Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Dienstag, September 11, 2018 15:01 - noch keine Kommentare
EU-Urheberrechtsrichtlinie: eco nimmt Stellung zur erneuten Abstimmung
Oliver Süme: „Die digitale Transformation muss gelingen!“
[datensicherheit.de, 11.09.2018] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. (eco) weist in einer Stellungnahme darauf hin, dass am 12. September 2018 das EU-Parlament erneut über die Novelle zum Urheberrecht abstimmt. Hatte das Europaparlament die Reformpläne zum Urheberrecht – mit einem Leistungsschutzrecht für Presseverlage sowie einem Uploadfilter – bisher abgelehnt (am 5. Juli 2018 stimmten demnach in Straßburg 318 Abgeordnete gegen den Ausschussbericht bzw. die Erteilung eines Mandats für „Trilog“-Verhandlungen mit der Kommission und dem Rat, 278 dafür, 31 enthielten sich) soll nun noch einmal der Entwurf diskutiert werden. Die Parlamentarier könnten dann Änderungen beschließen oder den Vorschlag erneut verwerfen.
eco fordert modernisiertes Urheberrecht
„Wir brauchen endlich ein modernisiertes Urheberrecht, das dem Digitalen Zeitalter gerecht wird. Dabei darf es nicht darum gehen, veraltete Geschäftsmodelle zu schützen, während sich die Ansprüche der Nutzer und der Markt längst weiterbewegt haben“, betont der eco-Vorstandsvorsitzende, Oliver Süme.
Der Urheberschutz sei ein hohes Gut, aber er dürfe nicht zum Vorwand werden, um digitale Innovation auszubremsen. Süme: „Internetbasierte Nutzungsformen müssen vielmehr vereinfacht werden und vor allem müssen urheberrechtliche Vorgaben für Anbieter neuer Geschäftsmodelle einfach handhabbar sein. Nur so schaffen wir auch ein gesundes Umfeld für innovative europäische Unternehmen.“
Warnung vor massivem Eingriff in technische Grundstruktur des Internets
Sollte sich das EU-Parlament für eine Urheberrechtsreform nach den Vorstellungen des Berichterstatters Axel Voss entscheiden, könnte dies, so der eco, „einen massiven Eingriff in die technische Grundstruktur des Internets bedeuten und einen Paradigmenwechsel nach sich ziehen, der zu einer Vorabkontrolle von Inhalten und Zensurinfrastrukturen führt“.
„Damit einher ginge eine erhebliche Verletzung rechtsstaatlicher Prinzipien, wenn zukünftig Unternehmen und nicht Gerichte darüber entscheiden, was wir im Internet sehen, hören und lesen dürfen“, warnt Süme. Zudem würde ein europäisches Leistungsschutzrecht die notwendige Digitalisierung der Verlags- und Nachrichten-Branche nur verzögern, Innovation behindern und zum Wettbewerbsnachteil für den Investitionsstandort Europa werden. „Das hat schon in Deutschland und Spanien nicht funktioniert. Die von der Kommission und dem zuständigen Ausschuss präsentierten Ideen würden die technikneutrale Struktur des Internet fundamental verändern.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 05.07.2018
Urheberrechtsreform: Europäisches Parlament stimmt im September 2018 ab / Upload-Filterpflicht zunächst abgewiesen – Bitkom und Digitalcourage beziehen Stellung zur aktuellen Entscheidung
datensicherheit.de, 29.06.2018
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datensicherheit.de, 24.06.2018
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