Aktuelles, Branche - geschrieben von am Donnerstag, März 1, 2018 23:45 - noch keine Kommentare

Bitkom-Kritik an EU-Empfehlung zur Bekämpfung illegaler Inhalte im Internet

Upload-Filtering könnte Meinungsfreiheit noch weiter zurückdrängen

[datensicherheit.de, 01.03.2018] In einer Empfehlung an die EU-Mitgliedsstaaten hat die EU-Kommission am 1. März 2018 erläutert, mit welchen Maßnahmen künftig alle illegalen Inhalte im Internet bekämpft werden sollen. Darunter fallen demnach sowohl schwerstkriminelle Akte wie die Verbreitung von Terrorpropaganda oder Kinderpornographie wie auch Urheberrechtsverletzungen, Beleidigungen oder Verstöße gegen Kennzeichenpflichten bei Verbraucherprodukten. Der Branchenverband Bitkom kritisiert diese Vermengung:

Host-Provider sollen rechtswidrige prüfen

„Schwerstkriminelle Straftaten wie Kinderpornographie dürfen nicht mit Kennzeichnungspflichten für Verbraucherprodukte über einen regulatorischen Kamm geschoren werden“, unterstreicht Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder.
Adressaten der Empfehlung sind laut Bitkom Medienplattformen und Soziale Netzwerke, aber auch Webshops – also sogenannte Host-Provider. Demnach sollen es diese ihren Nutzern ermöglichen, rechtswidrige Inhalte direkt zu melden – so gemeldete Inhalte sollten sie dann zeitnah prüfen müssen und bei Bedarf entfernen bzw. sperren.

Upload-Filtering – massenhafte maschinelle Zensur im Internet

Durch ein sogenanntes Upload-Filtering sollten Host-Provider darüber hinaus die Verbreitung illegaler Inhalte noch vor ihrer Veröffentlichung verhindern:
Durch diese Filter würden rechtswidrige Inhalte vorweg automatisiert erkannt und blockiert werden. Doch: „Was so harmlos als Upload-Filter daherkommt, ist faktisch eine massenhafte maschinelle Zensur im Internet“, warnt Rohleder.

Eingriff in verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit

Alleine bei der Bewertung von Urheberrechten wären die Konsequenzen verheerend: Jeder Inhalt – Text, Musik, Bild, Video – müsste zunächst einmal von Plattformbetreibern automatisiert urheberrechtlich bewertet werden, bevor er veröffentlicht werden kann.
In vielen Fällen werde das aufgrund der zahlreichen Abwandlungen von Inhalten oder z.B. von Zitaten in wissenschaftlichen oder journalistischen Veröffentlichungen in automatisierter Form nicht zuverlässig möglich sein. „Dies würde den tiefsten bislang dagewesenen Eingriff in unsere verfassungsrechtlich verbriefte Meinungsfreiheit bedeuten“, befürchtet der Bitkom-Hauptgeschäftsführer.



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