Aktuelles, Experten - geschrieben von dp am Mittwoch, Februar 3, 2021 18:54 - noch keine Kommentare
Der BfDI zur Datenverarbeitung bei Abgabe von FFP2-Masken
Risikogruppen sollen kostenlose bzw. vergünstigte FFP2-Masken erhalten
[datensicherheit.de, 03.02.2021] Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) geht in seiner aktuellen Stellungnahme auf die „Verordnung zum Anspruch auf Schutzmasken zur Vermeidung einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2“ (Coronavirus-Schutzmasken-Verordnung) ein – demnach erhalten alle sogenannten Risikogruppen Zugang zu kostenlosen bzw. vergünstigten FFP2-Masken. Der BfDI erörtert in diesem Zusammenhang die Frage, wer dabei Zugriff auf die Daten der Anspruchsberechtigten erhält.
Berechtigungsscheine für FFP2-Masken enthalten keine personenbezogenen Daten
Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) habe mit der „Coronavirus-Schutzmaskenverordnung“ vom 14. Dezember 2020 einen Anspruch auf Schutzmasken mit FFP2- oder vergleichbarem Standard für besonders gefährdete Risikogruppen geschaffen. Dabei würden die betreffenden Personengruppen aktuell durch die gesetzlichen Krankenkassen und die privaten Krankenversicherungsunternehmen über ihren Anspruch informiert und bekämen von diesen auch die von der Bundesdruckerei erstellten Berechtigungsscheine.
Der Brief der Krankenkasse enthalte daneben auch ein personalisiertes Anschreiben der Bundesregierung. Der Versand erfolge dabei dezentral durch die jeweilige Krankenkasse ausschließlich für ihre eigenen Versicherten. Ein Austausch der personenbezogenen Daten mit der Bundesdruckerei oder gar dem Bundesgesundheitsministerium finde zu keiner Zeit statt. In das Anschreiben der Bundesregierung fügten die Krankenkassen und privaten Krankenversicherungen die Anschrift und die Anrede ihrer Versicherten ein; die Berechtigungsscheine enthielten gar keine personenbezogenen Daten.
Bundesdruckerei übernimmt Druck manipulationssicherer FFP2-Masken- Berechtigungsscheine
Die gesetzlichen Krankenkassen hätten auf der Basis der ihnen am 15. Dezember 2020 vorliegenden Daten die Anspruchsberechtigung ermittelt und die jeweilige Gesamtmenge ihrer anspruchsberechtigten Versicherten an das BMG gemeldet. Dabei sei die Meldung nach drei Gruppen zu differenzieren:
- Anspruchsberechtigte über 75 Jahre,
- Anspruchsberechtigte über 70 Jahre sowie Anspruchsberechtigte mit Erkrankungen und Risikofaktoren sowie
- Anspruchsberechtigte über 60 Jahre.
Sodann habe das BMG die Bundesdruckerei mit dem Druck von manipulationssicheren Berechtigungsscheinen in ausreichender Anzahl beauftragt.
Ausdehnung geplant: Auch ALG-II-Empfänger sollen FFP2-Masken erhalten
Nach dem durch das BMG festgelegten zweistufigen Verfahren seien in einem ersten Schritt bereits bis zum 6. Januar 2021 einmalig drei Schutzmasken an Personen ab 60 Jahre gegen eine Altersprüfung oder Eigenerklärung zu Erkrankungen beziehungsweise Risikofaktoren in der Apotheke ausgegeben worden. In der nun laufenden zweiten Verfahrensstufe erhielten die ermittelten Anspruchsberechtigten gegen eine Eigenbeteiligung insgesamt weitere zwölf Schutzmasken (in jeweils zwei Zeiträumen).
Entsprechend der Planung der Bundesregierung werde in Kürze die Verteilung auf Personen ausgedehnt werden, die „Arbeitslosengeld II“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch beziehen oder mit einer solchen Person in einer Bedarfsgemeinschaft (§ 7 Absatz 3 Zweites Buches Sozialgesetzbuch) leben.
Weitere Informationen zum Thema:
datensicherheit.de, 29.01.2021
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