Aktuelles, Experten - geschrieben von am Samstag, November 5, 2011 18:22 - noch keine Kommentare

Bundesverwaltungsgericht: Bundesregierung zu mehr Transparenz verpflichtet

Bedeutung des Informationsfreiheitsgesetz auch in Bezug auf Regierungshandeln gestärkt

[datensicherheit.de, 05.07.2011] Anlässlich des Urteils des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. November 2011 über den Zugang der Bürgerinnen und Bürger zu Unterlagen der Bundesregierung erklärte der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Peter Schaar, dass das Bundesverwaltungsgericht mit seiner Entscheidung für den Anspruch auf Zugang zu Unterlagen des Bundesjustizministeriums der Transparenz der Regierungsarbeit zum Durchbruch verholfen habe:
Bislang sei es strittig gewesen, ob sich die Bundesregierung hinter dem Begriff „Regierungshandeln“ verstecken könne, wenn sie Unterlagen aus ihrem Bereich für sich behalten wolle. Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts sei jedoch klargestellt, dass die Exekutive des Bundes einschließlich der Bundesregierung selbst dem Informationsfreiheitsgesetz des Bundes unterliege und grundsätzlich den Bürgerinnen und Bürgern Auskunft geben müsse. Die bisher immer hoch gehaltene Trennung von Regierungs- und Verwaltungshandeln gelte nicht mehr länger für das Regierungshandeln außerhalb eines verfassungsrechtlich schutzwürdigen Kernbereichs exekutiver Eigenverantwortung. In der Praxis werde dieses Urteil eine große Bedeutung haben. Kein Ministerium könne unter Verweis auf Regierungshandeln das Informationsfreiheitsgesetz ins Leere laufen lassen. Dies sei eine gute Nachricht für alle, die von ihrem demokratischen Recht auf umfassende Information Gebrauch machen wollten, so Peter Schaar.



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