Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, April 13, 2025 0:54 - noch keine Kommentare
DORA-Frist vom 14. und dem 28. April 2025: Lieferkettensicherheit als Herausforderung
DORA-Registrierungspflicht umfasst nicht nur die Meldung an die BaFin, sondern auch noch umfassende Prüfpflichten – von der Risikoanalyse bis hin zur Auditfähigkeit
[datensicherheit.de, 13.04.2025] Der eco – Verband der Internetwirtschaft e.V. weist in einer aktuellen Stellungnahme darauf hin, dass zwischen dem 14. und dem 28. April 2025 Finanzinstitute in der EU ihre IT-Dienstleister bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) registriert haben müssen. Mit dem Inkrafttreten des „Digital Operational Resilience Act“ (DORA) geraten damit auch viele IT-Dienstleister ohne bisherige unmittelbare Regulierung in den Fokus von Aufsichtsbehörden. Gleichzeitig sorgt die bevorstehende Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie in weiteren Branchen für erhöhten Handlungsdruck, der sich auch auf die von DORA betroffenen Unternehmen beispielgebend auswirken könnte.
NIS-2-Rezeption am Markt könnte für Umgang mit DORA beispielgebend sein
„Etliche Dienstleister stehen aktuell vor der Aufgabe, Sicherheitsnachweise, Risikoanalysen und Vertragskonformität kurzfristig zu dokumentieren – oft, ohne dass sie bisher mit vergleichbaren Anforderungen konfrontiert waren“, berichtet Ulrich Plate, Leiter der eco-Kompetenzgruppe „Kritische Infrastrukturen“.
- Auch außerhalb des Finanzsektors zeige sich bereits eine zunehmende Dynamik: „Unternehmen, die künftig unter NIS-2 fallen, fordern schon heute von ihren Zulieferern konkrete Nachweise zur Cyber-Sicherheit.“ Diese Richtlinie verpflichtet Unternehmen unter anderem dazu, auch ihre IKT-Lieferkette auf ein Mindestmaß an Sicherheit zu verpflichten.
Plate: „Was wir beobachten, ist eine Art regulatorische Vorwirkung – viele Auftraggeber fordern vertraglich bereits heute de facto NIS-2-konforme Sicherheit, obwohl die Anforderungen noch nicht in nationales Recht überführt wurden.“
Vertragsdruck steigt – NIS-2 und künftig auch DORA als Treiber
Laut aktuellen Schätzungen werden rund 30.000 Unternehmen in Deutschland künftig direkt unter die NIS-2-Regelung fallen. Doch auch nicht unmittelbar betroffene Dienstleister könnten die Auswirkungen spüren: In der Praxis werden Verträge angepasst, Sicherheitsfragebögen verschickt und Anbieter nur bei entsprechender „Compliance“ beauftragt. „Zulieferer geraten häufig früher in die Pflicht als ihre Auftraggeber“, warnt Plate und betont: „Wer sich nicht vorbereitet, wird bei Ausschreibungen künftig nicht mehr berücksichtigt.“
- DORA konkretisiere diese Entwicklung im Finanzbereich mit einem klaren Stichtag. Die Registrierungspflicht umfasse nicht nur eine Meldung an die BaFin, sondern auch umfassende Prüfpflichten – von der Risikoanalyse bis hin zur Auditfähigkeit.
Die Aufsicht könne künftig auch IT-Dienstleister kontrollieren, die nicht direkt reguliert sind. „DORA bringt IT-Dienstleister in die direkte Sichtbarkeit der Aufsicht“, erläutert Plate. Die Marktgrenze für Cyber-Sicherheit verschiebe sich – „wer im Geschäft bleiben möchte, muss sich der Regulierung anpassen“.
NIS-2- bzw. DORA-Compliance als Wettbewerbsvorteil nutzen
Besonders mittelständische Dienstleister stehen laut Plate vor der Aufgabe, ihre internen Prozesse auf neue Anforderungen auszurichten – etwa mit Zertifizierungen, Notfallplänen oder strukturierten Nachweisverfahren.
- Dabei könne eine frühzeitige Positionierung zum Vorteil werden. IT-Dienstleister sollten daher jetzt prüfen, wie gut sie auf regulatorische Anforderungen vorbereitet sind – und mögliche Lücken zügig schließen.
„IT-Compliance ist ein Differenzierungsmerkmal“, so Plates Fazit. Er rät: „Wer heute in Sicherheitsstandards investiert, stärkt die eigene Resilienz und gewinnt Vertrauen – auch bei neuen Auftragnehmern.“
Weitere Informationen zum Thema:
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 11.04.2025
Informationsregister und Anzeigepflichten / Die BaFin informiert über Kapitel V, Abschnitt I, Artikel 28 Absatz 3 DORA
BaFin Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, 09.04.2025
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