Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Freitag, April 11, 2025 0:21 - noch keine Kommentare
DAV-Kommentar zum Koalitionsvertrag: Viel Innere Sicherheit auf Kosten der Freiheit befürchtet
DAV äußert gemischtes Fazit zum vorgelegten Entwurf
[datensicherheit.de, 11.04.2025] Auch der Deutsche Anwaltverein e.V. (DAV) hat am 10. April 2025 Stellung zum vorgelegten Entwurf eines Koalitionsvertrages genommen: „Die künftigen Regierungsparteien haben einen Koalitionsvertrag vorgelegt. Positiv sticht die geplante Fortsetzung des ,Pakts für den Rechtsstaat’ einschließlich diverser Digitalisierungsvorhaben heraus.“ Mit Sorge blickt der DAV indes auf die geplanten Einschränkungen bei Freiheits- und Menschenrechten – von Vorratsdatenspeicherung und „Staatstrojaner“ bis hin zu Rechtsschutzeinbußen im Asylverfahren. Auch fehle dem DAV so Einiges: „Weder eine Reform des Abstammungsrechts noch die Dokumentation der Hauptverhandlung noch die Fortsetzung der ,Überwachungsgesamtrechnung’ stehen auf der Agenda.“
Digitalisierung der Justiz wird vom DAV ausdrücklich begrüßt
Unter dem Stichwort „Moderne Justiz“ finde sich unter anderem die Fortsetzung des „Pakts für den Rechtsstaat“, inklusive der notwendigen Digitalisierung der Justiz, was der DAV ausdrücklich begrüßt: „Die digitale Rechtsantragstelle hat der DAV bereits seit Langem gefordert und ist daher zu begrüßen“, kommentiert der DAV-Präsident, Rechtsanwalt Stefan von Raumer. Bei allen Reformvorhaben zur Rechtspflege sei aber zwingend die Anwaltschaft mit einzubeziehen.
Positiv sei auch das Bekenntnis zu guter Gesetzgebung zu werten – vor allem im Hinblick auf die Regelfristen für die Verbändebeteiligung. Diese seien in der Vergangenheit oft zu kurz gewesen. „Dabei ist es sinnvoll, die Praxis mit einzubeziehen“, merkt der DAV-Präsident an.
DAV moniert, dass eine „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht mehr geplant ist
Der „Rechtsstaat“ tauche immerhin noch zwölfmal auf (im Vergleich zu 29 Nennungen beim letzten Mal) – die Anwaltschaft hingegen überhaupt nicht mehr. Der geplante Koalitionsvertrag von Union und SPD läute wohl eine neue Ära ein. „Drei Monate Vorratsdatenspeicherung, ,Staatstrojaner’ und biometrischer Abgleich von Bildern: In den nächsten vier Jahren ist mit einer erheblichen Ausweitung an Überwachungs- und Ermittlungsbefugnissen und damit auch an Eingriffen in die Grundrechte unbescholtener Bürgerinnen und Bürger zu rechnen“, warnt von Raumer.
Daher sei es besorgniserregend, dass eine „Überwachungsgesamtrechnung“ nicht mehr geplant sei. „Angesichts dessen, was an Grundrechtseingriffen geplant ist, wäre eine Fortsetzung und endlich auch Überführung in den Gesetzgebungsprozess als Korrektiv bitter notwendig gewesen“, kommentiert der DAV-Präsident.
Lücken identifiziert: DAV wird sich in den kommenden Wochen noch eingehender mit einzelnen Plänen befassen
Heruntergefallen sei u.a. auch die Dokumentation der Hauptverhandlung: „So bleibt es beim ebenso unhaltbaren wie unzeitgemäßen Umstand, dass die Inhalte deutscher Strafprozesse auch in den kommenden vier Jahren weiterhin nur mit subjektiven, handschriftlichen Notizen dokumentiert werden“, moniert von Raumer.
Gerade im internationalen Vergleich sei das nicht mehr zeitgemäß. Der DAV werde sich in den kommenden Wochen noch eingehender mit den einzelnen Plänen für die nächsten vier Jahre beschäftigen.
Weitere Informationen zum Thema:
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