Anbietern zusammenarbeiten, die hinreichende Garantien zur Einhaltung des Datenschutzes vorweisen können.
  • Der Schutz personenbezogener Daten von Endverbrauchern steht im Mittelpunkt der „AUDITOR“-Zertifizierung von „Cloud“-Diensten.

Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen lassen „Cloud“-Kunden gezielt mit Anbietern nachweislich hoher Datenschutzstandards zusammenarbeiten

Unabhängige Prüfungen und Zertifizierungen hätten sich weltweit etabliert, um einen objektiven Nachweis dafür zu erbringen, „dass Anforderungen zum Datenschutz und zur Informationssicherheit angemessen umgesetzt sind“. Andreas Weiss, Geschäftsführer des eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. kommentiert abschließend:

„Mit ,AUDITOR’ haben wir endlich eine speziell für ,Cloud’-Dienste entwickelte Zertifizierung nach DSGVO-Standards. Das stärkt die europäische Datenhoheit und bietet Anwendern, Unternehmen und öffentlichen Institutionen mehr Rechtssicherheit. ,Cloud’-Kunden können so gezielt mit Anbietern zusammenarbeiten, die nachweislich hohe Datenschutzstandards erfüllen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Trusted Cloud
Die Datenschutzzertifizierung des Kompetenznetzwerks Trusted Cloud e.V.

DAkkS, 25.02.2025
datenschutz cert GmbH

datensicherheit.de, 21.03.2025
US-Clouds: Erste Warnungen vor Gefährdung der Datensouveränität in Europa / Unternehmen und Organisationen speichern und verarbeiten sensible Daten bei US-basierten „Cloud“-Anbietern – mangels europäischer Alternativen

datensicherheit.de, 05.12.2024
Finanzsektor: Digitalisierung und Cloud bieten idealen Nährboden für Cyber-Angriffe / Tiho Saric erörtert Cyber-Risiken des Finanzsektors im Rahmen der Digitalisierung und der oftmals damit einhergehenden Migration in die „Cloud“

datensicherheit.de, 14.09.2024
SANS Institute gibt eBook zur Cloud-Sicherheit heraus / Im Fokus: „Cloud“-Sicherheit mit „AWS“, „Google Cloud“ und „Microsoft Azure“

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Online-Dating und Neugier: 61 Prozent der Nutzer recherchieren zu Profilen https://www.datensicherheit.de/online-dating-neugier-61-prozent-nutzer-recherche-profile https://www.datensicherheit.de/online-dating-neugier-61-prozent-nutzer-recherche-profile#respond Mon, 24 Mar 2025 13:34:54 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46806 Wer online datet, nutzt parallel oft noch weitere Möglichkeiten, um mehr über potenzielle Treffer zu erfahren

[datensicherheit.de, 24.03.2025] Nach Auswertung einer aktuellen Umfrage des Branchenverbands Bitkom e.V. werden Dating-Apps insbesondere von den 16- bis 29-Jährigen genutzt, aber drei Viertel der befragten Nutzer finden Online-Dating demnach „oberflächlich“. Bitkom Research hatte im Auftrag des Digitalverbands 1.006 Personen ab 16 Jahren in Deutschland online befragt, darunter 532 Personen, die bereits einmal ein Online-Dating-Angebot genutzt haben. Diese Befragung im Zeitraum erste bis dritte Kalenderwoche 2025 sei repräsentativ.

Zwei Drittel der unter 50-Jährigen recherchieren im Netz zum Online-Match

Wer online datet, nutzt parallel oft noch weitere Möglichkeiten, um sein „Match“ besser kennenzulernen: „61 Prozent der Nutzerinnen und Nutzer von Dating-Plattformen haben schon einmal online nach weiteren Infos zu einem Online-Dating-Profil gesucht, zum Beispiel über ,Social Media’.“ Besonders verbreitet sei dieses Phänomen bei den unter 50-Jährigen: Zwei Drittel von ihnen recherchierten im Netz zum Online-Match (67%).

