Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Donnerstag, September 29, 2022 19:38 - noch keine Kommentare
Cybercrime: Beschuldigte sollen laut BKA Bankkunden um mindestens vier Millionen Euro betrogen haben
BKA meldet Durchsuchungen, Festnahme und laufende Ermittlungen
[datensicherheit.de, 29.09.2022] Das Bundeskriminalamt (BKA) hat am 29. September 2022 nach eigenen Angaben auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft Köln, „Zentral- und Ansprechstelle Cybercrime NRW“ (ZAC NRW), drei Objekte in Nordrhein-Westfalen durchsucht. Dabei wurde demnach ein durch die Staatsanwaltschaft Verden (Aller) – „Zentralstelle für Internet- und Computerkriminalität (Cybercrime)“, beantragter und durch das Landgericht Hannover in Vollzug gesetzter Haftbefehl gegen einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen vollstreckt und dieser festgenommen. Ihm sowie zwei weiteren Beschuldigten werde vorgeworfen, in einer Vielzahl von Fällen „Computerbetrug gewerbsmäßig“ sowie „Computersabotage im besonders schweren Fall“ begangen zu haben. Bei den polizeilichen Maßnahmen sei das BKA durch Einsatzkräfte des Landes NRW unterstützt worden. Die Ermittlungen gegen die Beschuldigten bei der ZAC NRW dauerten an.
Spezialisierte Dienststellen bei der Polizeidirektion Hannover und im BKA
Den Beschuldigten werde in den Ermittlungsverfahren der beiden Staatsanwaltschaften, „welche in Zusammenarbeit mit den für dieses Deliktsfeld spezialisierten Polizeidienststellen bei der Polizeidirektion Hannover und im BKA geführten werden“, vorgeworfen, mindestens vier Millionen Euro Schaden durch Computerbetrug verursacht zu haben.
Das Geld sollen die drei Männer durch den Betrug von Bankkunden erlangt haben, denen sie im großen Stil Phishing-Emails zugesandt hätten. Diese E-Mails seien optisch und sprachlich glaubwürdig echten Bank-E-Mails nachempfunden worden.
BKA warnt: Phishing-Opfer wurden aufgefordert, Login-Daten und eine aktuelle TAN einzugeben
„Den Opfern wurde in diesen Schreiben mitgeteilt, ihre Hausbank werde ihr Sicherheitssystem umstellen – und das eigene Konto sei davon betroffen.“ Die E-Mail-Empfänger seien so dazu verleitet worden, auf einen Link zu klicken, der wiederum zu einer täuschend echt aussehenden Bank-Webseite geführt habe.
Dort seien die Phishing-Opfer aufgefordert worden, ihre Login-Daten und eine aktuelle TAN einzugeben, „was den Betrügern wiederum ermöglichte, alle Daten im Konto des jeweiligen Opfers zu sehen – unter anderem die Höhe des Guthabens sowie die Erreichbarkeiten“. Daraufhin hätten die Täter die Opfer kontaktiert und diese als angebliche Bankmitarbeiter dazu verleitet, weitere TAN-Nummern preiszugeben. „Mit den TAN waren sie sodann in der Lage, Gelder von den Konten der Geschädigten abzuziehen.“
Laut BKA wurde im Darknet angebotene Crime-as-a-Service genutzt
Die Beschuldigten sollen sich notwendigen Arbeitsschritte, darunter die Programmierung, die Aufbereitung der Daten sowie die Telefonate, untereinander aufgeteilt haben. Zudem werde ihnen vorgeworfen, zur kriminellen Erlangung weiterer Bank-Daten sowie zur Verschleierung ihrer Taten sogenannte DDoS-Angriffe auf Geldinstitute und Zahlungskartenanbieter durchgeführt zu haben.
Hierbei seien durch massenhaft automatisierte Abfragen die Webpräsenzen, Server und Netzwerke der Unternehmen überlastet und so eine Nichterreichbarkeit der Online-Dienste herbeigeführt bzw. ihre Erreichbarkeit stark eingeschränkt worden. „Zur Realisierung ihrer Taten sollen die Beschuldigten auch auf Angebote weiterer Cyber-Krimineller zurückgegriffen haben, die im Darknet verschiedene Formen von Cyber-Attacken als ,Crime-as-a-Service’ verkaufen.“
BKA rät Bankkunden, niemals auf Links oder Datei-Anhänge in vermeintlichen E-Mails ihrer Hausbank zu klicken
Die Zusammenarbeit der verschiedenen Behörden auch in diesem Verfahren zeige die starke Vernetzung der Ermittler im Bereich „Cybercrime“, um derlei Betrugstaten zu unterbinden. Der 24-Jährige sowie ein 40-Jähriger seien in dem Verfahren der Staatsanwaltschaft Verden bereits beim Landgericht Hannover angeklagt worden. Ihnen würden 124 Taten des Computerbetrugs zur Last gelegt, welche sie gemeinschaftlich im Zeitraum vom 3. Oktober 2020 bis zum 29. Mai 2021 in Hannover und anderenorts begangen haben sollen.
Die Ermittler warnen daher: „Cyber-Kriminelle nutzen hoch professionelle Phishing-Mails.“ Diese seien zumeist das Einfallstor für Cyber-Straftaten. Im aktuellen Fall seien die Fälschungen kaum von professionellen Bank-E-Mails zu unterscheiden gewesen – „was auch zu der hohen Schadenssumme beitrug“. Bankkunden sollten niemals auf Links oder Datei-Anhänge in vermeintlichen E-Mails ihrer Hausbank klicken: „Kontaktieren Sie im Zweifel Ihren Bankberater persönlich oder informieren sich direkt auf der Website Ihres Geldinstitutes. Sollten Sie Opfer einer Straftat werden, erstatten Sie umgehend Anzeige bei der zuständigen Polizei.“
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 01.12.2021
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