Aktuelles, Branche - geschrieben von cp am Freitag, Januar 25, 2013 16:30 - noch keine Kommentare
eco: BGH-Urteil beendet Debatte um Internet-Sperrphantasien
Verband der deutschen Internetwirtschaft begrüßt das Urteil
[datensicherheit.de, 2501.2013] Mit der Entscheidung, dass ein Internetzugang in Deutschland zur Grundversorgung gehört, beendet der Bundesgerichtshof zugleich eine lange politische Debatte: Eine Internetsperre, wie sie die Rechteverwertungsindustrie als Strafe für Urheberrechtsdelikte fordert, wäre vor diesem Hintergrund unzulässig. Der Verband der deutschen Internetwirtschaft eco begrüßt das Urteil.
Ohne Internet geht es nicht: Ein Ausfall des Zugangs wirke sich laut Urteil des Bundesgerichtshofs „auf die materiale Grundlage der Lebenshaltung signifikant aus“. Zudem sei das Internet „ein die Lebensgestaltung … entscheidend mitprägendes Medium …, dessen Ausfall sich im Alltag signifikant bemerkbar macht.“ Sowohl für berufliche wie auch für private Zwecke gilt das Internet dem höchsten deutschen Zivilgericht als unverzichtbar.
Das Urteil hat auch eine hohe politische Relevanz. Es unterstreicht zum einen die gesellschaftliche Verantwortung der deutschen Zugangsprovider. Zum anderen dürfte es Versuchen anderer Branchen, Internetzugänge einzuschränken, einen Riegel vorschieben. Oliver Süme, Vorstand für Politik, Recht und Regulierung bei eco, begrüßt daher das Urteil: „Damit dürfte der Plan von Musikindustrie und anderen Rechteverwertern, Urheberrechtsverstöße mit Internetentzug zu bestrafen, endgültig vom Tisch sein. Der Entzug der Grundlage für eine eigenwirtschaftliche Lebenshaltung wäre völlig unverhältnismäßig und rechtswidrig.“
Süme sieht in dem Richterspruch allerdings auch eine Verpflichtung für die Internetwirtschaft selbst: „Mit diesem höchstrichterlichen Urteil wird auch die hohe gesellschaftliche Bedeutung einer stabilen und sicheren Internetinfrastruktur bestätigt, die durch unsere Mitgliedsunternehmen bereitgestellt werden. Wir stehen dafür, dass die deutsche Bevölkerung ihren verlässlichen Zugang zum Netz erhält.“ Vor diesem Hintergrund sieht Süme zudem eine Verantwortung der Politik, den lahmenden Breitbandausbau außerhalb der Ballungsräume zu fördern, um gerade wirtschaftlich schwächeren Regionen bessere Entwicklungschancen zu bieten.
Die Pressemitteilung des BGH zum Urteil findet sich unter http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2013&Sort=3&nr=62927&pos=0&anz=14.
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