Aktuelles, Branche - geschrieben von am Sonntag, Februar 2, 2020 18:57 - noch keine Kommentare

EU-US Privacy Shield könnte 2020 kippen

TeamDrive warnt: Millionen Unternehmen auch in Deutschland stünden im Regen

[datensicherheit.de, 02.02.2020] „Der Europäische Gerichtshof wird den EU-US-Datenschutzschild vermutlich 2020 für ungültig erklären. Dann stehen Millionen Unternehmen auch in Deutschland im Regen“, so TeamDrive-Geschäftsführer Detlef Schmuck.

Detlef Schmuck

Foto: TeamDrive Systems GmbH

Detlef Schmuck: Millionen europäischer Unternehmen, die US-amerikanische Datendienste nutzen, in die Bredouille…

Von US-basierten Cloud-Anbietern lösen und zu deutschem Anbieter wechseln!

Laut Schmuck wird der „EU-US Privacy Shield“ wohl im Laufe des Jahres 2020 vom Europäischen Gerichtshof für ungültig erklärt werden. Eine solche höchstrichterliche Entscheidung würde Millionen europäischer Unternehmen, die US-amerikanische Datendienste nutzen, in die Bredouille bringen, warnt der TeamDrive-Geschäftsführer.
Schmucks dringender Rat an deutsche Firmen: „Die betroffenen Unternehmen sollten sich schleunigst von US-basierten Cloud-Anbietern lösen und zu einem deutschen Anbieter wechseln.“

Entscheidung des EuGH in der Sache „Schrems II“ erwartet

Für 2020 wird demnach eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Sache „Schrems II“ erwartet. Der österreichische Jurist Max Schrems hatte 2013 im Lichte der Snowden-Enthüllungen Klage eingereicht, „die damit endete, dass der EuGH 2015 das bis dahin angewandte Safe-Harbor-Datenschutzabkommen zwischen der EU und den USA für ungültig erklärte“.
Die von der EU geschaffene Anschlussregelung des „EU-US Privacy Shield“ sei im Juli 2016 von der EU-Kommission genehmigt worden, um den Schutz personenbezogener Daten, die aus einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union in die USA übertragen werden, zu gewährleisten. Bereits im März 2017 habe die EU-Justizkommissarin Věra Jourová damit gedroht, die Absprachen außer Kraft zu setzen angesichts der „Unberechenbarkeit“ der Trump-Regierung in den USA. Das „Schrems II“-Verfahren werde nach weit verbreiteter Juristenmeinung 2020 diese Regelung ebenfalls zu Fall bringen.

Ein Scherbenhaufen des Datenschutzes

„Was auf den ersten Blick nach trockener juristischer Materie aussieht, wird sich für Firmen, die diese Entwicklung nicht vorhersehen, zum Datenschutz-GAU entwickeln“, befürchtet Schmuck. Er geht zudem davon aus, dass die von der EU-Kommission genehmigten Standardvertragsklauseln (SCC) zum EU-US-Datenschutz vom EuGH gekippt werden.
„Unternehmen, die sich nicht vorbereiten, werden vor einem ,Scherbenhaufen des Datenschutzes‘ stehen, weil keine der heute noch gültigen Regelungen der Überprüfung durch den Europäischen Gerichtshof standhalten dürfte“, meint Schmuck.

Weitere Informationen zum Thema:

datensicherheit.de, 27.05.2019
Internetwirtschaft diskutiert Datenschutz in Washington: EU-US Privacy Shield stärken



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