Aktuelles, Branche - geschrieben von dp am Mittwoch, Mai 26, 2021 19:12 - noch keine Kommentare
Datenschutz in Corona-Zeiten: Digitale Impfpässe müssen DSGVO-konform sein
Mit Digitalen Impfpässen möchte die Europäische Kommission ein Stück Normalität zurückbringen
[datensicherheit.de, 26.05.2021] Die Verheißung sei groß: Mit Digitalen Impfpässen möchte die Europäische Kommission ein Stück Normalität zurückbringen. „Die Möglichkeit, wieder ohne aufwändige ,Corona‘-Tests zu reisen, rückt damit in greifbare Nähe. Aber auch das Risiko, dass die erfassten Daten missbraucht werden“, warnt Eric Waltert, „Regional VP DACH“ bei Veritas Technologies in seiner aktuellen Stellungnahme.
Eric Waltert: Zunächst sollte die Grundlage für Digitale Impfpässe im DSGVO-Kontext geschaffen werden
Zu Beginn DSGVO-Bedenken Digitaler Impfpässe klären
Waltert betont, dass vorerst die Grundlage in der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geschaffen werden müsse: „Wenn Regierungen eine reibungslose Einführung der ,COVID*-Impfpässe anstreben, wird es von entscheidender Bedeutung sein, zunächst die DSGVO-Bedenken zu klären.“
Denn die im Digitalen Impfpass erfassten Daten seien besonders sensibel und müssten sorgfältig behandelt werden. Es müsse rechtlich überprüfbar und gesichert sein, „in welchen Zusammenhängen die Daten verarbeitet, gespeichert und weitergegeben werden dürfen“.
Digitale Impfpässe derzeit ein heiß diskutiertes Thema
„Für viele Unternehmen, die durch die ,Pandemie‘ besonders in Mitleidenschaft gezogen wurden, wäre dieser Ausweis eine Rückkehr in die Normalität und würde viele Möglichkeiten des sozialen Miteinanders wieder ermöglichen“, sagt Waltert.
Allerdings seien „COVID“-Impfpässe besonders in den an einer zügigen Rückkehr zum öffentlichen Leben interessierten Regierungen ein heiß diskutiertes Thema. Auch Unternehmen erhöhten mittlerweile den Druck und strebten eine schnelle sowie praktikable Lösung für alle Seiten an.
Umfassende Datenschutz-Kontrollen sowie Implementierung automatisierten Datenmanagements für Digitale Impfpässe empfohlen
Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, zählten als wichtigste Maßnahmen umfassende Datenschutz-Kontrollen sowie die Implementierung eines automatisierten Datenmanagements. Mit dessen Hilfe könnten bereits erfasste und neue Daten automatisch untersucht, kategorisiert und entsprechend behandelt werden. Waltert erläutert: „In der Praxis sind diese fünf Best-Practice-Schritte geeignet, um die Aufgabe zu lösen:“
- Lokalisieren
In einem ersten Schritt sei es notwendig, eine Art Datenlandkarte zu erstellen, welche einen Überblick darüber gibt, wo welche Informationen abgelegt sind. Sollten die Daten in einer „Cloud“ liegen, müsse überprüft werden, ob das Rechenzentrum in der EU oder außerhalb verortet werden kann. - Suchen
Die DSGVO sichere EU-Bürgern das Recht zu, „dass sie auf Anfrage eine Übersicht über die von ihnen gespeicherten Daten erhalten, die dann zeitnah ausgehändigt werden müssen“. Um die Daten schnell zu finden und auch löschen zu können, sei eine Software und ein entsprechender Prozess notwendig. - Minimieren
Um sensible Gesundheitsdaten vorzuhalten und diese auch nur zu diesem Zweck zu speichern, sollte jede Datei ein Ablaufdatum erhalten und nach einer gewissen Zeitspanne automatisch gelöscht werden. - Schützen
„Daten, die die Gesundheit einer Person betreffen, sind außerordentlich schützenswert.“ Daher müssten Maßnahmen ergriffen werden, um Cyber-Attacken von außen und innen abzuwehren. Wenn es zu einem erfolgreichen Abfluss der Daten durch Kriminelle gekommen ist, müsse der Vorfall innerhalb von 72 Stunden gemeldet werden. - Überwachen
Bei einem erfolgreichen Hacker-Angriff gehe es dann darum, so schnell wie möglich und eindeutig zu klären, welche Daten von welchen Personen betroffen sind. „Es empfiehlt sich eine Datenmanagement-Lösung zu integrieren, mit der sich komplexe Speicherinfrastrukturen kontinuierlich und automatisch auf Unstimmigkeiten überprüfen lassen.“
Im Idealfall, so Waltert, werde für die eingesetzten Datenmanagement-Tools eine zentrale „Policy“ eingeführt, aus der sich Maßnahmen ableiten ließen, welche dann automatisch umgesetzt werden könnten, „so dass der Digitale Impfpass nicht für Datenmissbräuche steht, sondern für eine Rückkehr zur Normalität“.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 03.09.2020
DSGVO: Immer mehr Datenpannen und Beschwerden / „Pandemie braucht Datenschutz“, fordert Kugelmann
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