Experten, Aktuelles - geschrieben von dp am Dienstag, Oktober 6, 2020 20:45 - noch keine Kommentare
EuGH: Pauschale Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig
Nichtregierungsorganisationen fordern in einem Offenem Brief an EU-Kommission Verzicht auf anlasslose Vorratsdatenspeicherung
[datensicherheit.de, 06.10.2020] Laut Medienberichten hat der EU-Gerichtshof (EuGH) am 6. Oktober 2020 geurteilt, dass die pauschale Vorratsdatenspeicherung rechtswidrig sei. Der Digitalcourage e.V. hat nach eigenen Angaben zusammen mit 40 Nichtregierungsorganisationen aus 16 Ländern in einem Offenen Brief unter anderem ein EU-weites Verbot von anlassloser Telekommunikations-Überwachung gefordert.
Offener Brief: EU-Kommission soll keine weiteren Pläne zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung verfolgen!
Offener Brief gegen Vorratsdatenspeicherung von Verbänden und Vereinen unterstützt
Diesen Offenen Brief unterstützten in Deutschland u.a. eco – Verband der Internetwirtschaft, Chaos Computer Club, Deutsche Aidshilfe, Deutsche Vereinigung für Datenschutz, Digitale Gesellschaft, Vereinigung Demokratischer Juristinnen und Juristen e.V. (VDJ) und Republikanischer Anwältinnen- und Anwälteverein e.V.
Richtungsweisende Entscheidungen zu vier Rechtsstreits über Vorratsdatenspeicherung
„Heute hat der EU-Gerichtshof für die gesamte EU richtungsweisende Entscheidungen zu vier Rechtsstreits über die Vorratsdatenspeicherung von Telefon- und Internetdaten veröffentlicht“, so digitalcourage. Demnach ist eine generelle und anlasslose Vorratsdatenspeicherung illegal. Im Vorfeld hätten Regierungen von EU-Mitgliedsländern, darunter auch Deutschland, sowie die Kommission der EU mit Blick auf das Urteil vom 6. Oktober 2020 angekündigt, nach neuen Mitteln und Wegen zu suchen, um die Verbindungsdaten von Telefon und Internet aller EU-Bürger ohne Anlass möglichst lückenlos zu speichern.
Deutsches Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verletzt EU-Grundrechte
„Das heutige Urteil bedeutet: Auch das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verletzt EU-Grundrechte“, erläutert Friedemann Ebelt von digitalcourage. Denn Kommunikationsdaten pauschal von allen Bürgern auf Vorrat zu sammeln sei illegal. „Wir wollen jetzt, dass diese Selbstverständlichkeit endlich von Regierungen ernstgenommen und umgesetzt wird. Der EU-Gerichtshof hat heute äußerst weitgehende Spielräume für Überwachung eröffnet – diese dürfen nicht ausgenutzt werden.“ Ebelt betont: Der Standard in Demokratien müsse lauten: „Keine Vorratsdatenspeicherung!“
EU-weites Verbot genereller und anlassloser Vorratsdatenspeicherung gefordert
Mehr als 40 Nichtregierungsorganisationen aus 16 Ländern warnten jetzt mit einem Offenen Brief vor diesen Plänen – er sei an Ylva Johansson, EU-Kommissionarin für Inneres, Thierry Breton, Kommissar für den EU-Binnenmarkt, Didier Reynders, Justiz-Kommissarm sowie Margrethe Vestager, Vize-Präsidentin der EU-Kommission, gerichtet.
Digitalcourage und alle unterzeichnenden Organisationen fordern:
- Das deutsche Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung darf kein Vorbild für die EU und andere Länder werden!
- Die Kommission soll Verfahren gegen EU-Mitgliedsländer anstrengen, die mit ihren Gesetzen und Praktiken Kommunikationsdaten auf Vorrat speichern!
- Die Unterzeichnenden des Briefs fordern die Kommission auf, an einem EU-weiten Verbot von genereller und anlassloser Vorratsdatenspeicherung zu arbeiten!
- Die Kommission soll keine weiteren Pläne zur Wiedereinführung einer Vorratsdatenspeicherung verfolgen!
Weitere Informationen zum Thema:
digitalcourage, 06.10.2020
Offener Brief an EU-Kommission: Keine Vorratsdatenspeicherung in der EU!
digitalcourage, 06.10.2020
Joint NGO letter:No data retention in the EU!
datensicherheit.de, 05.10.2020
EuGH-Urteile zur Vorratsdatenspeicherung erwartet: eco warnt vor flächendeckender Überwachung / Unternehmen tragen laut eco hohes Risiko bei Speicherung hochsensibler Daten
datensicherheit.de, 25.09.2019
EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung / Vom eco unterstützte Klage jetzt einen Schritt weiter
datensicherheit.de, 24.07.2019
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