Aktuelles, Experten, Studien - geschrieben von am Mittwoch, September 30, 2020 15:48 - noch keine Kommentare

BKA stellt Bundeslagebild 2019 vor

Zudem BKA-Sonderauswertung zur Cyber-Kriminalität in der „Corona“-Krise 2020 erschienen

[datensicherheit.de, 30.09.2020] Laut einer aktuellen Mitteilung des Bundeskriminalamts (BKA) wurden 100.514 Fälle von Cyber-Kriminalität im engeren Sinne von der deutschen Polizei im Jahr 2019 registriert – was einem Anstieg von über 15 Prozent gegenüber der Vorjahreszahl entspreche (2018: 87.106 Fälle). Aus dem am 30. September 2020 vom BKA veröffentlichten „Bundeslagebild Cybercrime 2019“ gehe hervor, dass die Anzahl der polizeilich bekannten Taten damit einen neuen Höchststand erreiche.

Seit 2019 beobachtet das BKA „Double Extortion“

„Die Schäden, die durch entsprechende Taten entstehen, sind hoch“: So schätze der Branchenverband bitkom, dass der Wirtschaft im Jahr 2019 ein Schaden von über 100 Milliarden Euro durch Cyber-Angriffe entstanden sei. Neben Wirtschaftsunternehmen seien auch öffentliche Einrichtungen bevorzugte Ziele der Täter, welche sich dort hohe kriminelle Gewinne erwarteten.
Die größte Gefahr gehe weiterhin von Angriffen mittels sogenannter Ransomware aus. Diese Software verschlüssele die Daten auf dem angegriffenen Rechner – für deren Entschlüsselung forderten die Täter meist einen Geldbetrag, der in der Regel in Form von sogenannten Bitcoins zu entrichten sei. Seit dem vergangenen Jahr, 2019, beobachte das BKA mit der „Double Extortion“ einen neuen Modus Operandi („Art der Durchführung“), bei dem die Täter die IT-Systeme ihrer Opfer nicht nur mittels Ransomware verschlüsselten, sondern im Zuge der Attacken auch sensible Daten erbeuteten und damit drohten, diese zu veröffentlichen.

BKA-Sonderauswertung „Cybercrime in Zeiten der COVID-19-Pandemie“

Die Polizei habe 2019 insgesamt 22.574 Tatverdächtige festgestellt – über zwei Prozent mehr als noch in Vorjahr, 2018 (22.051 Tatverdächtige). Cyber-Kriminelle seien in der Regel international vernetzt und agierten arbeitsteilig. Hinzu komme, dass sie sich neuen Situationen flexibel anpassten.
Diese Flexibilität ließen die Täter auch im Zusammenhang mit der „COVID-19-Pandemie“ erkennen, wie aus der Sonderauswertung „Cybercrime in Zeiten der COVID-19-Pandemie“ hervorgehe. In der ebenfalls am 30. September 2020 veröffentlichten Analyse des Zeitraums März bis August 2020 werde beispielsweise auf unmittelbar nach Beginn der „Pandemie“ erstellte Webseiten eingegangen, welche in Anlehnung an die Internetpräsenzen staatlicher Stellen etwa mit Informationen und Beratungsgesprächen zur „Corona“-Soforthilfe geworben hätten – durch Betätigung von Schaltflächen auf den betreffenden Webseiten seien die Computer der Besucher mit Malware infiziert worden. Ähnlich sei es Empfängern von E-Mails ergangen, welche scheinbar von staatlichen Stellen oder Banken stammten und Informationen zum Thema „Corona“ enthielten: Beim Öffnen eines Anhangs sei der Computer der Betroffenen mit Schadsoftware infiziert worden.

BKA fordert: Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte niemals nachgekommen werden!

Die hohe Zahl der Straftaten und die vielfältigen Modi Operandi im Zuge der „COVID-19-Pandemie“ zeigten, dass es sowohl für Mitarbeiter von Unternehmen als auch für Privatpersonen wichtig sei, ihre Daten vor dem Zugriff von Cyber-Kriminellen zu schützen. Dazu gehöre ein aktueller Virenschutz genauso wie sichere Passwörter und regelmäßige Backups.
Wichtig sei aber auch, bei E-Mails von unbekannten Absendern skeptisch zu bleiben, auch wenn diese den Eindruck erweckten, von einer Behörde, Bank oder Bekannten versandt worden zu sein. Aufforderungen zu Geldzahlungen sollte niemals nachgekommen werden. Betroffene von „Cybercrime“ sollten vielmehr möglichst zeitnah die Polizei informieren. Denn nur wenn die Polizei von Cyber-Straftaten erfährt, könne sie die Täter ermitteln und die Begehung weiterer Straftaten verhindern.

BKA-Kapazitäten im Bereich „Cybercrime“-Bekämpfung sollen weiter ausgebaut werden

„Mit der Einrichtung der Abteilung ,Cybercrime‘ hat das Bundeskriminalamt die Bekämpfung der Kriminalität im Netz weiter gestärkt. Ein wichtiger Aspekt unserer Arbeit ist dabei die Analyse. Denn nur wenn wir wissen, wie die Cyber-Kriminellen vorgehen, können wir darauf zielgerichtet reagieren. Die heute veröffentlichte Sonderauswertung zu ,Cybercrime‘ in Zeiten der ,COVID-19-Pandemie‘ ist ein gutes Beispiel dafür“, so Martina Link, BKA-Vize-Präsidentin.
Ihre gewonnenen Erkenntnisse setzten sie auch bei Ermittlungen auf dem Gebiet der Cyber-Kriminalität ein. Die Ziele seien klar: „Kriminelle Netzwerke aufdecken, Strukturen zerschlagen und Tatverdächtige überführen.“ Ihr Anspruch sei es, den Tätern stets einen Schritt voraus zu sein. Link: „Daher werden wir unsere Kapazitäten im Bereich ,Cybercrime‘-Bekämpfung weiter ausbauen.“

Weitere Informationen zum Thema:

Bundeskriminalamt, 30.09.2020
Bundeslagebild Cybercrime 2019

datensicherheit.de, 11.11.2019
BKA stellt Bundeslagebild für 2018 vor



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