„Man sollte sich gut überlegen, welche Daten man öffentlich zugänglich macht oder im Chat mit Online-Matches herausgibt – denn beispielsweise Profile in Sozialen Netzwerken können über Verlinkungen, Klarnamen oder Ortsangaben mehr Informationen preisgeben, als man will“, warnt Leah Schrimpf, Leiterin „Digitale Gesellschaft“ beim Bitkom. Indes merkt sie auch an: „Gleichzeitig können zusätzliche Recherchen eine gute Möglichkeit darstellen, um eventuelle Betrugsmaschen zu erkennen.“

Jüngere Altersgruppe verlässt sich beim Online-Dating bevorzugt auf einschlägige Apps

Die jüngere Altersgruppe verlasse sich beim Online-Dating vornehmlich auf Apps wie „Tinder“, „Bumble“, „Hinge“ usw.: „61 Prozent der deutschen Internet-Nutzerinnen und -Nutzer von 16 bis 29 Jahren haben schon einmal eine solche Dating-App genutzt, über alle Altersklassen hinweg ist es ein Drittel (33%).“ Auch in der Altersgruppe der 30- bis 49-Jährigen sei die Dating-App mit 44 Prozent das Mittel der Wahl, allerdings dicht gefolgt von Partnervermittlungsplattformen (41%). Ältere Internet-Nutzer seien in erster Linie bei Online-Partnervermittlungen wie „Parship“ und „ElitePartner“ aktiv: So hätten 36 Prozent der 50- bis 59-Jährigen bereits eine solche Plattform genutzt, in der Altersgruppe ab 60 Jahren sei es immerhin noch ein Fünftel (20%).

Über alle Altersgruppen hinweg habe knapp ein Drittel (32%) schon einmal eine Online-Partnervermittlung ausprobiert. Aber auch Soziale Netzwerke würden für Dating genutzt, etwa in Form von Textnachrichten bei „Instagram“ oder „facebook“: 30 Prozent der Internet-Nutzer hätten schon einmal auf diese Weise „gedatet“. Seltener genutzte Online-Dating-Formen seien Online-Portale für One-Night-Stands (15%), Single-Reisebörsen (12%) und Seitensprung-Portale (9%).

Über die Hälfte der Internet-Nutzer in Deutschland bereits einmal auf einer Online-Dating-Plattform aktiv gewesen

Insgesamt sei über die Hälfte der Internet-Nutzer in Deutschland bereits einmal auf einer Online-Dating-Plattform aktiv gewesen (53%) – aber trotz der weit verbreiteten Nutzung fänden rund drei Viertel (78%) der Nutzer solcher Plattformen diese Form des Datings „oberflächlich“. Etwa sechs von zehn (64%) hielten es außerdem durch Online-Dating für schwerer, persönlich neue Menschen kennenzulernen, und ein Drittel (37%) fühle sich durch die große Auswahl möglicher Dating-Partner auf den entsprechenden Plattformen überfordert. Knapp die Hälfte der Nutzer sei darüber hinaus von einem zu langen Austausch von Textnachrichten „genervt“ (45%): „Über die Hälfte berichtet, dass ihre Dates es selten aus dem virtuellen Raum hinaus und zu einem realen Treffen schaffen (54%).“

Auch das sogenannte Ghosting sei ein Phänomen des Online-Datings: Hierbei antworte das virtuelle Gegenüber plötzlich nicht mehr auf Textnachrichten. Dies fänden sechs von zehn Nutzern „verletzend“ (59%). „Durch die enorme Anzahl von Mitgliedern auf Dating-Plattformen und die Tatsache, dass man häufig mehrere Konversationen gleichzeitig führt, sinkt die Verbindlichkeit beim Dating. Gleichzeitig ergibt sich die Chance, einen größeren Kreis an Menschen kennenzulernen, womit die Wahrscheinlichkeit steigt, jemand passenden zu finden“, so Schrimpfs abschließender Kommentar.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 04.04.2024
Dating-Apps: Geolokalisierung gleichsam nützlich wie gefährlich / Der genaue Standort der App-Nutzer kann mit erschreckender Präzision ermittelt werden – es drohen Verletzung der Privatsphäre und ernsthafte Sicherheitsbedenken

datensicherheit.de, 08.02.2024
Informations-Abschöpfung durch Dating-Apps: Gefahr insbesondere rund um den Valentinstag / Downloads von Dating-Apps steigt am Valentinstag weltweit um 17 Prozent an

datensicherheit.de, 13.02.2022]
Online-Dating: Beim digitalen Rendezvous auf Datensicherheit achten / Valentinstag am 14. Februar – Anthony Etien zu Bedrohungen und Lösungsansätzen für mehr Datensicherheit

datensicherheit.de, 27.09.2021
Dating-App: Sicherheitslücken für Nutzer ein Risiko / Pandemie hat Dating-Welt nachhaltig umgekrempelt

datensicherheit.de, 07.09.2019
facebook-Dating – aus Datenschutzsicht bedenklich / Neuer Dienst soll in Europa 2020 zur Verfügung stehen

