Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, März 11, 2021 21:28 - noch keine Kommentare
DAV gegen anlassloses Scannen von Online-Kommunikation
Kinderschutz und Mandatsgeheimnis dürfen laut DAV nicht gegeneinander ausgespielt werden
[datensicherheit.de, 11.03.2021] EU-Parlament, Rat und Kommission verhandeln laut Meldung des Deutscher Anwaltvereins (DAV) über eine Regelung, die Online-Kommunikationsdiensten erlauben würde, „Inhalte flächendeckend und verdachtsunabhängig mithilfe von Künstlicher Intelligenz zu scannen“. Besonders besorgniserregend sei hierbei, dass dies auch die vertrauliche Kommunikation von Berufsgeheimnisträgern umfassen solle. „Dienen soll dies der besseren Bekämpfung von Kindesmissbrauch im Internet“ – der DAV lehnt nach eigenen Angaben das verdachtsunabhängige Scannen von Online-Kommunikation als „unverhältnismäßig“ ab. Das Berufsgeheimnis müsse in jedem Fall geschützt sein.
DAV sieht verdachts- und anlassloses Scannen von Online-Kommunikation als bedenklich an
In einem informellen Trilog verhandelten EU-Parlament, Rat und Kommission gegenwärtig den Entwurf einer Übergangsverordnung mit dem Ziel der Bekämpfung sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Dieses Ziel solle mithilfe flächendeckender automatisierter Durchleuchtung von Online-Kommunikation erreicht werden. „So begrüßenswert das Ziel ist, rechtfertigt es nicht jedes Mittel. Bedenklich ist das verdachts- und anlasslose Scannen von Online-Kommunikation.“
Dies solle sogar bei der vertraulichen Kommunikation zwischen Anwälten und Mandanten sowie zwischen anderen Berufsgeheimnisträgern geschehen. „Das Mandatsgeheimnis würde dadurch im Bereich des Web-Mailings, Messagings und der Internettelefonie außer Kraft gesetzt. Das wäre rechtsstaatlich inakzeptabel“, so Rechtsanwalt Dr. David Albrecht, Mitglied des Ausschusses „Gefahrenabwehrrecht“ des DAV.
DAV: Mandatsgeheimnis und Vertrauen darauf ist Grundvoraussetzung für Zugang zum Recht
Der Kampf gegen sexuellen Kindesmissbrauch im Internet und eine europäische Harmonisierung in diesem Zusammenhang seien „zweifellos wichtige und unterstützenswerte Ziele“. Dennoch dürften rechtsstaatliche Werte auf dem Weg dorthin nicht auf breiter Front geopfert werden: „Das Mandatsgeheimnis und das Vertrauen der Rechtsuchenden darauf ist Grundvoraussetzung für den Zugang zum Recht“, betont Dr. Albrecht. Gerade in Zeiten wachsender anwaltlicher Online-Kommunikation wäre es ein fatales Zeichen, die Vertraulichkeit und damit den Zugang zum Recht hier auszuklammern.
Internetbasierte Kommunikation, etwa über Mailing- oder Messenger-Dienste, gehöre mittlerweile zum anwaltlichen Alltag. Mandanten nutzten diese Wege zur Kontaktaufnahme, und gerade in Eilfällen sei eine Umleitung der Rechtsuchenden auf andere, besonders gesicherte Kontaktwege nicht praktikabel. Dies dürfe aber die Vertraulichkeit anwaltlicher Beratung nicht aushebeln, so der DAV. Namentlich in Fällen, in denen Anwälte Opfer von Kindermissbrauch vertreten oder solcher Taten Beschuldigte verteidigen, würde die geplante Verordnung unweigerlich zu Eingriffen in die Vertraulichkeit von Mandatsbeziehungen führen. „Das Gesetzesvorhaben ist daher insgesamt abzulehnen“, fordert der DAV.
Übergangsverordnung: DAV fordert Sicherungsklausel zum Schutz des Mandatsgeheimnisses
Sollte die Übergangsverordnung dennoch angenommen werden, sei zwingend eine Sicherungsklausel zum Schutz des Mandatsgeheimnisses aufzunehmen. Der Änderungsantrag 28 des Parlamentsberichts liefere hier eine gute Formulierung:
„Es gibt keine Beeinträchtigung der durch das Berufsgeheimnis geschützten Kommunikation, etwa zwischen Ärzten und ihren Patienten, Journalisten und ihren Quellen oder Anwälten und ihren Mandanten.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 12.02.2021
Bundespolizeigesetz: DAV sieht Licht und Schatten
Deutscher Anwaltverein, Stellungnahmen, 09.03.2021
SN 25/21: Anlassloses Inhalte-Scannen ist unverhältnismäßig / Der DAV lehnt das verdachtsunabhängige Scannen von Inhaltsdaten als unverhältnismäßig ab. Das Berufsgeheimnis muss geschützt sein
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