Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, September 25, 2019 22:35 - noch keine Kommentare
EuGH gefragt: Grundsatzentscheidung zur Vorratsdatenspeicherung
Vom eco unterstützte Klage jetzt einen Schritt weiter
[datensicherheit.de, 25.09.2019] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. meldet, dass das Bundesverwaltungsgericht das Verfahren zur Vorratsdatenspeicherung aussetzt und die Entscheidung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorlegt. Der EuGH solle nun entscheiden, ob die deutschen Regeln der Vorratsdatenspeicherung mit der EU-Grundrechte-Charta vereinbar sind. Der Internetprovider SpaceNet hatte demnach, unterstützt vom eco-Verband, bereits im April 2016 Klage erhoben. Ziel der Klage sei es, die Vorratsdatenspeicherung durch eine Grundsatzentscheidung endgültig zu stoppen. Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 25. September 2019 habe eine zentrale Bedeutung für die betroffenen Internet- und Telekommunikationsunternehmen.
Bundesregierung sollte klares politisches Zeichen gegen Vorratsdatenspeicherung setzen
„Wir sind sehr zufrieden mit dem Ausgang des Verfahrens und über das heutige Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das oberste Ziel dieser Klage war immer, insbesondere durch die Vorlage grundlegender Rechtsfragen eine Grundsatzentscheidung herbeizuführen, die in letzter Konsequenz nur der EuGH treffen kann und so kommt es nun auch“, sagt Oliver J. Süme, eco-Vorstandsvorsitzender. Spätestens jetzt müsste auch die Bundesregierung reagieren und ein „klares politisches Zeichen gegen die Vorratsdatenspeicherung setzen“.
Tiefgreifende Grundrechtseingriffe
Bei der Vorratsdatenspeicherung werden laut eco die Verkehrs- und Standortdaten der Nutzer der meisten Telekommunikationsdienste auf Vorrat ohne Anlass gespeichert. Aufgrund ihrer tiefgreifenden Grundrechtseingriffe sei die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten, gleichzeitig habe der tatsächliche Nutzen zur Verbrechensbekämpfung bislang nicht belegt werden können. Die technische Umsetzung hingegen, sei gleichermaßen aufwändig wie teuer und koste die Unternehmen geschätzt über 600 Millionen Euro.
Vorratsdatenspeicherung falsches Instrument zur Kriminalitätsbekämpfung
„Bei solch massiven Eingriffen in bürgerliche Grundrechte, vor allem im Digitalen, waren wir schon immer wachsam und haben eindeutig Stellung bezogen, um unsere Kunden zu schützen“, sagt Sebastian von Bomhard, Vorstand des klagenden Unternehmens SpaceNet AG, und sieht die Position seiner Firma bestätigt: „Daher freuen wir uns über das Urteil, das uns ein Stück näher zur Rechtssicherheit gebracht hat, die wir als Unternehmen so dringend benötigen.“
Verstoß gegen europäische Grundrechte
Der EuGH habe schon Ende 2016 zu vergleichbaren Regelungen in Schweden und Großbritannien geurteilt, dass das Grundrecht auf Achtung des Privatlebens verlange, dass die Speicherung personenbezogener Daten eine Ausnahme bleiben müsse und nicht die Regel. Die Speicherung sei auf das absolut Notwendigste zu beschränken.
Nationale Regelung zur allgemeinen, unterschiedslosen Vorratsdatenspeicherung unzulässig
„Eine nationale Regelung, die eine allgemeine und unterschiedslose Vorratsdatenspeicherung vorsieht, ist unzulässig. Aus der Gesamtheit der gespeicherten Daten könnten nämlich sehr genaue Schlüsse auf das Privatleben von Personen gezogen werden und die Speicherung auf Vorrat ist geeignet, den Eindruck ständiger Überwachung des Privatlebens zu erzeugen“, so der Prozessbevollmächtigte, Prof. Dr. Matthias Bäcker. Der EuGH werde der Vorratsdatenspeicherung erneut eine Absage erteilen.
eco hat Klage von Beginn an unterstützt
Das Unternehmen SpaceNet AG hat sich laut eco mit einer am 25. April 2016 beim Verwaltungsgericht Köln eingereichten Klage gegen das höchst umstrittene Überwachungsinstrument gewandt. Der eco–Verband hat nach eigenen Angaben diese Klage von Beginn an unterstützt. Zuletzt habe am 20. April 2018 (Az. 9 K 3958/16) das Verwaltungsgericht (VG) Köln zugunsten der SpaceNet AG entschieden. Im Interesse einer Klärung durch eine höchstrichterliche Entscheidung habe das Unternehmen der Sprungrevision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zugestimmt.
Weitere Informationen zum Thema:
eco VERBAND DER INTERNETWIRTSCHAFT E.V., 17.09.2019
Hintergrundpapier zur Vorratsdatenspeicherung vor dem Bundesverwaltungsgericht
datensicherheit.de, 09.09.2019
Erneut vor dem EuGH: Vorratsdatenspeicherung
datensicherheit.de, 24.07.2019
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datensicherheit.de, 06.06.2019]
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