Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, April 26, 2024 20:46 - noch keine Kommentare
eco-Stellungnahme zum Verschlüsselungsverbot – praktisch nicht umsetzbar und Verstoß gegen Grundrechte
Warnung des eco vor Gefährdung des Schutzes der persönlichen Daten jedes Einzelnen in Europa
[datensicherheit.de, 26.04.2024] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. betont in einer aktuellen Stellungnahme, dass ein Verschlüsselungsverbot praktisch nicht umsetzbar sei und gegen die Grundrechte verstoße. Europol hat demnach in einer am 18. April 2024 veröffentlichten Gemeinsamen Erklärung die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) kritisiert und die Industrie dazu aufgerufen, dafür Sorge zu tragen, dass illegale verschlüsselte Inhalte kontrolliert werden können. In der Praxis bedeutet laut eco indes jeder ermöglichte Zugriff Dritter auf verschlüsselte Daten „eine Aufweichung der starken Verschlüsselung“. Diese gefährde den Schutz der persönlichen Daten jedes Einzelnen in Europa.
Oliver Dehning, Leiter der eco-Kompetenzgruppe „Sicherheit“: Ohne Verschlüsselung lässt sich die Privatsphäre jedoch nicht wirksam schützen!
eco unterstreicht Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht
„Die europäischen Polizeichefs sprechen sich in einer Gemeinsamen Erklärung gegen Ende-zu-Ende-Verschlüsselung aus“, berichtet Oliver Dehning, Leiter der eco-Kompetenzgruppe „Sicherheit“. Dies sei falsch und nicht im Interesse der europäischen Bürger: „Europol kritisiert in einer am 18. April veröffentlichten gemeinsamen Erklärung die Ende-zu-Ende-Verschlüsselung (E2EE) und ruft die Industrie auf, dafür zu sorgen, dass illegale verschlüsselte Inhalte kontrolliert werden können.“
Ohne Verschlüsselung lasse sich die Privatsphäre jedoch nicht wirksam schützen. Die Funktion der Verschlüsselung zum Schutz privater Daten komme der Funktion der verschlossenen Haustür zum Schutz privaten Eigentums gleich. Dehning betont: „Nicht umsonst gilt der Schutz der Privatsphäre als Menschenrecht. Ein Aufweichen von Verschlüsselung würde den Schutz privater Daten unmöglich machen und verletzt deshalb die Menschenrechte.“
eco-Fazit: Verschlüsselungsverbot praktisch nicht umsetzbar
Die von Sicherheitsbehörden immer wieder erhobene Forderung nach einer Schwächung von Verschlüsselung sei auch deshalb kontraproduktiv, „weil nicht anzunehmen ist, dass sich Terroristen und Verbrecher an das Verbot einer starken Verschlüsselung halten“. Wenn sie es geschickt anstellten, dann nutzten sie Methoden wie Steganographie, um die verschlüsselten Daten in anderen unverschlüsselten Nutzdaten zu verstecken.
Tatsächlich forderten gerade viele Behörden (BfDI, BNetzA, BSI, etc.) eine starke Verschlüsselung gespeicherter Daten, um diese vor Hackern und Cyber-Attacken zu schützen – also nicht nur bei Dienste-Anbietern, sondern auch bei Unternehmen oder auf privaten Devices. Dehning führt aus: „Europol fordert also, dass eine Entschlüsselung allein zum Zweck des Datenzugriffs der Sicherheitsbehörden im Fall der Übertragung der Daten an Dritte vorgenommen werden soll, während ebendiese Verschlüsselung bei gespeicherten Daten aufrechterhalten werden soll – das ist widersinnig.“ Sein Fazit: „Ein Verschlüsselungsverbot ist praktisch nicht umsetzbar, verstößt gegen die Grundrechte und kann die Sicherheit nicht wirklich verbessern.“
Weitere Informationen zum Thema:
EUROPOL, 21.04.2024
European Police Chiefs call for industry and governments to take action against end-to-end encryption roll-out
datensicherheit.de, 21.10.2021
Starke Verschlüsselung: Einmischung gefährdet Öffentlichkeit und Wirtschaft / Zivile Organisationen und Technologieunternehmen aus aller Welt haben sich am ersten Globalen Verschlüsselungstag zusammengeschlossen
datensicherheit.de, 18.11.2020
Offener Brief: Verschlüsselung nicht in Frage stellen / Reporter ohne Grenzen und Netzwerk Recherche fordern Regierungen der EU-Staaten auf, Verschlüsselung bei Messenger-Diensten zu wahren
datensicherheit.de, 11.11.2020
DAV warnt vor Hintertüren: Schwächung der Ende-zu-Ende-Verschlüsselung droht / Rechtsanwalt Dr. Eren Basar, Mitglied des Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“ des Deutschen Anwaltvereins (DAV), nimmt Stellung
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