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KI-Bildmanipulation per Chateingabe: Google Gemini 2.0 Flash Experimental https://www.datensicherheit.de/ki-bildmanipulation-google-gemini https://www.datensicherheit.de/ki-bildmanipulation-google-gemini#respond Mon, 24 Mar 2025 12:50:45 +0000 https://www.datensicherheit.de/?p=46799 Nur eine unabhängige Prüfung von KI-Modellen sorgt für Sicherheit

Ein Kommentar von unserem Gastautor Yunus Bulut, Managing Director von Validaitor

„Google hat mit der Einführung seines neuen KI-Tools ‚Gemini 2.0 Flash Experimental‘ in der Entwickleroberfläche AI Studio einen bedeutenden Schritt in der Bildbearbeitung gemacht. Erstmals können Nutzer KI-generierte Bilder durch einfache Texteingaben nachbearbeiten, bestehende Bilder hochladen, künstlich erzeugte Objekte mit realen kombinieren und diese einfach und schnell nur durch Textbefehle verändern und selbst Wasserzeichen entfernen.

Diese bisher nie dagewesene Einfachheit in der Bedienung kann jedoch auch die Tore für eine massenhafte Erstellung von manipuliertem Bildmaterial öffnen, die von bösartigen Akteuren für Fehlinformationskampagnen und andere kriminelle Handlungen wie Betrug oder Rufschädigung missbraucht werden.

Die zunehmenden Fähigkeiten generativer KI sind bemerkenswert, doch sie bergen erhebliche Risiken. Deepfakes, voreingenommener Output gegenüber bestimmten Bevölkerungsgruppen und der Missbrauch urheberrechtlich geschützter Inhalte sind besonders besorgniserregend. Deshalb ist eine umfassende Prüfung von KI-Modellen auf Sicherheit, Halluzinationen, Toxizität, Vorurteile sowie die Einhaltung der Urheberrechtsgesetze entscheidend, um die Fähigkeiten von KI-Modellen zu verbessern, während gleichzeitig ihre Sicherheit gewährleistet wird. Unsere umfangreiche Erfahrung in der Prüfung von KI-Systemen zeigt, dass fast alle Modelle inhärente Mängel aufweisen. Um das Vertrauen in diese KI-Modelle zu erhalten, ist daher eine externe Prüfung durch Dritte unerlässlich.

Unabhängige KI-Bewerter spielen eine entscheidende Rolle für das reibungslose Funktionieren der Branche. Denn ohne eine solche Aufsicht besteht die Gefahr, dass die Dominanz der Technologiegiganten zur Verbreitung fehlerhafter KI-Modelle führt, was potenziell zu weit verbreitetem Missbrauch und ethischen Verstößen führen kann.“

Yunus Bulut, Managing Director von Validaitor

Yunus Bulut, Managing Director von Validaitor, © Validator

Yunus Bulut ist KI-Forscher, KI-Praktiker und mehrfacher Gründer von daten-wissenschaftlichen Technologieunternehmen. Als Mitgründer und CEO von Validaitor ist es sein Ziel, vertrauenswürdige und verantwortungsvolle KI-Nutzung zu unterstützen, indem er KI-Anwendungen testet, zerlegt und repariert. Bulut hält Master-Abschlüsse für Wirtschaftswissenschaften und Computerwissenschaften. Seit dem Jahr 2020 beschäftigt sich Bulut am Karlsruher Institut für Technologie (KIT) mit der Sicherheit von KI-Modellen, mit Angriffsmethoden gegen Maschinelles Lernen (Adversarial Machine Learning) sowie mit Robustheit und Vertrauenswürdigkeit von KI. Daraus entstand im Jahr 2022 die Firma Validaitor als Spin-off des KIT.

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