Aktuelles, Experten, Veranstaltungen - geschrieben von am Mittwoch, Dezember 10, 2014 22:51 - ein Kommentar

Demokratie erfordert voraussetzungslosen Zugang zu Akten der Verwaltung

HmbBfDI berichtet über Entschließungen der „29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands“ in Hamburg vom 9. Dezember 2014

[datensicherheit.de, 10.12.2014] Nach Angaben des Hamburgischen Beauftragten für Datenschutz und Informationsfreiheit (HmbBfDI) fand am 9. Dezember 2014 die „29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten Deutschlands“ (IFK) unter dem Vorsitz des HmbBfDI statt. Allerdings sind bisher nicht alle Bundesländer vertreten, denn es gibt noch immer deutsche Länder ohne Informationsfreiheitsgesetz; deren Bürger könnten von einem voraussetzungslosen Zugang zu Akten der Verwaltung bislang nur träumen, so der HmbBfDI.

Gedanke der transparenten Verwaltung setzt sich letztlich durch

Manche solcher Länder entwickeln demnach aber bereits Transparenzgesetze nach dem Hamburger Vorbild. Aber auch dort, wo bereits Informationsfreiheits- oder Tansparenzgesetze vorliegen, bestehe ein stetiger Bedarf an Weiterentwicklung und Anpassung, betont der HmbBfDI. Das spiegele sich auch in den Entschließungen wider, die von der 29. IFK verabschiedet wurden.

Mehr Transparenz bei technischen Ermittlungsmethoden gefordert

In den vergangenen Jahren wurden die Ermittlungsbefugnisse für Polizeibehörden, Strafverfolgungsbehörden und Nachrichtendienste kontinuierlich ausgeweitet. Ihnen stehe nun ein beträchtliches Arsenal unterschiedlich technischer Maßnahmen zur Verfügung (zum Beispiel Funkzellenabfragen, IMSI-Catcher, Telekommunikationsüberwachung und Verkehrsdatenerhebung), ohne dass die Transparenz dieser Maßnahmen sichergestellt sei. Für einige Maßnahmen, zum Beispiel die Bestandsdatenabfrage von Telekommunikationsteilnehmern, bestünden keinerlei Berichtspflichten. Bei Funkzellenabfragen zu Strafverfolgungszwecken ließen die bestehenden Berichtspflichten keine hinlänglichen Erkenntnisse über das Ausmaß der Überwachung und insbesondere die Zahl der Betroffenen zu. Hierbei sei nicht erkennbar, dass von einer einzelnen gerichtlichen Anordnung auch Tausende unbescholtene Bürger betroffen sein könnten.
Die IFK fordert die Gesetzgeber des Bundes und der Länder daher nun auf, die bestehenden Verpflichtungen zur Erstellung und Veröffentlichung von Statistiken auf alle Maßnahmen im Rahmen verdeckter Ermittlungsmethoden auszudehnen und sie durch die Angabe der Anzahl der Betroffenen so aussagekräftig zu gestalten, dass sich der Effekt auf die Bevölkerung klar erkennen lässt.

Beurteilung der Angemessenheit staatlichen Eingriffshandelns

Die Transparenz der Arbeit von Sicherheitsbehörden sei Voraussetzung für eine effiziente demokratische Kontrolle und Grundlage für die Beurteilung der Angemessenheit des staatlichen Eingriffshandelns, betont der HmbBfDI. Sie schaffe letztlich auch eine unabdingbare Wissensgrundlage für das Vertrauen der Bürger in ihren Rechtsstaat.

Unabhängige und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar

Der Bundes- bzw. den Landesbeauftragten für Informationsfreiheit wurde gesetzlich die Aufgabe eines „außergerichtlichen Streitschlichters“ im Bereich des Informationsfreiheitsrechts übertragen. In dieser Funktion kontrollieren sie die Anwendung der Informationsfreiheitsgesetze, vermitteln in Streitfällen und wirken auf die Einhaltung des geltenden Rechts hin.
Dies gelte jedoch nur für die Einhaltung des allgemeinen Informationsfreiheitsrechts, nicht aber für die besonderen Informationszugangsrechte, wie z.B. nach dem Umwelt- oder dem Verbraucherinformationsrecht, erläutert der HmbBfDI. Bürger erwarteten, dass ihr Informationsanliegen von den Informationsfreiheitsbeauftragten umfassend geprüft wird. Mangels umfassender Kontroll- und Beratungszuständigkeit sei dies jedoch zu häufig nicht der Fall. Die Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten fordert daher die Gesetzgeber in Bund und Ländern auf, sofern noch nicht geschehen, die Kontroll- und Beratungskompetenzen der Informationsfreiheitsbeauftragten um das Umwelt- und das Verbraucherinformationsrecht zu erweitern und die Informationsfreiheitsbeauftragten mit ausreichenden personellen und sachlichen Mitteln auszustatten, damit sie ihren gesetzlichen Kontroll- und Beratungsaufgaben nachkommen können.

Open Data sollte in Deutschland Standard werden

Die Bundesregierung habe nicht nur wesentliche Regierungsprogramme zur Digitalisierung der Verwaltung auf den Weg gebracht, sondern mit der „Digitalen Agenda 2014 – 2017“, der „Digitalen Verwaltung 2020“ und dem „Nationalen Aktionsplan zur Umsetzung der G8 Open-Data-Charta“ auch Open- und E-Government in der Bundesverwaltung etabliert. Neben der Einführung würden unter anderem die elektronische Verwaltungsakte und eine verstärkte Zusammenarbeit mit den Ländern eingeführt. Außerdem würden sogenannte Open-Data-Ansprechpartner in den Behörden geschaffen, so der HmbBfDI.
Die IFK fordert in diesem Zusammenhang die Länder auf, die Zusammenarbeit mit dem Bund zu verstärken und ebenfalls, soweit noch nicht geschehen, eine E- und Open-Government-Strategie zu entwickeln. Es gelte jetzt, die Regierungsprogramme zügig in die Tat umzusetzen und insbesondere gesetzlich verpflichtende Open-Data-Regelungen in Deutschland zu schaffen.

Dem Bürger als Souverän schuldet die Verwaltung Auskunft

Die auf der IFK in Hamburg behandelten Themen zeigten die gesamte Bandbreite aktueller Entwicklungen der Informationsfreiheit. Gerade die Berichte über massenhafte anlasslose geheimdienstliche Überwachungen hätten dem Vertrauen in den demokratischen Rechtsstaat massiv geschadet. Dieser Entwicklung gelte es entschieden entgegenzutreten, indem die Arbeit der Sicherheitsbehörden künftig stärker dem Transparenzprinzip unterworfen wird. Darüber hinaus müsse eine unabhängige Überwachung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben und die konsequente Weiterentwicklung der Informationsfreiheit von einer Hol- zur Bringschuld sichergestellt werden. Bürger träten nicht als Bittsteller auf, sondern seien der Souverän, dem man als Verwaltung Auskunft schulde, so der HmbBfDI, Johannes Caspar, als diesjähriger Vorsitzender der IFK.

Weitere Informationen zum Thema:

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Entschließung 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 9. Dezember 2014 in Hamburg / Mehr Transparenz bei technischen Ermittlungsmethoden – Vertrauen in den Rechtsstaat stärken!

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Entschließung 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 9. Dezember 2014 in Hamburg / Umfassende und effektive Informationsfreiheitsaufsicht unabdingbar!

Hamburgischer Beauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit
Entschließung 29. Konferenz der Informationsfreiheitsbeauftragten in Deutschland am 9. Dezember 2014 in Hamburg / Open Data muss in Deutschland Standard werden!



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