Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Sonntag, April 25, 2021 16:20 - noch keine Kommentare
Bundestagswahl 2021: Piratenpartei empfiehlt, Meldedaten-Weitergabe zu widersprechen
Piratenpartei verweist auf Möglichkeit der Einrichtung von Übermittlungssperren bei Meldeämtern
[datensicherheit.de, 25.04.2021] Die Piratenpartei Deutschland geht in einer aktuellen Stellungnahme auf den bevorstehenden Wahlkampf zur Bundestagswahl am 26. September 2021 ein: Die Parteien ließen sich seit Jahren gerne die hinterlegten Meldedaten der Bürger von den Einwohnermeldeämtern geben. Das Ziel sei, darüber Wahlwerbung zu betreiben. „Diese Weitergabe der Daten ist den Ämtern gestattet und im Bundesmeldegesetz (BMG) verankert. Für Parteien und Wählergruppen gilt nach wie vor das sogenannte ,Listenprivileg‘, das es ihnen erlaubt, listenmäßig zusammengefasste, personenbezogene Daten zu erfassen und zu verarbeiten.“ Jedoch sei es jedem möglich, dieser Weitergabe aktiv zu widersprechen (Opt-Out-Verfahren) – dies sollte nun „so zeitnah wie möglich geschehen“.
Formular der Piratenpartei: „Widerspruch gegen Datenübermittlung“
Piratenpartei plädiert für Opt-In-Verfahren
Martin Kollien-Glaser, Wahlkampfkoordinator der Piratenpartei, kommentiert: „Ja, auch wir könnten von den Daten der Meldeämter im Wahlkampf profitieren, sofern wir eine Datenübermittlung beantragen. Wir halten es jedoch für nur fair und transparent, die Menschen immer wieder darauf hinweisen, dass sie dieser Übermittlung vergleichsweise einfach widersprechen können.“ Nach Auffassung der Piratenpartei wäre das Opt-In-Verfahren, also eine Weitergabe der Meldedaten nur mit expliziter Einwilligung, „ohnehin der bessere Weg“, so Kollien-Glaser.
Piratenpartei zum § 50 BMG – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
Gemäß § 50 – Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen des BMG dürfe die Meldebehörde „Parteien, Wählergruppen und anderen Trägern von Wahlvorschlägen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen auf staatlicher und kommunaler Ebene in den sechs der Wahl oder Abstimmung vorangehenden Monaten Auskunft aus dem Melderegister“ geben. Vom Termin für die m Bundestagswahl zurückgerechnet dürften also Parteien bereits seit Ende März 2021 Meldeauskünfte erfragen. Ob und wie viele Auskünfte schon bei den Meldeämtern eingegangen sind, sei nicht bekannt.
Von der Piratenpartei bereitgestelltes Widerspruchsformular
Weiter heißt es demnach in § 50 Absatz 3 BMG, dass die betroffenen Personen das Recht hätten, der Datenübermittlung zu widersprechen. Hierfür reiche häufig ein formloser Brief an das jeweilige Meldeamt; viele stellten aber auch entsprechende Formulare zur Verfügung. Grundsätzlich sei bei den Ämtern auch ein persönliches Vorsprechen möglich. Dies sollte jedoch in Zeiten der „Pandemie“ die letzte Option sein, seinen Widerspruch einzureichen. Es könne auch das von der Piratenpartei bereitgestellte Widerspruchsformular genutzt werden.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 25.03.2021
Kfz-Massenabgleich: Verfassungsbeschwerde in Brandenburg erfolgreich
Piratenpartei
Widerspruch gegen Datenübermittlung
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz
Bundesmeldegesetz (BMG) / § 50 Melderegisterauskünfte in besonderen Fällen
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