Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Dezember 1, 2021 15:24 - noch keine Kommentare
eco-Forderung: Überwachungsgesamtrechnung darf nicht nur Ampel-Lippenbekenntnis bleiben
eco-Vorstand Klaus Landefeld kommentiert Koalitionsvertrag
[datensicherheit.de, 01.12.2021] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. begrüßt, dass „Ampel“-Parteien die Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg gebracht hätten. Jetzt gehe es darum, einen konkreten Fahrplan vorzugeben: „Welche Sicherheitsgesetze werden in der Überwachungsgesamtrechnung einbezogen und evaluiert, wie wird untersucht und auf welcher Datengrundlage?“ Klaus Landefeld, stellvertretender eco-Vorstandsvorsitzender wünscht sich in seiner Stellungnahme „einen strafferen Zeitplan“ und fordert darüber hinaus, „dass massive Überwachungseingriffe künftig nicht nur evaluiert, sondern auch befristet werden“. Von der „Ampel“-Koalition habe er sich zudem eine „klare politische Entscheidung gegen die Vorratsdatenspeicherung“ erhofft.
Klaus Landefeld wünscht sich einen strafferen Zeitplan
eco sieht Stärkung der bürgerlichen Freiheitsrechte
Laut Koalitionsvertrag möchten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP bis spätestens Ende 2023 eine Überwachungsgesamtrechnung erstellen, um Sicherheitsgesetze auf ihre tatsächlichen und rechtlichen Auswirkungen sowie auf ihre Effektivität hin zu evaluieren.
Der eco begrüßt diesen Vorstoß „ausdrücklich“. Mit der geplanten Überwachungsgesamtrechnung stärke die künftige Bundesregierung die Freiheitsrechte der Bürger und schaffe eine „wichtige Grundlage für mehr Transparenz gegenüber staatlichen Überwachungsbefugnissen“.
eco-Kritik: Evaluierung bis Ende 2023 dauert zu lange
Nach Landefelds Ansicht gelte es nun, die Evaluierung von Sicherheitsgesetzen rasch zu konkretisieren, „damit die geplante Überwachungsgesamtrechnung noch deutlich vor Ende 2023 abgeschlossen ist“.
„Es ist gut, dass die ,Ampel‘-Parteien die Überwachungsgesamtrechnung auf den Weg gebracht haben. Jetzt geht es darum, einen konkreten Fahrplan vorzugeben: Welche der zahlreichen Sicherheitsgesetze auf Bundes- und Landesebene werden in der Überwachungsgesamtrechnung einbezogen und evaluiert, wie wird untersucht und auf welcher Datengrundlage?“, kommentiert Landefeld. Auf diese Fragen müsse die neue Bundesregierung möglichst schnell Antworten geben.
Erfassung staatlicher Überwachungsbefugnisse sollte laut eco unmittelbar von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden
Landefeld sieht bereits viele gute Ansätze – jetzt müsse die Erfassung staatlicher Überwachungsbefugnisse unmittelbar von der Theorie in die Praxis umgesetzt werden. Die Überwachungsgesamtrechnung und die Evaluierung der Sicherheitsarchitektur müssten den Grundstein für die Anpassung der deutschen Sicherheitsgesetze legen. Die Überwachungsgesamtrechnung dürfe in den nächsten vier Jahren nicht nur ein Lippenbekenntnis bleiben. „Diese Pläne gilt es, zügig umzusetzen!“
Was den Zeitplan betrifft, habe er sich von der künftigen Bundesregierung mehr erhofft: „Liegt die Evaluation tatsächlich erst Ende 2023 vor, wird in dieser Legislaturperiode kaum Zeit dafür bleiben, um verfassungsrechtlich gebotene Anpassungen am BND-, G10- und BKA-Gesetz sowie der Strafprozessordnung auch wirklich umzusetzen.“
eco-Forderung: Massive Überwachungs-Eingriffe nicht nur evaluieren, sondern auch befristen
Neben einer Evaluierung spricht sich Landefeld zudem klar für eine zeitliche Befristung solcher künftigen Sicherheitsgesetze aus, welche besonders schwer in die Grundrechte der Bürger eingreifen würden. Dies sollte beispielsweise den Einsatz sogenannter Staatstrojaner durch Nachrichtendienste betreffen. Landefeld: „Führt die Bundesregierung zusätzlich eine Befristung für Sicherheitsgesetze mit besonders intensiven Grundrechtseingriffen ein, sorgt sie für eine stetige Debatte um Freiheitsrechte im Bundestag. Der politische Diskurs stärkt das Vertrauen in digitale Kommunikation.“
Gleichzeitig begrüßt Landefeld, dass die „Ampel“ das Bundespolizeigesetz laut Koalitionsvertrag ohne die Befugnis zur Quellen-TKÜ und Online-Durchsuchung novellieren wolle. Dies habe der eco bereits im Vorfeld in seiner „Internetpolitischen Agenda“ gefordert.
eco fordert klare Ansage zum Ende der Vorratsdatenspeicherung
Ein klares Signal fordert der eco demnach nun auch beim Thema Vorratsdatenspeicherung, nachdem jüngst auch EuGH-Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona die deutschen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung für nicht mit EU-Recht vereinbar erklärt habe.
„Unabhängig vom erst in einigen Monaten zu erwartenden EuGH-Urteil sollte die neue Bundesregierung jetzt eindeutig für die Grundrechte einstehen und die Vorratsdatenspeicherung beenden“, betont Landefeld und führt abschließend aus: „Hier hätte ich mir von der ,Ampel‘-Koalition eine klare politische Entscheidung gegen eine Vorratsdatenspeicherung erhofft. Diese Chance haben die Koalitionäre zumindest im Koalitionsvertrag bedauerlicherweise nicht genutzt.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 23.11.2021
Vorratsdatenspeicherung: eco begrüßt Schlussanträge des EuGH-Generalanwalts / Die Vorratsdatenspeicherung ist demnach nicht mit EU-Recht vereinbar
datensicherheit.de, 19.10.2021
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