Aktuelles, Experten - geschrieben von am Donnerstag, August 1, 2019 22:01 - noch keine Kommentare

Entwurf des Medienstaatsvertrags in der Kritik

Verbände ANGA, Bitkom, eco und ZVEI fordern faire Wettbewerbsbedingungen

[datensicherheit.de, 01.08.2019] Aus Sicht des Verbands der Kabelnetzbetreiber ANGA, des Digitalverbands Bitkom, des Verbands der Internetwirtschaft eco sowie des Zentralverbands Elektrotechnik- und Elektronikindustrie ZVEI schränkt nach eigenen Angaben „der Entwurf die Freiheit der Nutzer ein, blockiert Innovationen und greift unverhältnismäßig in die Gestaltungsfreiheit der Anbieter von Medienplattformen ein“.

Regelung zementiert existierende Marktpositionen

Nach dem Entwurf sollten künftig solche Mediendienste auf allen Plattformen – linear wie auf Abruf – bevorzugt auffindbar sein, die nach Auffassung der Länder besonders wichtig sind.
Nach Ansicht der Wirtschaft zementiere diese Regelung existierende Marktpositionen – neue Anbieter, Start-ups und Nischendienste hätten dabei das Nachsehen. „Leider haben die Länder die Chance vertan, die Intensität der Plattformregulierung deutlich zu reduzieren. Stattdessen halten sie weiter daran fest, neue und immer restriktivere Regeln für Plattformbetreiber und Anbieter von Benutzeroberflächen zu schaffen“, erläutert ANGA-Geschäftsführerin Dr. Andrea Huber.

Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher

Außerdem sehe der Entwurf Einschränkungen bei der Mediennutzung vor. Nutzer könnten künftig keine generelle Einwilligung mehr erteilen, im laufenden Programm über passende Angebote und Programme informiert zu werden. Überblendungen und Skalierungen stünden vielmehr unter dem Erlaubnisvorbehalt der TV-Sender und könnten nur noch im Einzelfall durch den Nutzer veranlasst werden. Funktionen wie Bild-in-Bild oder Split-Screen, bei denen der Nutzer zwei Programme gleichzeitig ansehen kann, sollten ohne Erlaubnis der beteiligten Sender gar nicht mehr zulässig sein.
„Der derzeitige Entwurf des Medienstaatsvertrags geht an den bestehenden Nutzergewohnheiten vorbei. Innovative Medienplattformen sind gerade deshalb so erfolgreich, weil sie das Nutzererlebnis radikal in den Mittelpunkt stellen. Der aktuelle Entwurf des Medienstaatsvertrags führt zur Bevormundung der Verbraucher“, warnt Susanne Dehmel, Mitglied der Bitkom-Geschäftsleitung.

Echter Interessenausgleich für alle Akteure erforderlich

Man brauche eine Medienordnung, die unter den veränderten Rahmenbedingungen der konvergenten Medienwelt einen echten Interessenausgleich für alle Akteure schafft.
„Der neue Medienstaatsvertrag muss Entwicklungsspielräume für innovative Angebote zulassen, die auch in einem international geprägten Wettbewerbsumfeld bestehen können. Die Autonomie von Nutzern sollte möglichst wenig eingeschränkt werden, denn sonst werden sie sich sicherlich in Zukunft gänzlich von den klassischen Angeboten abwenden“, so eco-Vorstandsvorsitzender Oliver J. Süme.

Für einen souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl

Angesichts eines international geprägten Medienwettbewerbs forderten die Verbände eine grundlegende Überarbeitung des geplanten Medienstaatsvertrags. Dieser müsse faire Wettbewerbsbedingungen und Entwicklungsspielraum für innovative Angebote sicherstellen. Er müsse unbürokratisch und effizient umsetzbar sein, und die Autonomie der Zuschauer in den Mittelpunkt stellen.
„Der geplante Medienstaatsvertrag verliert sich in rückwärtsgewandten, kleinteiligen Vorgaben, die den Zuschauer bevormunden und erheblich in den Wettbewerb eingreifen. Dies schadet der Innovationskraft des Medien- und Wirtschaftsstandorts Deutschland. Die Medienpolitik sollte vielmehr den Weg ebnen für eine vielfältige und bunte Medienlandschaft, und den souveränen Umgang der Nutzer mit den Empfangsgeräten ihrer Wahl gewährleisten“, fordert Dr. Klaus Mittelbach, Vorsitzender der ZVEI-Geschäftsführung.

Weitere Informationen zum Thema:

bitkom auf YouTube, 30.07.2019
Was steckt hinter dem „Medienstaatsvertrag“?

datensicherheit.de, 01.10.2018
eco: Neuer Medienstaatsvertrag darf nicht zum Störfaktor innovativer Geschäftsmodelle werden



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